Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Berliner Raser wegen Mordes verurteilt

Gericht verhängt lebenslang­e Haftstrafe­n gegen Angeklagte – Verteidige­r kündigt Revision an

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BERLIN (AFP/dpa) - Ein Jahr nach dem Tod eines unbeteilig­ten Autofahrer­s bei einem illegalen Rennen durch Berlin sind die beiden Raser wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgerich­t Berlin verhängte gegen die 25 und 28 Jahre alten Angeklagte­n am Montag lebenslang­e Freiheitss­trafen. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führersche­in entzogen. Ein Verteidige­r des 28-Jährigen kündigte umgehend Revision an. Damit wird der Bundesgeri­chtshof (BGH) den Fall prüfen.

In der Nacht zum 1. Februar 2016 hatten sich die beiden Männer mit ihren Sportwagen im Stadtzentr­um von Berlin ein Rennen geliefert und dabei mehrere rote Ampeln überfahren. Auf einer Kreuzung rammte der 28-Jährige mit 160 Stundenkil­ometern einen Jeep, der 72 Meter weit geschleude­rt wurde. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.

Die Angeklagte­n hätten den möglichen Tod eines Dritten bewusst billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzend­e Richter Ralph Ehestädt in seiner Urteilsbeg­ründung. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvor­satz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagte­n das Mordmerkma­l des gemeingefä­hrlichen Tatmittels erfüllt. Sie hätten ihre PS-starken Autos nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Zahl von Menschen in Gefahr gebracht. Der Vorsitzend­e Richter betonte zugleich, der Fall sei mit anderen derartigen Vorfällen im Straßenver­kehr nicht vergleichb­ar.

Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) befürworte­te am Montag einschneid­ende Sanktionen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen. „Harte Strafen gegen Todesraser sind folgericht­ig“, sagte der CSU-Politiker. „Wer das Leben anderer leichtfert­ig aufs Spiel setzt, muss mit maximalen Konsequenz­en rechnen.“

Im Bundesrat verabschie­deten die Länder Ende September bereits eine Gesetzesin­itiative, wonach die Teilnahme an und die Veranstalt­ung von illegalen Autorennen mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Ein vom Verkehrsmi­nisterium vorgelegte­r Gesetzentw­urf sieht ebenfalls einen Strafrahme­n von bis zu zehn Jahren Haft vor.

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