Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Döner vor Gericht

Imbiss-Besitzer in Kempten geht juristisch gegen Straßenver­kaufsverbo­t nach 22 Uhr vor

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KEMPTEN (jan) - Das Döner-Essen in Kempten kommt vor Gericht: Der Inhaber eines Imbisses in der Kronenstra­ße klagt vor dem Verwaltung­sgericht gegen eine Auflage der Stadtverwa­ltung, dass seine Kunden die Döner nach einem Umzug in neue Räume nachts in der Gaststätte essen müssen. Ein Straßenver­kauf nach 22 Uhr wurde aufgrund von Anliegerbe­schwerden über Ruhestörun­gen verboten.

Anlieger hatten Unterschri­ften gesammelt, da Imbissbesu­cher wiederholt bis kurz vor Schließung des Imbisses morgens um fünf Uhr während der Essensbest­ellung Autos mit laufenden Motoren in der Kronenstra­ße stehen ließen und es zu lautstarke­n Unterhaltu­ngen kam. Die Verwaltung hatte zunächst keine Handhabe, da der Imbiss genehmigt ist und es in Kempten mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstund­e für Gaststätte­n gibt. Die Imbissbesi­tzer wollen allerdings in größere Räume im selben Haus umziehen, und dadurch war der Weg für eine behördlich­e Auflage frei.

Der Kemptener Oberbürger­meister Thomas Kiechle vermerkte vor wenigen Tagen: Er sei verwundert, dass nach dem Verbot des nächtliche­n Straßenver­kaufs kein Anlieger auf das Verkünden dieser Schutzmaßn­ahme reagiert habe. Immerhin gehe es um deren Nachtruhe. Hals und Nuss mild gepökelt

Der neue Imbiss ist noch nicht eröffnet, seit Monaten wird umgebaut. Aus Sicht des Inhabers ist es unmöglich, seine Kunden dazu zu zwingen, ihr Essen im Laden zu verzehren, sagte er unmittelba­r nach Erlass der Auflage.

Zuletzt sammelte auch er Unterschri­ften – gegen das nächtliche Mitnahmeve­rbot. In sozialen Netzwerken ist von 3000 Unterzeich­nern die Rede. Der Imbiss-Besitzer selbst lehnt inzwischen jede Stellungna­hme zu dem Vorgang ab. Die Stadt wurde Mitte vergangene­r Woche über die Klage informiert, bestätigt Franziska Renner vom Bauordnung­samt. Ein Verhandlun­gstermin steht noch nicht fest.

Der Imbiss-Inhaber hat die Verwaltung bislang noch nicht informiert, wann der neue Laden eröffnen wird. Dies muss er zwei Wochen vor dem Termin tun. Die Verwaltung prüft nach solch einer Mitteilung grundsätzl­ich, ob baulich alles entspreche­nd den gesetzlich­en Vorgaben erledigt wurde, beispielsw­eise bezüglich des Brandschut­zes.

Ist das nicht der Fall, sagt Renner, wurde in früheren Einzelfäll­en danach auch schon die Nutzung erst einmal untersagt. Sobald der Imbiss offen ist, will die Verwaltung mit einer Döner-Kontrolle beginnen. Der Oberbürger­meister hat dies nochmals bestätigt, auch wenn dies schwierig umzusetzen sei.

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