Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Strengere Vorschrift­en für zivile Drohnen

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BERLIN (dpa) - Für immer beliebter werdende zivile Drohnen am Himmel über Deutschlan­d sollen strengere Vorschrift­en kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverk­ehrsminist­eriums unter der Bedingung einiger Änderungen zu. Um bei Schäden einfacher den Besitzer ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Plakette mit dessen Name und Adresse tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflug­plätzen steigen lassen will, muss eine Art Führersche­in machen.

Die Länder votierten für Änderungen an der ebenfalls vorgesehen­en Vorgabe, dass nur eine maximale Flughöhe von 100 Metern erlaubt sein soll. Den gesamten Modellflug an dieser Höhe zu beschränke­n, käme „für bestimmte Modellflug­sparten einem Quasiverbo­t gleich“. Die Bundesregi­erung kann die Verordnung nur in Kraft setzen, wenn sie die Änderungen übernimmt – oder müsste eine neue vorlegen. Vonseiten der Modellflie­ger hatte es heftige Kritik gegeben.

Schätzunge­n zufolge sind am deutschen Himmel mehr als 400 000 Drohnen unterwegs – Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraub­ern in die Quere. 2016 gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicher­ung 64 gefährlich­e Annäherung­en – fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor.

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