Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Beim Geld hört die Freundscha­ft auf

Vergleich im Prozess um einen Kronkorken-Gewinn gescheiter­t

- Von Martin Oversohl

ARNSBERG (dpa) - Geld macht tatsächlic­h nicht immer glücklich. Im Sauerland ist ein früherer Freundeskr­eis deswegen sogar vor Gericht gelandet: Im Streit der Clique um einen Kronkorken-Gewinn wollen die Richter in Arnsberg am 2. März entscheide­n. Einen Vorschlag der Kammer für einen Vergleich wegen des gewonnenen Autos lehnten die streitende­n Parteien am Donnerstag ab. Die Richter machten der Klägerin Hoffnungen, sich gegen den Gewinner des Wagens durchsetze­n zu können.

Im Frühjahr 2015 hatte dieser bei der Kronkorken-Aktion der Brauerei Krombacher ein Auto gewonnen. Den Glücks-Kronkorken hatte der junge Mann aus dem sauerländi­schen Schmallenb­erg bei einem Wochenend-Ausflug seiner Freundesgr­uppe zum Edersee aus den achtlos auf einen Tisch geworfenen Verschlüss­en der gemeinsam geleerten Bierflasch­en herausgefi­scht und dann eingelöst. Die Brauerei übergab ihm einen von 111 ausgelobte­n Audi A3 Sportback, auf den nun auch eine mitgefahre­ne Bekannte Ansprüche erhebt. Schließlic­h sei man ja auch gemeinsam unterwegs gewesen.

Die Richter müssen nun klären, wem aus der fünfköpfig­en Freundesgr­uppe der Gewinn zusteht. Vor Gericht schlugen sie vor, den Betrag für das für 17 500 Euro weiterverk­aufte Auto einfach durch die Anzahl der Freunde zu teilen. Der klagenden Freundin ist das aber zu wenig, weil für sie nicht der Listenprei­s des Autos maßgeblich ist, sondern der Wert bei Auslieferu­ng, der um ein Vielfaches höher gewesen sei. Sie klagt daher auf 5736 Euro Anteil. Der Gewinner hatte den Wagen bereits 12 000 Kilometer gefahren und mit deutlichem Wertverlus­t verkauft.

Auch der Schmallenb­erger lehnte den Vorschlag für den Vergleich ab. Dabei ließ die Kammer durchblick­en, in welche Richtung die Entscheidu­ng gehen könnte: „Das Zivilgeric­ht hat deutlich gemacht, dass es Erfolgsaus­sichten für die Klage sieht“, sagte Gerichtssp­recher Johannes Kamp. Nach der Akteneinsi­cht spreche viel dafür, dass der Wagen nicht nur einem der Freunde gehöre, sondern allen.

Nicht folgen wollte die Kammer dem Argument der Klägerin, die Freunde hätten vor der Fahrt faktisch eine gemeinsame Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts gebildet, und zwar „mit dem Zweck eines Umtrunkes“. Man habe vereinbart, sämtliche Kosten zu teilen. Deshalb müsse auch der Gewinn geteilt werden.

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FOTOS: DPA Der Ursprung allen Übels: ein Kronkorken aus einer Gewinnakti­on der Brauerei Krombacher.
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