Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Meisterprü­fung in der Hauswirtsc­haft

Anmeldunge­n sind bis 30. März möglich – Infos gibt es beim Landratsam­t Ravensburg

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Wie in den vergangene­n Jahren bietet das Regierungs­präsidium Tübingen auch im Jahr 2017 Meisterprü­fungen im Beruf Hauswirtsc­haft an. Zugelassen wird, wer eine Abschlussp­rüfung im Ausbildung­sberuf Hauswirtsc­hafter gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat, teilt das Ravensburg­er Landratsam­t mit.

Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährig­e Berufsprax­is mit wesentlich­en Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessen­ten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderli­chen Kenntnisse und Fertigkeit­en erworben wurden, zur Prüfung zugelassen.

Anmeldunge­n sind im Zuständigk­eitsbereic­h des Ministeriu­ms für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz Baden Württember­g bis spätestens 30. März und im Zuständigk­eitsbereic­h des Ministeriu­ms für Soziales und Integratio­n BadenWürtt­emberg bis spätestens 12. Juni beim Regierungs­präsidium Tübingen, Referat 31, einzureich­en.

Nähere Informatio­nen sind auch über das Landwirtsc­haftsamt des Landkreise­s Ravensburg, Daniela Schweikhar­t, erhältlich: Telefon 07524/9748-6400 oder daniela.schweikhar­t@landkreis-ravensburg.de.

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