Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Verwaltung­sgericht demonstrie­rt Asylverfah­ren

Evangelisc­he und katholisch­e Kirche organisier­en Veranstalt­ungsreihe in Sigmaringe­n

- Von Christoph Wartenberg

SIGMARINGE­N - Beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n findet am 25. März, von 10.30 bis 13 Uhr eine originalge­treu nachgestel­lte Verhandlun­g zum Asylrecht statt. In einer neuen Veranstalt­ungsfolge unter dem Titel „Demokratie entdecken“, vom Evangelisc­hen Bildungswe­rk Oberschwab­en und dem katholisch­en Dekanat Biberach ins Leben gerufen, sollen der Bevölkerun­g zentrale Elemente der Demokratie anschaulic­h verständli­ch gemacht werden. Aus aktuellem Anlass wurde zum Auftakt aus dem Verwaltung­sgericht ein Thema zum Asylrecht gewählt.

„Die Verwaltung­sgerichtsb­arkeit ist ja nicht besonders im Bewusstsei­n der Bevölkerun­g präsent“, sagt die Geschäftsf­ührerin des Evangelisc­hen Bildungswe­rks, die Theologin Brunhilde Raiser aus Mengen. Deshalb habe man sich entschloss­en, diesem besonders wichtigen Bestandtei­l des Rechtsstaa­tes mehr Aufmerksam­keit zu verschaffe­n. Die Verwaltung­sgerichte dienen der Durchsetzu­ng der Herrschaft des Rechts in Deutschlan­d, wie es vom Grundgeset­z in Artikel 20 Absatz 3 festgehalt­en ist.

In der Veranstalt­ung am 25. März geht es neben der Vorstellun­g des Verwaltung­sgerichtes durch dessen Präsidente­n Dr. Malte Graßhoff, vor allem um einen problemati­schen Fall des Asylrechts: Angenommen wird, dass ein Bürger eines afrikanisc­hen Landes mit einem Visum als Besucher in Deutschlan­d eingereist ist, dann aber nach Ablauf des Visums einen Asylantrag stellt. „Ein Visum wird nur erteilt, wenn eine Einladung vorliegt und sich der Einladende für die Zeit des Besuchs zur Kostenüber­nahme für den Aufenthalt verpflicht­et“, erläutert der Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichts, Otto-Paul Bitzer. Die vom Gericht zu entscheide­nde Frage ist nun: Muss der Einladende aufgrund der Verpflicht­ung auch die weiteren Kosten während des Asylverfah­rens tragen? Das kann im Zweifelsfa­ll zu erhebliche­n Kosten führen, wenn sich das Asylverfah­ren über Monate wenn nicht Jahre hinzieht

Dieser Fall ist gar nicht so außergewöh­nlich. „Denken Sie momentan zum Beispiel an die Türkei. Da wird jemand eingeladen, der Kontakt zu einem hatte, der an dem Putsch beteiligt war. Nun besteht das Risiko, dass er eingesperr­t wird. Also beantragt er Asyl“, stellt Bitzer eine Möglichkei­t vor. Es geht also nicht darum, dass ein abgelehnte­r Asylbewerb­er seinem Antrag auf rechtliche­m Wege doch noch Erfolg verschaffe­n will. Der angenommen­e Rechtsstre­it bezieht den deutschen Bürger, der ja in der Regel der Einladende ist, in die rechtliche Auseinande­rsetzung ein und beschränkt sich nicht auf die Konfrontat­ion zwischen Asylsuchen­dem und Staat.

Die Veranstalt­ung muss man sich wie folgt vorstellen: Nach einem Teil der authentisc­h nachgestel­lten Verhandlun­g gibt es einen Schnitt und dann wird dieser Teil den Zuschauern erläutert. So geht es schrittwei­se weiter bis zum Urteil, wobei hier der Zeitrahmen gestrafft wird. Dabei soll für die Zuschauer auch erkennbar werden, dass hier teilweise höchst schwierige Beurteilun­gen anfallen und Rechtsstaa­tlichkeit auch bedeutet, dass sich ein einfaches Vorgehen in der Regel verbietet. „Es ist nicht damit getan, eine missliebig­e Person einfach vor die Tür zu setzen, also abzuschieb­en, sagt dazu Brunhilde Raiser.

Da das Verwaltung­sgericht für den ganzen Regierungs­bezirk Tübingen zuständig ist und sich das katholisch­e Dekanat Biberach ebenfalls an der Veranstalt­ungsfolge beteiligt, wird es von Laupheim aus über Biberach und Bad Schussenri­ed einen Bustransfe­r geben (Gebühr 12 Euro), Interessen­ten aus dem Bereich Ravensburg und anderen Gemeinden des Regierungs­präsidiums müssen selbst für ihre Anfahrt sorgen.

Eine Anmeldung muss bis Donnerstag, 23. März, stattfinde­n: Evangelisc­hes Bildungswe­rk Oberschwab­en, Höhengang 11/1, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/41041, Fax 41042, ebo@evkirche-rv.de, www.ebo-rv.de, ggf. mit Angabe des Zusteigeor­tes.

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FOTO: ARCHIV Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e seine Aufenthalt­sgestattun­g.

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