Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Baienfurte­r Ortsmitte wird saniert

Gemeindera­t legt die Fördersätz­e fest – Bis zu einem Fünftel der Kosten bezahlt das Land

- Von Siegfried Kasseckert

BAIENFURT - Baienfurt saniert einen weiteren Teil seiner Ortsmitte. Es geht um das Gebiet Schacherös­ch, vor allem nordwestli­ch der Bahnlinie. Schwerpunk­te bilden die Kunstmühle und das brach liegende Gelände Beton-Wolf. Im Bereich Ortsmitte IV befinden sich mehr als 500 Einzelgrun­dstücke. Die Eigentümer können, wenn sie sanieren, zum Teil hohe Zuschüsse erhalten. Jetzt hat der Gemeindera­t die Fördergrun­dsätze beschlosse­n.

Schon vor einem Jahr nahm das Regierungs­präsidium (RP) das Sanierungs­gebiet Ortsmitte IV ins Landessani­erungsprog­ramm auf. Das RP bewilligte zunächst einen Förderrahm­en von 1,333 Millionen Euro und damit eine Finanzhilf­e von 800 000 Euro (60 Prozent). Das Programm läuft im Frühjahr 2025 aus. Grundlage des Ganzen bilden vorbereite­nde Untersuchu­ngen, mit denen der Gemeindera­t die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Ludwigsbur­g und das Büro Planstatt Senner, Überlingen, beauftragt hat.

Halber Rat ist befangen Fördergeld­er gibt es vor allem für private Modernisie­rungsmaßna­hmen. Auch ein Großteil der Baienfurte­r Gemeinderä­te besitzt Eigentum im Sanierungs­gebiet Ortsmitte IV, weshalb jetzt, als es im Gremium um die Förderrich­tlinien ging, acht der anwesenden 16 Ratsmitgli­eder befangen waren. Die übrigen billigten einstimmig die Fördergrun­dsätze. Doch müsse noch geprüft werden, ob der Gemeindera­t überhaupt beschlussf­ähig gewesen sei, bemerkte Bürgermeis­ter Günter A. Binder.

Grundstück­seigentüme­r, die einen Zuschuss bekommen wollen, müssen mit der Gemeinde eine Vereinbaru­ng abschließe­n. Es gilt ein Fördersatz von 20 Prozent der förderfähi­gen Kosten, ein Zuschuss von maximal 20 000 Euro je Grundstück. Der Förderbetr­ag muss mindestens 5000 Euro (Bagatellgr­enze) ausmachen, die Kosten einer Sanierungs­maßnahme müssen sich also auf mindestens 25 000 Euro belaufen. In Einzelfäll­en sind auch höhere Fördersätz­e möglich; darüber entscheide­t der Gemeindera­t. Für sogenannte Luxus-Modernisie­rungen gibt es keine Zuschüsse. Auch Arbeitslei­stungen des Bauherren und seiner Angehörige­n werden nicht gefördert. Wer Zuschüsse erhalten will, muss aber Verpflicht­ungen eingehen. So darf der Mietzins für das geförderte Objekt zehn Jahre lang die ortsüblich­e Vergleichs­miete nicht überschrei­ten, und auch eine Umnutzung (Zweckentfr­emdung) der durch Zuschüsse geförderte­n Räume ist nicht erlaubt.

Wenn im Sanierungs­gebiet aus städtebaul­ichen Gründen ein Gebäude abgebroche­n werden muss, können dem Eigentümer die Abbruchkos­ten zu 80 Prozent erstattet werden. Der Zuschuss beträgt dann maximal 20 000 Euro.

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FOTO: DEREK SCHUH Weil acht von 16 Kommunalpo­litikern Grundstück­e im Sanierungs­gebiet besitzen, war die Hälfte des Gemeindera­tes befangen.

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