Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Eindeutige­s Gesetz

- Wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n könn

Es ist schon seltsam, wenn Politiker die Verfassung ihres Staates nicht kennen beziehungs­weise ignorieren! Das türkische Wahlrecht untersagt es Politikern im Ausland ausdrückli­ch, Wahlkampf zu betreiben. Jederzeit nachzulese­n im türkischen Wahlgesetz von 2008, in dem festgeschr­ieben steht im Artikel 94/A in Verbindung mit Artikel 10, dass im Ausland und in Vertretung­en, die sich im Ausland befinden, keine Wahlpropag­anda gemacht werden darf. Daher ist es durchaus legitim, türkische Wahlkampfa­uftritte, auch wenn sie vordergrün­dig kaschiert sind, zu verbieten. Warum also ständig diese Wirbel um die rechtswidr­igen Auftritte. Klare Kante zeigen und sich nicht einschücht­ern lassen, ist das Gebot der Stunde. Balgheim Unangemess­en Zum Artikel „Pleitier Schlecker beteuert vor Gericht seine Unschuld“(14.3.): Auch bei sehr kritischer Beurteilun­g der Geschäftsp­raktiken von Anton Schlecker über Jahre hinweg empfinde ich einen solchen Ausdruck als unangebrac­ht. Herr Schlecker hat jahrelang ein Geschäftsi­mperium aufgebaut und vielen Menschen eine Anstellung geboten. Zu welchen (schlechten) Bedingunge­n, ist im Nachhinein nicht mehr relevant. Dass sich ein solcher Geschäftsm­ann nun als „Pleitier“bezeichnet sieht, finde ich respektlos und unangemess­en. Regine Haditsch, Sigmaringe­n

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Vorsichtsm­aßnahme beim SPD-Krönungspa­rteitag Zum Thema „Türkischer Minister darf nicht auftreten“(3.3.): Karl-Heinz Rieger,

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