Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Baienfurter Ortsmitte wird saniert
Gemeinderat legt die Fördersätze fest – Bis zu einem Fünftel der Kosten bezahlt das Land
BAIENFURT - Baienfurt saniert einen weiteren Teil seiner Ortsmitte. Es geht um das Gebiet Schacherösch, vor allem nordwestlich der Bahnlinie. Schwerpunkte bilden die Kunstmühle und das brach liegende Gelände Beton-Wolf. Im Bereich Ortsmitte IV befinden sich mehr als 500 Einzelgrundstücke. Die Eigentümer können, wenn sie sanieren, zum Teil hohe Zuschüsse erhalten. Jetzt hat der Gemeinderat die Fördergrundsätze beschlossen.
Schon vor einem Jahr nahm das Regierungspräsidium (RP) das Sanierungsgebiet Ortsmitte IV ins Landessanierungsprogramm auf. Das RP bewilligte zunächst einen Förderrahmen von 1,333 Millionen Euro und damit eine Finanzhilfe von 800 000 Euro (60 Prozent). Das Programm läuft im Frühjahr 2025 aus. Grundlage des Ganzen bilden vorbereitende Untersuchungen, mit denen der Gemeinderat die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Ludwigsburg und das Büro Planstatt Senner, Überlingen, beauftragt hat.
Halber Rat ist befangen Fördergelder gibt es vor allem für private Modernisierungsmaßnahmen. Auch ein Großteil der Baienfurter Gemeinderäte besitzt Eigentum im Sanierungsgebiet Ortsmitte IV, weshalb jetzt, als es im Gremium um die Förderrichtlinien ging, acht der anwesenden 16 Ratsmitglieder befangen waren. Die übrigen billigten einstimmig die Fördergrundsätze. Doch müsse noch geprüft werden, ob der Gemeinderat überhaupt beschlussfähig gewesen sei, bemerkte Bürgermeister Günter A. Binder.
Grundstückseigentümer, die einen Zuschuss bekommen wollen, müssen mit der Gemeinde eine Vereinbarung abschließen. Es gilt ein Fördersatz von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, ein Zuschuss von maximal 20 000 Euro je Grundstück. Der Förderbetrag muss mindestens 5000 Euro (Bagatellgrenze) ausmachen, die Kosten einer Sanierungsmaßnahme müssen sich also auf mindestens 25 000 Euro belaufen. In Einzelfällen sind auch höhere Fördersätze möglich; darüber entscheidet der Gemeinderat. Für sogenannte Luxus-Modernisierungen gibt es keine Zuschüsse. Auch Arbeitsleistungen des Bauherren und seiner Angehörigen werden nicht gefördert. Wer Zuschüsse erhalten will, muss aber Verpflichtungen eingehen. So darf der Mietzins für das geförderte Objekt zehn Jahre lang die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, und auch eine Umnutzung (Zweckentfremdung) der durch Zuschüsse geförderten Räume ist nicht erlaubt.
Wenn im Sanierungsgebiet aus städtebaulichen Gründen ein Gebäude abgebrochen werden muss, können dem Eigentümer die Abbruchkosten zu 80 Prozent erstattet werden. Der Zuschuss beträgt dann maximal 20 000 Euro.