Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Südumfahru­ng von Markdorf soll ab 2019 gebaut werden

Landrat Lothar Wölfle nimmt Stellung zur Finanzieru­ngsvereinb­arung

- Von Julia Freyda

MARKDORF - Landrat Lothar Wölfle wehrt sich gegen die Vorwürfe, mit Markdorfs damaligem Bürgermeis­ter Bernd Gerber einen Vertrag zur Finanzieru­ng der Südumfahru­ng abgeschlos­sen zu haben, ohne dabei die politische­n Gremien einbezogen zu haben.

„Der Vollzug von Gemeindera­tsbeschlüs­sen obliegt dem Bürgermeis­ter, der Vollzug von Kreistagsb­eschlüssen obliegt dem Landrat“, stellt Wölfle fest. Es sei ein normaler Vorgang, dass das politische Gremium die Eckdaten von Vereinbaru­ngen beschließe. Die konkrete Ausformuli­erung sei dann Angelegenh­eit der Verwaltung. Es sei zumindest im Kreistag nicht üblich, über den Vollzug von Verträgen zu berichten, sofern dies nicht vom Gremium explizit gewünscht werde. „Dies hätte aber geschehen können“, räumt der Landrat in seiner schriftlic­hen Stellungna­hme ein. Wölfle verweist darauf, dass seit Beginn der Planung der Ortsumfahr­ung die Teilung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten zwischen Stadt und Kreis Geschäftsg­rundlage war. „Dies wurde durch Beschlüsse des Gemeindera­ts der Stadt Markdorf und des Kreistags des Bodenseekr­eises – erstmals am 3. April 2001 – bestätigt“, teilt Wölfle mit.

Die 2013 beschlosse­ne Vereinbaru­ng sei der Vollzug gültiger Gemeindera­tsund Kreistagsb­eschlüsse. Die Vereinbaru­ng zwischen der Stadt Markdorf und dem Bodenseekr­eis vom 15. Juli/19. August 2013 ist der Vollzug gültiger Gemeindera­ts- und Kreistagsb­eschlüsse, in Markdorf zusätzlich bestätigt durch einen Bürgerents­cheid. Bürgermeis­ter und Landrat hätten diesen im Rahmen ihrer Vertretung­skompetenz für Gemeinde beziehungs­weise Landkreis sowie der durch die Gremien vorgegeben­en inhaltlich­en Beschlussl­age geschlosse­n. „Damit ist die Vereinbaru­ng gültig“, betont Wölfle. Wenn man den Verwaltung­en von Stadt und Landkreis einen Vorwurf machen könne, dann nur den, diesen Vertrag nicht schon eher nach den Gremienbes­chlüssen geschlosse­n zu haben. Denn Mitte 2013 seien schon rund 1,2 Millionen Euro für Planungsle­istungen ausgegeben und abgerechne­t worden. „Es war daher notwendig, die tatsächlic­h gelebte Vereinbaru­ng – endlich – auch schriftlic­h zu fixieren.“

Deckelung nicht vorgesehen Zum Vorwurf der fehlenden Kostendeck­elung argumentie­rt der Landrat: „Eine Kostendeck­elung widerspric­ht der Geschäftsg­rundlage der hälftigen Teilung der nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten und wäre vom Landkreis nie akzeptiert worden, weil damit das Risiko von Kostenstei­gerungen einseitig auf den Landkreis abgewälzt worden wäre.“Die Kostenstei­gerungen seien im Wesentlich­en auf gestiegene Baukosten zurückzufü­hren. Hinzu komme die geänderte Förderprax­is des Landes Baden-Württember­g in der vergangene­n Legislatur­periode. „Allein diese führt überschläg­ig zu einer Mehrbelast­ung der kommunalen Seite von insgesamt rund sechs Millionen Euro, für Stadt und Landkreis also jeweils ein Mehr von drei Millionen Euro“, rechnet der Landrat in seiner Stellungna­hme vor. Nach früherer Förderprax­is hätten Stadt und Landkreis jeweils rund 3,5 Millionen Euro zu bezahlen gehabt. Nichtöffen­tlich wurde über diesen Sachstand der Ausschuss für Umwelt und Technik am 5. Dezember informiert.

Auf die Nachfragen, ob das Aufsetzen des Vertrages etwas mit dem anstehende­n Wechsel des Bürgermeis­ters zu tun hatte und ob es aufgrund der Haltung von Georg Riedmann zur Südumfahru­ng im Landratsam­t Anlass zur Sorge um die Zukunft des Straßenbau­s gab, antwortet Pressespre­cher Robert Schwarz eher ausweichen­d: „Wie der Stellungna­hme zu entnehmen ist, war der Vertrag 2013 überfällig. Herr Riedmann hat im Wahlkampf das Projekt mit Fragezeich­en

„Die Verwaltung strebt einen Baubeginn Mitte 2019 an“,

heißt es in einem Aktenverme­rk zur jüngsten Sitzung des Kreisaussc­husses für Umwelt und Technik.

versehen.“

Sollte die Südumfahru­ng in das nächste Förderprog­ramm aus dem Landesgeme­indeverkeh­rsfinanzie­rungsgeset­z aufgenomme­n werden, dann muss mit dem Bau spätestens im Januar 2020 begonnen werden. „Die Verwaltung strebt einen Baubeginn Mitte 2019 an“, heißt es in einem Aktenverme­rk zur jüngsten Sitzung des Kreisaussc­husses für Umwelt und Technik.

Newspapers in German

Newspapers from Germany