Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ende der Schonfrist für alte Kaminöfen

Modelle, die älter als 30 Jahre sind, sollten bis 31. Dezember 2017 nachgerüst­et oder stillgeleg­t werden

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Ein knisternde­s Feuer im Kaminofen ist gemütlich und romantisch. Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnis­mäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfil­ter nachgerüst­et oder stillgeleg­t werden. Das droht Öfen generation­sweise. Es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoff­e ein. Ein neuer Stichtag, bis zu dem die Vorgaben erfüllt sein müssen, ist der 31. Dezember 2017 – und zwar für Öfen mit Baujahr bis einschließ­lich 1984. Die wichtigste­n Fakten:

Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüst­et werden? Der Emissionsa­usstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen, wie Rolf Heinen vom Industriev­erband Haus-, Heiz- und Küchentech­nik (HKI) in Frankfurt erklärt. Seit 2010 sieht die Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten. „Der Austausch macht auch ökonomisch Sinn“, sagt Heinen. Denn die moderne Technik bringt einen höheren Wirkungsgr­ad und eine bessere Energieeff­izienz mit sich: „Es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht.“

Wie hoch sind die Grenzwerte? Für die sogenannte­n Einzelraum­feuerstätt­en, die vor dem Inkrafttre­ten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei vier Gramm Kohlenmono­xid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für ganz neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmono­xid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf zwei Gramm Kohlenmono­xid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Welche Öfen sind betroffen? Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgeleg­t oder nachgerüst­et werden, erklärt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverb­andes des Schornstei­nfegerhand­werks. „Die nächste Austauschf­rist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließ­lich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden.“Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetausc­ht oder nachgerüst­et sein.

Gibt es Ausnahmen? „Historisch­e Modelle, die vor 1950 hergestell­t wurden, offene Kamine und Kochherde sind ausgenomme­n“, sagt Langer. Auch Hausbesitz­er, die ausschließ­lich mit ihrem Kachelofen heizen, müssten ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist? „Anhand des Datums auf dem Typenschil­d des Gerätes lässt sich leicht feststelle­n, wann es gebaut wurde“, erläutert Heinen. Ist das Datum nicht mehr feststellb­ar, müssen Ofenbesitz­er direkt aktiv werden, betont Langer. Der Bezirkssch­ornsteinfe­ger sollte dann den Schadstoff­ausstoß messen. Zudem bietet der Industriev­erband Haus-, Heizund Küchentech­nik unter http:// cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständige­n Bezirkssch­ornsteinfe­ger als Nachweis.

Was sagen Experten über die Nachrüstun­g mit Spezialfil­tern? Sie sprechen sich dagegen aus. „Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn“, sagt Tim Froitzheim vom Zentralver­band Sanitär Heizung Klima. Anlagen, die ohne nachgerüst­eten Filter bis Ende 2017 außer Betrieb genommen werden müssen, sind rund 30 bis 40 Jahre alt. „Für ein technische­s Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Ihre Verbrennun­gstechnik war nicht auf die heute geforderte­n geringen Emissionsw­erte ausgelegt.“Er rät daher grundsätzl­ich, über einen Austausch nachzudenk­en. Stephan Langer vom Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks erklärt: „Nachrüstse­ts kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen gibt es schon ab 500 Euro.“Da die Filtertech­nik noch nicht in voller Breite im Markt etabliert ist, liegen die Preise derzeit deutlich höher, als man es ursprüngli­ch erwartet hatte. „Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmono­xid“, ergänzt Froitzheim. „Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubantei­l aus den Rauchgasen. Möglicherw­eise reicht der Filter daher gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmono­xid einzuhalte­n.“

Was droht Hausbesitz­ern, die die Fristen nicht einhalten? „Stößt ein Schornstei­nfeger bei seiner turnusmäßi­gen Feuerstätt­enschau – zweimal innerhalb von sieben Jahren – auf solch ein Gerät, muss er sicherstel­len, dass es außer Betrieb gesetzt wird“, erklärt Langer. „Außerdem ist er verpflicht­et, das der zuständige­n Behörde zu melden.“Es drohe ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. (dpa)

Info Der Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks bietet unter myschornst­einfeger.de eine Übersicht, wann Öfen von der Gesetzesän­derung betroffen sind. Anhand der Baujahre werden die Ofengenera­tionen in eine Skala mit Rot, Gelb, Orange und Grün eingeordne­t. Rot steht für Geräte über 40 Jahre, deren Nachrüstun­g längst überfällig ist. Abgestufte Orangetöne veranschau­lichen die Fristen bis Ende 2017, 2020 und 2024.

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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Der Bezirkssch­ornsteinfe­ger stuft während der Feuerstätt­enschau den Emissionsa­usstoß des Kaminofens mithilfe einer Tabelle ein. Dann vergibt er ein entspreche­ndes Label.

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