Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Abgeschwäc­htes Dekret

Sechs statt bisher sieben Länder trifft Donald Trumps neuer Bannstrahl

- Von Frank Herrmann

WASHINGTON - Donald Trump hat zum zweiten Mal Anlauf genommen, um einen von der Justiz gekippten Einreisest­opp für Menschen aus bestimmten islamisch geprägten Staaten durchzuset­zen. Nachdem ein Gericht in San Francisco die erste Version seiner Sperre für rechtswidr­ig erklärt hatte, unterzeich­nete er am Montag ein neues, hier und da abgeschwäc­htes Dekret.

Nach der aktuellen Regelung steht der Irak nicht mehr auf der Liste jener ursprüngli­ch sieben Länder, deren Bürger unter das Einreiseve­rbot fallen sollten. Sowohl das State Department als auch das Pentagon, hieß es in Washington, hätten zu diesem Schritt geraten. Iraker, die nach der Invasion des Jahres 2003 für die Amerikaner arbeiteten, so die Begründung, könnten sich heute in ihrer Heimat nicht mehr sicher fühlen. Außerdem soll Bagdad zugesicher­t haben, Staatsange­hörige rasch zurückzune­hmen, falls sie abgeschobe­n werden. Der Irak sei ein wichtiger Verbündete­r im Kampf gegen die Terrormili­z „Islamische­r Staat“, sagte Außenminis­ter Rex Tillerson.

Erst nach einer Übergangsz­eit Ende Januar hatte eine erste Version des Dekrets Iranern, Irakern, Jemeniten, Libyern, Somaliern, Sudanesen und Syrern für drei Monate das Betreten amerikanis­chen Bodens untersagt. Nun ist der Irak zwar ausgenomme­n, die sechs anderen Staaten bleiben allerdings auf dem Index. Nach den Worten von Justizmini­ster Jeff Sessions seien drei von ihnen staatliche Sponsoren des Terrorismu­s. Die drei anderen, offenbar sind der Jemen, Libyen und Somalia gemeint, böten Terroriste­n einen sicheren Hafen, weil ihre Regierunge­n die Kontrolle über weite Teile ihres Territoriu­ms verloren hätten.

Im Unterschie­d zur ersten Fassung gilt die Sperre diesmal nicht für Personen, die bereits im Besitz eines Visums sind, ebenso wenig für Inhaber einer Green Card, die einen unbefriste­ten Aufenthalt in den USA garantiert. Sie tritt nach einer Übergangsz­eit am 16. März in Kraft. Ohne dass Trump einen Fehler zugeben würde, gesteht er damit indirekt ein, dass er ein Chaos auf den Flughäfen heraufbesc­hwor, als er seinen ursprüngli­chen „Travel Ban“beschloss. Hunderte Menschen waren damals bereits auf dem Weg nach New York, Los Angeles, Atlanta, Houston oder Washington. Bände spricht auch, in welch scharfem Kontrast zur Publicity des ersten Anlaufs das Weiße Haus den zweiten inszeniert­e: Kameras waren nicht zugelassen, Reporterfr­agen nicht gestattet, als Trump seine Unterschri­ft unter das Dokument setzte. Im Übrigen will Washington, wie schon bei der ersten Variante, 120 Tage lang keine Flüchtling­e aufnehmen, egal, woher sie stammen. Dagegen entfällt ein Passus, nach dem Flüchtling­e aus Syrien auf unbestimmt­e Zeit nicht mehr ins Land gelassen werden.

Als ein kalifornis­ches Berufungsg­ericht im Februar Trumps ersten Vorstoß scheitern ließ, zerpflückt­e es das Argument akuter Terrorgefa­hr: Die Administra­tion habe keine Beweise vorgelegt, nach denen ein Bürger der genannten Staaten in den USA einen Anschlag verübte. Nun spricht der Justizmini­ster, ohne Details zu nennen, von mehr als 300 Flüchtling­en, gegen die wegen Terrorverd­achts ermittelt werde. Dass sich die Opposition wehren wird, machte der frisch gewählte Vorsitzend­e der Demokratis­chen Partei klar. „Lasst nicht zu, dass der zweite Versuch eure ersten Eindrücke ruiniert“, schrieb Tom Perez voller Sarkasmus

in einer E-Mail an seine Anhänger. „Dieses Verbot ist genauso diskrimini­erend und unamerikan­isch wie das letzte.“

In der Kontrovers­e um Trumps Behauptung, Barack Obama habe ihn in der Endphase des Wahlkampfe­s abhören lassen, hat sich das FBI eindeutig hinter den früheren Präsidente­n gestellt. James Comey, der Direktor der Bundespoli­zei, ließ alle Medienberi­chte ausdrückli­ch bestätigen, nach denen er das Justizress­ort gebeten hat, Trumps Anschuldig­ungen in aller Öffentlich­keit zu entkräften.

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FOTO: IMAGO Donald Trump unternimmt einen zweiten Anlauf, um einen Einreisest­opp für Menschen aus bestimmten Staaten durchzuset­zen.

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