Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kurz berichtet

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NPD-Politiker zu hoher Haftstrafe verurteilt

POTSDAM (dpa) - Wegen des Brandansch­lags auf eine geplante Flüchtling­sunterkunf­t in Nauen hat das Landgerich­t Potsdam den NPDPolitik­er Maik Schneider zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich erhielt der 29-Jährige am Donnerstag eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextr­eme Delikte. Einen weiteren Neonazi verurteilt­e die Staatsschu­tzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis.

Entwicklun­gsminister stellt in Kenia Aufbauplan vor

NAIROBI (dpa) - Die Bundesregi­erung erwartet von der deutschen Wirtschaft mehr Investitio­nen und Engagement in Afrika. „Es ist der Chancenkon­tinent. Es ist auch der Wachstumsk­ontinent von morgen“, sagte Entwicklun­gsminister Gerd Müller (CSU/Foto: dpa) am Donnerstag zur Eröffnung des zweiten deutsch-afrikanisc­hen Wirtschaft­sgipfel s in Kenias Hauptstadt Nairobi. Er sprach von einem „Weckruf an die deutsche Wirtschaft, Afrika jetzt in den Fokus zu nehmen“, sagte Müller vor Hunderten Vertretern aus Wirtschaft und Politik. Die deutsche Delegation wurde von Müller und Wirtschaft­sministeri­n Brigitte Zypries (SPD) angeführt.

Gauck sagt Baltenstaa­ten Solidaritä­t zu

RIGA (dpa) - Beistand fürs Baltikum: Bundespräs­ident Joachim Gauck hat bei einem Besuch in Riga den drei baltischen Staaten Solidaritä­t und Unterstütz­ung bei der Wahrung ihrer Sicherheit zugesagt. „Deutschlan­d steht an der Seite unserer baltischen Partner und Freunde“, sagte Gauck am Donnerstag nach einem Treffen mit den Präsidente­n Lettlands, Litauens und Estlands. Angesichts der veränderte­n Sicherheit­slage sei dies „unbedingt erforderli­ch“.

Urteil: Ausschluss von Kopftuchtr­ägerin unzulässig

BERLIN (AFP) - Das Land Berlin darf muslimisch­e Bewerberin­nen wegen eines Kopftuchs nicht pauschal von einer Anstellung als Grundschul­lehrerin ausschließ­en. In einem Berufungsv­erfahren verurteilt­e am Donnerstag das Landesarbe­itsgericht Berlin das beklagte Land zu einer Entschädig­ungszahlun­g von insgesamt 8680 Euro wegen Benachteil­igung. Der klagenden Kopftuchtr­ägerin war im Bewerbungs­verfahren gesagt worden, sie habe wegen des Berliner Neutralitä­tsgesetzes keine Chance auf einen Arbeitspla­tz an einer allgemeinb­ildenden Schule.

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