Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Sportverband macht Förderung von Kinderschutz abhängig
Erweiterte Führungszeugnisse von Kinder- und Jugendbetreuer müssen vorliegen
WEINGARTEN (sz) - Die Lenkungsgruppe des Sportverbands leistet einen Beitrag zur Sicherstellung des Kinderschutzes in seinen Mitgliedsvereinen in Weingarten. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung wird die Vergabe von Fördermitteln künftig von der „Einhaltung vorgeschriebener Präventionsmaßnahmen“in den Vereinen abhängig gemacht. Konkret heißt das: Gefördert werden nur noch Vereine, die sich im Kinderschutz engagieren.
„Kinder und Jugendliche bedürfen unseres besonderen Schutzes“, wird Rolf Wilhelm, Vorsitzender des Sportverbandes Weingarten, in der Mitteilung zitiert. „Der Sportverband Weingarten ist sich dieser besonderen Verantwortung bewusst und möchte einen Beitrag zur Sicherstellung des Kinderschutzes leisten.“
Der Sportverband Weingarten knüpft die Auszahlung von Fördermitteln an seine Mitgliedsvereine künftig an die Einhaltung vorgeschriebener Präventionsmaßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist eine Vereinbarung zu den erweiterten Führungszeugnissen zwischen dem Jugendamt des Landkreises Ravensburg und den einzelnen Vereinen, die bis zum 31. März von den jeweils Vorsitzenden unterzeichnet werden beziehungsweise eine Fristverlängerung beantragt werden muss. Die Richtline soll dabei helfen, Betreuer von Kindern in Vereinen besser zu überprüfen.
Der Sportverband Weingarten erhält von der Stadt Weingarten einen jährlichen Zuschuss, der an die Mitgliedsvereine auf Grundlage einer Förderrichtlinie ausgezahlt wird. In der Förderrichtlinie wird neu geregelt, dass Auszahlungen erst nach Vorlage dieser unterzeichneten Vereinbarung getätigt werden. Im Rahmen der nächsten Hauptversammlung des Sportverbandes Weingarten ist eine Information über das Thema Kinderschutz geplant. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes Neuregelungen zum Thema Kinderschutz für Vereine und Verbände zum 1. Januar 2012 festgelegt.
Auch Vereine und Verbände müssen sicherstellen, dass keine ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, beschäftigt werden, die eine Straftat – zum Beispiel Kindermissbrauch – begangen haben. Hierfür sollen alle ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Verein mit Kinder und Jugendlichen über längere Zeit in intensivem Kontakt kommen, ihrem Vereinsvorstand ihr erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme in regelmäßigen Abständen Jahren vorlegen. Die Beantragung der Führungszeugnisse ist für alle ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen unentgeltlich und kann beim Rathaus beantragt werden. Das Jugendamt des Landkreises ist damit beauftragt worden, zur Sicherstellung entsprechende Vereinbarungen mit allen Sportvereinen im Landkreis abzuschließen. Zu Beginn des Jahres hat der Sportkreis Ravensburg, Dachverband aller Sportvereine im Landkreis Ravensburg, seine Mitglieder informiert. Anschließend sind entsprechende Vereinbarungen an alle Sportvereine geschickt worden. Bis zum 31. März haben die Vorsitzenden nun Zeit, die Vereinbarung zu unterzeichnen oder eine Fristverlängerung zu beantragen.