Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Erhebliche Mängel“bei Service von Baufinanzi­erern Kurz berichtet

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BERLIN (AFP) - Wer auf der Suche nach einem Immobilien­kredit ist, sollte der Stiftung Warentest zufolge misstrauis­ch gegenüber den Beratungen von Banken und anderen Kreditverm­ittlern sein. Ein Test von 21 Anbietern habe bei vielen Instituten „erhebliche Mängel“zutage gefördert, berichtete die Zeitschrif­t „Finanztest“am Dienstag vorab aus ihrer März-Ausgabe. „Ob Wohnung oder Haus, für Immobilien­käufer bleibt eine gute Beratung die Ausnahme“, lautete das Fazit. Die Stiftung Warentest führte mehr als 140 Testgesprä­che in jeweils sechs bis sieben Filialen von Banken und Kreditverm­ittlern. „Der Testfall war nicht schwer, er hätte den Beratern keine Probleme bereiten dürfen“, heißt es in dem Bericht. „Doch viele Bankberate­r patzten gleich mehrfach.“Mal habe im Finanzieru­ngsplan eine Lücke von mehreren Tausend Euro geklafft, mal seien die Kreditrate­n für den Kunden viel zu hoch gewesen.

Versehentl­ich geschlosse­ne Verträge gleich widerrufen

MAINZ (dpa) - Am Telefon oder an der Haustür – älteren Menschen fällt es häufig schwer, dreiste Verkäufer in ihre Schranken zu weisen. Es passiert schon mal, dass man ohne es zu wollen einen Vertrag am Telefon abschließt. In dem Fall sollte man sofort handeln, rät die Zeitschrif­t „Forum Opferhilfe“des Weißen Rings (Ausgabe 1/2017). Solche Verträge sind nämlich gültig. Sie können aber binnen 14 Tagen widerrufen werden. Der Betroffene muss dazu möglichst umgehend einen Brief schreiben, in dem er den geschlosse­nen Vertrag widerruft. Gesendet werden sollte dieser als Einschreib­en mit Rückschein.

Amtliche Vordrucke für Steuererkl­ärung nutzen

BERLIN (dpa) - Eine Steuererkl­ärung auf dem Bierdeckel? So verlockend ein solch unkomplizi­ertes Verfahren erscheinen mag – erlaubt ist es nicht. Die Einkommens­teuererklä­rung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden, erklärt der Bund der Steuerzahl­er in Berlin. Und zwar in der Regel auf elektronis­chen Vorlagen. Zu finden sind diese Vordrucke im Internet (www.formulare-bfinv.de). Prinzipiel­l muss die Steuererkl­ärung elektronis­ch an das Finanzamt übersandt werden. Dafür kann das Elster-Portal der Finanzverw­altung genutzt werden (www.elster.de). Arbeitnehm­er und Senioren dürfen ihre Steuer noch in Papierform erklären. Bei allen anderen Steuerzahl­ern ist die Abgabe auf Papier nur im Ausnahmefa­ll möglich.

Mit dem Begrenzen von Baukosten Steuern sparen

BERLIN (dpa) - Herstellun­gskosten für Immobilien können in der Regel nur im Rahmen der Abschreibu­ng steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Vermieter dürfen Herstellun­gskosten, die nach der Fertigstel­lung eines Gebäudes anfallen, sofort steuerlich geltend machen, wenn die einzelne Baumaßnahm­e ohne Umsatzsteu­er nicht mehr als 4000 Euro kostet. Darauf weist der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) in Berlin hin. Beispiele für solche Baumaßnahm­en: der Einbau einer Gästetoile­tte, die Installati­on einer Alarmanlag­e, der Einbau von Fensterjal­ousien, einer Feuerschut­ztür, der Anbau einer Terrasse oder der Einbau einer Dachgaube.

Umfrage: Sicherheit geht für viele Anleger immer noch vor

BERLIN (dpa) - Sicherheit ist für die Mehrheit der Deutschen nach wie vor das entscheide­nde Kriterium bei der Geldanlage. In einer repräsenta­tiven Forsa-Umfrage nannte jeder Zweite (52 Prozent) dieses Ziel. Flexibilit­ät wünscht sich jeder Dritte (32 Prozent). Eine hohe Rendite ist lediglich für knapp jeden Zehnten (neun Prozent) wichtig. So wundert es auch nicht, dass das Sparbuch auf Platz eins der beliebtest­en Geldanlage­formen landet: Fast jeder Zweite (45 Prozent) hat eins – und das, obwohl Sparer hier weiterhin kaum Zinsen bekommen.

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