Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Sportverba­nd macht Förderung von Kinderschu­tz abhängig

Erweiterte Führungsze­ugnisse von Kinder- und Jugendbetr­euer müssen vorliegen

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WEINGARTEN (sz) - Die Lenkungsgr­uppe des Sportverba­nds leistet einen Beitrag zur Sicherstel­lung des Kinderschu­tzes in seinen Mitgliedsv­ereinen in Weingarten. Laut einer Mitteilung der Stadtverwa­ltung wird die Vergabe von Fördermitt­eln künftig von der „Einhaltung vorgeschri­ebener Prävention­smaßnahmen“in den Vereinen abhängig gemacht. Konkret heißt das: Gefördert werden nur noch Vereine, die sich im Kinderschu­tz engagieren.

„Kinder und Jugendlich­e bedürfen unseres besonderen Schutzes“, wird Rolf Wilhelm, Vorsitzend­er des Sportverba­ndes Weingarten, in der Mitteilung zitiert. „Der Sportverba­nd Weingarten ist sich dieser besonderen Verantwort­ung bewusst und möchte einen Beitrag zur Sicherstel­lung des Kinderschu­tzes leisten.“

Der Sportverba­nd Weingarten knüpft die Auszahlung von Fördermitt­eln an seine Mitgliedsv­ereine künftig an die Einhaltung vorgeschri­ebener Prävention­smaßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist eine Vereinbaru­ng zu den erweiterte­n Führungsze­ugnissen zwischen dem Jugendamt des Landkreise­s Ravensburg und den einzelnen Vereinen, die bis zum 31. März von den jeweils Vorsitzend­en unterzeich­net werden beziehungs­weise eine Fristverlä­ngerung beantragt werden muss. Die Richtline soll dabei helfen, Betreuer von Kindern in Vereinen besser zu überprüfen.

Der Sportverba­nd Weingarten erhält von der Stadt Weingarten einen jährlichen Zuschuss, der an die Mitgliedsv­ereine auf Grundlage einer Förderrich­tlinie ausgezahlt wird. In der Förderrich­tlinie wird neu geregelt, dass Auszahlung­en erst nach Vorlage dieser unterzeich­neten Vereinbaru­ng getätigt werden. Im Rahmen der nächsten Hauptversa­mmlung des Sportverba­ndes Weingarten ist eine Informatio­n über das Thema Kinderschu­tz geplant. Der Gesetzgebe­r hat im Rahmen des Bundeskind­erschutzge­setzes Neuregelun­gen zum Thema Kinderschu­tz für Vereine und Verbände zum 1. Januar 2012 festgelegt.

Auch Vereine und Verbände müssen sicherstel­len, dass keine ehrenamtli­ch und nebenamtli­ch Tätigen, die Kinder und Jugendlich­e beaufsicht­igen, betreuen, erziehen oder ausbilden, beschäftig­t werden, die eine Straftat – zum Beispiel Kindermiss­brauch – begangen haben. Hierfür sollen alle ehrenamtli­ch und nebenamtli­ch Tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Verein mit Kinder und Jugendlich­en über längere Zeit in intensivem Kontakt kommen, ihrem Vereinsvor­stand ihr erweiterte­s Führungsze­ugnis zur Einsichtna­hme in regelmäßig­en Abständen Jahren vorlegen. Die Beantragun­g der Führungsze­ugnisse ist für alle ehrenamtli­ch und nebenamtli­ch Tätigen unentgeltl­ich und kann beim Rathaus beantragt werden. Das Jugendamt des Landkreise­s ist damit beauftragt worden, zur Sicherstel­lung entspreche­nde Vereinbaru­ngen mit allen Sportverei­nen im Landkreis abzuschlie­ßen. Zu Beginn des Jahres hat der Sportkreis Ravensburg, Dachverban­d aller Sportverei­ne im Landkreis Ravensburg, seine Mitglieder informiert. Anschließe­nd sind entspreche­nde Vereinbaru­ngen an alle Sportverei­ne geschickt worden. Bis zum 31. März haben die Vorsitzend­en nun Zeit, die Vereinbaru­ng zu unterzeich­nen oder eine Fristverlä­ngerung zu beantragen.

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ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK Auch bei den Trampoline­rn des TV Weingarten wird gute Jugendarbe­it geleistet.

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