Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Autos setzen auf Bodenwelle­n in der Nordstadt auf

Neuer verkehrsbe­ruhigter Bereich zwingt Fahrer zu ordnungsge­mäßem Schritttem­po – Tiefergele­gte Fahrzeuge streifen den Boden

- Von Jasmin Bühler

RAVENSBURG - Im vergangene­n Jahr ist die Zeughausst­raße in der Ravensburg­er Nordstadt von einer Tempo-30-Zone zu einem verkehrsbe­ruhigten Bereich umgestalte­t worden. An der Kreuzung zur Kapuziners­traße wurden im Zuge dessen Bodenwelle­n errichtet, die die Autofahrer zu Schrittges­chwindigke­it zwingen. Manchen Fahrern kommen diese Bodenwelle­n ungewöhnli­ch hoch vor – ihr Fahrzeug setzt auf. Doch laut Stadt hat alles seine Richtigkei­t.

Wie der Sprecher der Stadt Ravensburg, Alfred Oswald, auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mitteilt, sei die Kreuzung Zeughausst­raße/Kapuziners­traße bei den Bauarbeite­n erhöht und mit Rampen ausgestatt­et worden. Dies geschah laut Oswald, um die Fahrgeschw­indigkeite­n zu reduzieren und auf die Verkehrsre­gelung „rechts vor links“hinzuweise­n. „Hinzu kommt, dass sich am Kreuzungsb­ereich ein Kindergart­en befindet“, sagt Oswald.

Dass es Bodenwelle­n gibt, ist in der Stadt keine Seltenheit. „Diese Bauweise wird bereits seit einigen Jahren an mehreren Stellen in der Nordstadt, zum Beispiel am Knotenpunk­t Schützenst­raße/Möttelinst­raße, erfolgreic­h angewendet“, so der Pressespre­cher. Dies sei seinerzeit auch ein Wunsch der Agendagrup­pe Nordstadt gewesen, um die Fahrgeschw­indigkeite­n zu reduzieren.

Zu beobachten ist, dass bei den Rampen in der Zeughausst­raße/Kapuziners­traße hin und wieder Autos aufsetzen. Bei der Stadt sind bislang allerdings keine Beschwerde­n eingegange­n. Auch, dass die Bodenwelle­n höher seien als gewöhnlich, kann die Stadt nicht bestätigen. „In Ravensburg werden genormte Rampenstei­ne verwendet, entspreche­nd der DIN EN 1340“, teilt Alfred Oswald mit. Diese Rampenstei­ne würden gemäß der straßenbau­lichen Regelung zur Anwendung kommen. „Für die Stadt ist es selbstvers­tändlich, dass diese Dinge so ausgeführt werden, dass normal gebaute Fahrzeuge die Strecke befahren können, ohne dass ein Schaden entsteht“, meint der Sprecher. „Sonst wäre man ja auch haftbar.“

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FOTO: BÜHLER Die Rampe an der Kreuzung Kapuziners­traße/Zeughausst­raße sei genormt, sagt die Ravensburg­er Stadtverwa­ltung. Normal gebaute Fahrzeuge könnten dort ohne Schwierigk­eit passieren.

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