Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kurz berichtet
NPD-Politiker zu hoher Haftstrafe verurteilt
POTSDAM (dpa) - Wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen hat das Landgericht Potsdam den NPDPolitiker Maik Schneider zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich erhielt der 29-Jährige am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextreme Delikte. Einen weiteren Neonazi verurteilte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis.
Entwicklungsminister stellt in Kenia Aufbauplan vor
NAIROBI (dpa) - Die Bundesregierung erwartet von der deutschen Wirtschaft mehr Investitionen und Engagement in Afrika. „Es ist der Chancenkontinent. Es ist auch der Wachstumskontinent von morgen“, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU/Foto: dpa) am Donnerstag zur Eröffnung des zweiten deutsch-afrikanischen Wirtschaftsgipfel s in Kenias Hauptstadt Nairobi. Er sprach von einem „Weckruf an die deutsche Wirtschaft, Afrika jetzt in den Fokus zu nehmen“, sagte Müller vor Hunderten Vertretern aus Wirtschaft und Politik. Die deutsche Delegation wurde von Müller und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) angeführt.
Gauck sagt Baltenstaaten Solidarität zu
RIGA (dpa) - Beistand fürs Baltikum: Bundespräsident Joachim Gauck hat bei einem Besuch in Riga den drei baltischen Staaten Solidarität und Unterstützung bei der Wahrung ihrer Sicherheit zugesagt. „Deutschland steht an der Seite unserer baltischen Partner und Freunde“, sagte Gauck am Donnerstag nach einem Treffen mit den Präsidenten Lettlands, Litauens und Estlands. Angesichts der veränderten Sicherheitslage sei dies „unbedingt erforderlich“.
Urteil: Ausschluss von Kopftuchträgerin unzulässig
BERLIN (AFP) - Das Land Berlin darf muslimische Bewerberinnen wegen eines Kopftuchs nicht pauschal von einer Anstellung als Grundschullehrerin ausschließen. In einem Berufungsverfahren verurteilte am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin das beklagte Land zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 8680 Euro wegen Benachteiligung. Der klagenden Kopftuchträgerin war im Bewerbungsverfahren gesagt worden, sie habe wegen des Berliner Neutralitätsgesetzes keine Chance auf einen Arbeitsplatz an einer allgemeinbildenden Schule.