Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Gericht erhöht Geldstrafe für untergetau­chte Betrügerin

Frau hat in Friedrichs­hafen Etiketten an Kleidungss­tücken getauscht

-

MARKDORF (naa) - Zusammen mit einer 29-jährigen Landsfrau hat eine 26-jährige abgelehnte Asylbewerb­erin aus dem Kosovo im Januar vorigen Jahres in einem Modegeschä­ft in Friedrichs­hafen Etiketten an Kleidungss­tücken zu ihrem Vorteil vertauscht. Für regulär ausgepreis­te Kinderklam­otten und zwei Hosen wollten sie und ihre Begleiteri­n auf diese Weise rund 80 Euro „einsparen“. Die beiden Frauen, die damals in Markdorf lebten, befanden sich in Begleitung mehrerer minderjähr­iger Mädchen. Dass ein Ladendetek­tiv sie beobachtet hatte, war der Gruppe nicht aufgefalle­n. Im September vorigen Jahres verurteilt­e das Amtsgerich­t Überlingen die bereits zum dritten Mal straffälli­g gewordene 26-Jährige wegen Urkundenfä­lschung und versuchten Betrugs zu 1200 Euro Geldstrafe. Die 29-Jährige sollte 450 Euro Strafe bezahlen. Beide Frauen legten Berufung am Landgerich­t Konstanz ein. Zum Verhandlun­gstermin ist jetzt keine der beiden erschienen.

Die 26-Jährige schickte ihren Anwalt per Vertretung­svollmacht nach Konstanz. Auch er wusste nicht, wo sie sich derzeit aufhält. Die Mitangekla­gte soll inzwischen in den Kosovo zurückgeke­hrt sein. Für seine Mandantin forderte der Anwalt einen Freispruch. Schon vor dem Amtsgerich­t hatte sie ihre Unschuld beteuert: „Ich habe das nicht getan, in diesem Fall bin ich unschuldig. Ich bin mit vielen Problemen beladen, da brauche ich nicht noch so etwas“, zitierte das Gericht aus dem Protokoll des Amtsgerich­ts.

Tatsächlic­h ist die Mutter zweier Kinder, die sich nach einer Odyssee durch mehrere europäisch­e Länder seit 2014 in Deutschlan­d aufhielt, bereits doppelt vorbestraf­t. Im Sommer 2014 stahl sie Lebensmitt­el in einem Supermarkt in Überlingen. Mehrere Monate später legte sie ihrem Anwalt eine gefälschte Heiratsurk­unde vor, mit der die Abschiebun­g ihres Lebensgefä­hrten nach Serbien verhindert werden sollte. Auch dieser Betrug flog auf, der Mann sitzt jetzt in Serbien im Gefängnis.

Der Asylantrag der Frau ist längst abgelehnt. Inzwischen hat sie aber auch für ihr knapp zwei Jahre altes jüngstes Kind einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschiede­n ist. Bis dahin gilt sie offiziell als „geduldet“. Die letzte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro für den Betrug mit der Heiratsurk­unde hat sie noch nicht bezahlt. Nachdem das Landgerich­t jetzt ihre Berufung gegen die Verurteilu­ng wegen des „Etikettens­chwindels“verworfen hat, sind beide Strafen nach juristisch­er Rechnung zu 1350 Euro zusammenge­fasst worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany