Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gericht erhöht Geldstrafe für untergetauchte Betrügerin
Frau hat in Friedrichshafen Etiketten an Kleidungsstücken getauscht
MARKDORF (naa) - Zusammen mit einer 29-jährigen Landsfrau hat eine 26-jährige abgelehnte Asylbewerberin aus dem Kosovo im Januar vorigen Jahres in einem Modegeschäft in Friedrichshafen Etiketten an Kleidungsstücken zu ihrem Vorteil vertauscht. Für regulär ausgepreiste Kinderklamotten und zwei Hosen wollten sie und ihre Begleiterin auf diese Weise rund 80 Euro „einsparen“. Die beiden Frauen, die damals in Markdorf lebten, befanden sich in Begleitung mehrerer minderjähriger Mädchen. Dass ein Ladendetektiv sie beobachtet hatte, war der Gruppe nicht aufgefallen. Im September vorigen Jahres verurteilte das Amtsgericht Überlingen die bereits zum dritten Mal straffällig gewordene 26-Jährige wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs zu 1200 Euro Geldstrafe. Die 29-Jährige sollte 450 Euro Strafe bezahlen. Beide Frauen legten Berufung am Landgericht Konstanz ein. Zum Verhandlungstermin ist jetzt keine der beiden erschienen.
Die 26-Jährige schickte ihren Anwalt per Vertretungsvollmacht nach Konstanz. Auch er wusste nicht, wo sie sich derzeit aufhält. Die Mitangeklagte soll inzwischen in den Kosovo zurückgekehrt sein. Für seine Mandantin forderte der Anwalt einen Freispruch. Schon vor dem Amtsgericht hatte sie ihre Unschuld beteuert: „Ich habe das nicht getan, in diesem Fall bin ich unschuldig. Ich bin mit vielen Problemen beladen, da brauche ich nicht noch so etwas“, zitierte das Gericht aus dem Protokoll des Amtsgerichts.
Tatsächlich ist die Mutter zweier Kinder, die sich nach einer Odyssee durch mehrere europäische Länder seit 2014 in Deutschland aufhielt, bereits doppelt vorbestraft. Im Sommer 2014 stahl sie Lebensmittel in einem Supermarkt in Überlingen. Mehrere Monate später legte sie ihrem Anwalt eine gefälschte Heiratsurkunde vor, mit der die Abschiebung ihres Lebensgefährten nach Serbien verhindert werden sollte. Auch dieser Betrug flog auf, der Mann sitzt jetzt in Serbien im Gefängnis.
Der Asylantrag der Frau ist längst abgelehnt. Inzwischen hat sie aber auch für ihr knapp zwei Jahre altes jüngstes Kind einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Bis dahin gilt sie offiziell als „geduldet“. Die letzte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro für den Betrug mit der Heiratsurkunde hat sie noch nicht bezahlt. Nachdem das Landgericht jetzt ihre Berufung gegen die Verurteilung wegen des „Etikettenschwindels“verworfen hat, sind beide Strafen nach juristischer Rechnung zu 1350 Euro zusammengefasst worden.