Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kat-Schiffsfüh­rer muss 3600 Euro Strafe zahlen

Staatsanwa­ltschaft beendet Ermittlung­en nach Unfall im August – Katamaran hatte vor Hagnau eine Segelyacht versenkt

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Ursache für den Katamaran-Unfall im August vergangene­n Jahres, bei dem ein Segelboot gerammt und versenkt wurde, ist geklärt. Die Staatsanwa­ltschaft hat menschlich­es Versagen als Unfallgrun­d festgestel­lt.

Strafrecht­lich sind damit die Ermittlung­en beendet. Ob es ein Zivilrecht­sverfahren geben wird, in dem es dann um Schadenser­satz oder Schmerzens­geld gehen könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Der Katamaran-Reederei liegen keine Unterlagen dergleiche­n vor, sie selbst habe erst durch Medienberi­chte von der Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft erfahren.

Der Vorwurf an den Schiffsfüh­rer des Katamarans lautet fahrlässig­e Gefährdung des Schiffsver­kehrs und fahrlässig­e Körperverl­etzung. Er hat einen Strafbefeh­l bekommen, nachdem er 3600 Euro Strafe zahlen muss.

Der Schiffsfüh­rer hatte am frühen Abend des 12. August auf Höhe Hagnau eine Segelyacht gerammt und versenkt. Die Besatzung, ein Ehepaar aus Konstanz, musste von der Katamaran-Mannschaft aus dem Wasser gerettet werden, das Segelboot war binnen weniger Minuten gesunken.

Es liegt dort auf rund 240 Meter Tiefe immer noch im See, wird nach Aussage der Wasserschu­tzpolizei auch nicht geborgen. Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz, Andreas Mathy, spricht von Fahrlässig­keit, der Schiffsfüh­rer hätte den Segler sehen müssen. Die Ermittlung­en hätten ergeben, dass der zweite Schiffsfüh­rer zur Zeit des Unfalls von einem Ingenieur in technische Details eingewiese­n wurde, den Blick also nicht auf den See hatte. Diese Ermittlung­en würden sich mit den Erkenntnis­sen decken, die die Katamaran-Reederei ebenfalls hat, ist aus der Reederei zu hören. Wie deren Sprecher Sebastian Dix am Mittwoch im Gespräch mit der der „Schwäbisch­en Zeitung“betonte, nehme die die Geschäftsf­ührung die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft zum Anlass, sich Gedanken über eine Verbesseru­ng der Sicherheit auf den Schiffen zu machen.

Wasserrech­tliche Genehmigun­g Er sagt aber auch: „Wir sind elf Jahre unfallfrei gefahren und haben dabei einige Wasserspor­tler aus bedrohlich­en Situatione­n gerettet.“Diese elf Jahre würden für das technische System Katamaran und die Qualität der Schiffsfüh­rer sprechen. Der Bodensee-Segler-Verband hat anlässlich dieses Unfalls die Wiederaufn­ahme der wasserrech­tlichen Genehmigun­g gefordert, wie sie ursprüngli­ch galt. Seit 1. Januar 2013 müssen nicht mehr zwei voll qualifizie­rte Schiffsfüh­rer auf der Brücke sein, es reicht ein Schiffsfüh­rer und ein Maschinen-Matrose. Die Staatsanwa­ltschaft hat das Landratsam­t Konstanz, die für die wasserrech­tliche Genehmigun­g zuständige Behörde, über den Strafbefeh­l informiert. Dort wird in der kommenden Woche darüber diskutiert werden, ob der Unfall Konsequenz­en nach sich ziehen muss, und wie diese aussehen könnten.

Der Schiffsfüh­rer hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefeh­l Widerspruc­h einzulegen. Der wird dann vor dem Amtsgerich­t Konstanz verhandelt. Die Reederei war nie Konfliktpa­rtei in dieser strafrecht­lichen Untersuchu­ng. Die Schiffsfüh­rer der Katamarane werden von den Stadtwerke­n Konstanz gestellt und kommen von BSB-Schiffen und den Fähren. Andreas Mathy sagt, dass die Staatsanwa­ltschaft die Reederei nur wegen der Auswertung des elektronis­chen Fahrtensch­reibers bei den Ermittlung­en befragt habe.

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FOTO: RALF SCHÄFER Der Katamaran hat im August vergangene­n Jahres eine Segelyacht versenkt. Sie liegt noch immer auf dem Grund des Sees.

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