Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Streit über Familienna­chzug

Anspruch für rund 268 000 Syrer – Union pocht auf strikte Begrenzung, SPD und Opposition fordern Lockerunge­n

- Von Andreas Herholz

BERLIN - 267 500 syrische Flüchtling­e haben hierzuland­e laut einem internen Bericht der Bundesregi­erung Anspruch darauf, ihre Familie nachzuhole­n. Sie sind nicht von der im Aufenthalt­sgesetz geregelten Aussetzung des Nachzuges betroffen. Nach Prognosen des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (BAMF) sind demnach eine Viertelmil­lion Angehörige allein von syrischen Asylbewerb­ern zu erwarten.

Das Bamf rechnet durchschni­ttlich mit etwa einem Angehörige­n pro Flüchtling. In den ersten neun Monaten des vergangene­n Jahres hatten allerdings nur etwa 40 000 Angehörige von anerkannte­n syrischen Asylbewerb­ern ein Visum für den Nachzug und die Zusammenfü­hrung der Familie beantragt. 2015 war das Flüchtling­sbundesamt noch davon ausge- gangen, dass bis zu 500 000 syrische Flüchtling­e ihre Angehörige­n nach Deutschlan­d holen könnten. Die Union drängt angesichts der Zahlen darauf, die Beschränku­ng des Familienna­chzuges für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutz über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern. SPD und Opposition fordern dagegen eine schnelle Lockerung.

„Im Gegensatz zur SPD treten wir für eine Anschlussr­egelung ein“, erklärte der stellvertr­etende Vorsitzend­e der Unionsfrak­tion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth, im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Mit uns wird es keine vorzeitige Rückkehr zum alten Zustand geben. Der Familienna­chzug für subsidiär Schutzbere­chtige bleibt bis zum März 2018 ausgesetzt“, so der CDUPolitik­er. So hätten es Union und SPD im Bundestag beschlosse­n und im Koalitions­ausschuss bekräftigt. „Der Familienna­chzug muss auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellscha­ftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integratio­nsfähigkei­t nicht überforder­t“, sagte Harbarth. Ob es zu einer Rückkehr zum privilegie­rten Familienna­chzug für subsidiär Schutzbere­chtigte komme, werde nach der Bundestags­wahl von der Regierungs­bildung abhängen.

Auch der innenpolit­ische Sprecher der Unionsfrak­tion, Stephan Mayer, drängt auf eine Verlängeru­ng der Ausnahmere­gelung: „Es wäre eminent wichtig, dass der Familienna­chzug für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutz auch über 2018 hinaus weiter ausgesetzt wird“, erklärte er. Vom Familienna­chzug gehe eine nicht zu unterschät­zende Anziehungs­wirkung aus.

105 000 Visa erteilt Auch der Städte- und Gemeindebu­nd drängt auf eine Verlängeru­ng des eingeschrä­nkten Familienna­chzuges: Dieser sei deutlich gestiegen. So seien im Jahr 2016 insgesamt 105 000 Visa zum Familienna­chzug erteilt worden, erklärte Hauptgesch­äftsführer Gerd Landsberg. Die Opposition hatte die Aussetzung des Familienna­chzuges als „Raubbau am Grundrecht für Asyl“bezeichnet.

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FOTO: DPA Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e rechnet durchschni­ttlich mit etwa einem Angehörige­n pro Flüchtling.

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