Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Döner vor Gericht
Imbiss-Besitzer in Kempten geht juristisch gegen Straßenverkaufsverbot nach 22 Uhr vor
KEMPTEN (jan) - Das Döner-Essen in Kempten kommt vor Gericht: Der Inhaber eines Imbisses in der Kronenstraße klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Auflage der Stadtverwaltung, dass seine Kunden die Döner nach einem Umzug in neue Räume nachts in der Gaststätte essen müssen. Ein Straßenverkauf nach 22 Uhr wurde aufgrund von Anliegerbeschwerden über Ruhestörungen verboten.
Anlieger hatten Unterschriften gesammelt, da Imbissbesucher wiederholt bis kurz vor Schließung des Imbisses morgens um fünf Uhr während der Essensbestellung Autos mit laufenden Motoren in der Kronenstraße stehen ließen und es zu lautstarken Unterhaltungen kam. Die Verwaltung hatte zunächst keine Handhabe, da der Imbiss genehmigt ist und es in Kempten mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstunde für Gaststätten gibt. Die Imbissbesitzer wollen allerdings in größere Räume im selben Haus umziehen, und dadurch war der Weg für eine behördliche Auflage frei.
Der Kemptener Oberbürgermeister Thomas Kiechle vermerkte vor wenigen Tagen: Er sei verwundert, dass nach dem Verbot des nächtlichen Straßenverkaufs kein Anlieger auf das Verkünden dieser Schutzmaßnahme reagiert habe. Immerhin gehe es um deren Nachtruhe. Hals und Nuss mild gepökelt
Der neue Imbiss ist noch nicht eröffnet, seit Monaten wird umgebaut. Aus Sicht des Inhabers ist es unmöglich, seine Kunden dazu zu zwingen, ihr Essen im Laden zu verzehren, sagte er unmittelbar nach Erlass der Auflage.
Zuletzt sammelte auch er Unterschriften – gegen das nächtliche Mitnahmeverbot. In sozialen Netzwerken ist von 3000 Unterzeichnern die Rede. Der Imbiss-Besitzer selbst lehnt inzwischen jede Stellungnahme zu dem Vorgang ab. Die Stadt wurde Mitte vergangener Woche über die Klage informiert, bestätigt Franziska Renner vom Bauordnungsamt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Imbiss-Inhaber hat die Verwaltung bislang noch nicht informiert, wann der neue Laden eröffnen wird. Dies muss er zwei Wochen vor dem Termin tun. Die Verwaltung prüft nach solch einer Mitteilung grundsätzlich, ob baulich alles entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erledigt wurde, beispielsweise bezüglich des Brandschutzes.
Ist das nicht der Fall, sagt Renner, wurde in früheren Einzelfällen danach auch schon die Nutzung erst einmal untersagt. Sobald der Imbiss offen ist, will die Verwaltung mit einer Döner-Kontrolle beginnen. Der Oberbürgermeister hat dies nochmals bestätigt, auch wenn dies schwierig umzusetzen sei.