Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Meisterprüfung in der Hauswirtschaft
Anmeldungen sind bis 30. März möglich – Infos gibt es beim Landratsamt Ravensburg
KREIS RAVENSBURG (sz) - Wie in den vergangenen Jahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2017 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat, teilt das Ravensburger Landratsamt mit.
Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, zur Prüfung zugelassen.
Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg bis spätestens 30. März und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration BadenWürttemberg bis spätestens 12. Juni beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, einzureichen.
Nähere Informationen sind auch über das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg, Daniela Schweikhart, erhältlich: Telefon 07524/9748-6400 oder daniela.schweikhart@landkreis-ravensburg.de.