Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
NPD soll finanziell ausgetrocknet werden
Gesetz soll Streichung staatlicher Zuwendungen ermöglichen
BERLIN (AFP/epd) - Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD hat die Bundesregierung die Grundlage dafür geschaffen, der rechtsextremen Partei staatliche Gelder und Steuerprivilegien zu entziehen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stieß am Freitag ein Gesetzgebungsverfahren an, um die Partei von der staatlichen Finanzierung ausschließen zu können. Die Entscheidung darüber soll beim Bundesverfassungsgericht liegen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält das Vorhaben für noch in dieser Legislaturperiode machbar.
In Absprache mit dem Justiz- und dem Finanzministerium hat de Maizière eine „Formulierungshilfe“für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze ausarbeiten lassen. Diese liegt den Spitzen der Koalitionsfraktionen aus Union und SPD vor, die das Verfahren nun in die Hand nehmen sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar entschieden, die NPD nicht zu verbieten – und verwies dabei auch auf die geringe politische Bedeutung der Partei. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte.
Politiker aus Bund und Ländern hatten deshalb gefordert, der NPD diesen Geldhahn abzudrehen. Alle Parteien werden vom Staat auf Grundlage des Parteiengesetzes finanziert, auch die NPD. Die Höhe der Gelder bestimmt sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestagsund Landtagswahlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbenen Spenden. 2015 bekam die NPD 1,3 Millionen Euro aus der Staatskasse.
Das geplante Verfahren zum Ausschluss einer Partei von den staatlichen Geldtöpfen ist den Plänen aus dem Hause de Maizières zufolge an das bisherige Verfahren zum Verbot einer Partei angelehnt: Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sollen einen Entzug der staatlichen Finanzierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen können.