Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kat-Schiffsführer muss 3600 Euro Strafe zahlen
Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen nach Unfall im August – Katamaran hatte vor Hagnau eine Segelyacht versenkt
FRIEDRICHSHAFEN - Die Ursache für den Katamaran-Unfall im August vergangenen Jahres, bei dem ein Segelboot gerammt und versenkt wurde, ist geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat menschliches Versagen als Unfallgrund festgestellt.
Strafrechtlich sind damit die Ermittlungen beendet. Ob es ein Zivilrechtsverfahren geben wird, in dem es dann um Schadensersatz oder Schmerzensgeld gehen könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Der Katamaran-Reederei liegen keine Unterlagen dergleichen vor, sie selbst habe erst durch Medienberichte von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfahren.
Der Vorwurf an den Schiffsführer des Katamarans lautet fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. Er hat einen Strafbefehl bekommen, nachdem er 3600 Euro Strafe zahlen muss.
Der Schiffsführer hatte am frühen Abend des 12. August auf Höhe Hagnau eine Segelyacht gerammt und versenkt. Die Besatzung, ein Ehepaar aus Konstanz, musste von der Katamaran-Mannschaft aus dem Wasser gerettet werden, das Segelboot war binnen weniger Minuten gesunken.
Es liegt dort auf rund 240 Meter Tiefe immer noch im See, wird nach Aussage der Wasserschutzpolizei auch nicht geborgen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, Andreas Mathy, spricht von Fahrlässigkeit, der Schiffsführer hätte den Segler sehen müssen. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der zweite Schiffsführer zur Zeit des Unfalls von einem Ingenieur in technische Details eingewiesen wurde, den Blick also nicht auf den See hatte. Diese Ermittlungen würden sich mit den Erkenntnissen decken, die die Katamaran-Reederei ebenfalls hat, ist aus der Reederei zu hören. Wie deren Sprecher Sebastian Dix am Mittwoch im Gespräch mit der der „Schwäbischen Zeitung“betonte, nehme die die Geschäftsführung die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zum Anlass, sich Gedanken über eine Verbesserung der Sicherheit auf den Schiffen zu machen.
Wasserrechtliche Genehmigung Er sagt aber auch: „Wir sind elf Jahre unfallfrei gefahren und haben dabei einige Wassersportler aus bedrohlichen Situationen gerettet.“Diese elf Jahre würden für das technische System Katamaran und die Qualität der Schiffsführer sprechen. Der Bodensee-Segler-Verband hat anlässlich dieses Unfalls die Wiederaufnahme der wasserrechtlichen Genehmigung gefordert, wie sie ursprünglich galt. Seit 1. Januar 2013 müssen nicht mehr zwei voll qualifizierte Schiffsführer auf der Brücke sein, es reicht ein Schiffsführer und ein Maschinen-Matrose. Die Staatsanwaltschaft hat das Landratsamt Konstanz, die für die wasserrechtliche Genehmigung zuständige Behörde, über den Strafbefehl informiert. Dort wird in der kommenden Woche darüber diskutiert werden, ob der Unfall Konsequenzen nach sich ziehen muss, und wie diese aussehen könnten.
Der Schiffsführer hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen. Der wird dann vor dem Amtsgericht Konstanz verhandelt. Die Reederei war nie Konfliktpartei in dieser strafrechtlichen Untersuchung. Die Schiffsführer der Katamarane werden von den Stadtwerken Konstanz gestellt und kommen von BSB-Schiffen und den Fähren. Andreas Mathy sagt, dass die Staatsanwaltschaft die Reederei nur wegen der Auswertung des elektronischen Fahrtenschreibers bei den Ermittlungen befragt habe.