Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vermeidbare Tat
Warum wird ein bekannt Gewalttätiger wegen einer „attestierten psychischen Erkrankung“als schuldunfähig freigesprochen? Sind denn alle, die zur Gewalt bereit sind, „psychisch krank“? Hier machen es sich die sogenannten Gutachter zu einfach. Wenn man erneut ein Verbrechen geplant hat, und dann auf der Flucht als letzten Ausweg den Tod unschuldiger Polizisten in Kauf nimmt, sich dann noch dreist herausredet, dass er Angst gehabt hätte, erschossen zu werden, so spricht das für eine kaltblütige Tat. Dieses furchtbare Verbrechen mit den drei Toten wäre nicht passiert, wenn das Gericht nicht so fahrlässig gehandelt hätte. Wilhelmsdorf Unschuldsvermutung gilt Muss man Menschen, denen nachweislich immer viel an ihrem Persönlichkeitsschutz lag, so derart penetrant mit Bildern durch die Zeitungen und Medien ziehen? Es gilt doch auch für diese erst einmal die Unschuldsvermutung! Kann man mit diesen Bildern nicht warten, bis die Schuldfrage vom Gericht geklärt und durch Urteil festgestellt ist und erst dann, wenn es unbedingt noch sein muss, über sie als Menschen der Zeitgeschichte mit den Bildern herfallen? Georg Omert, Lindau
WEITERE LESERBRIEFE FINDEN SIE IN DIESER AUSGABE.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, Schwäbische Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebischezeitung.de