Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

EU geht gegen Verbrauche­rtäuschung vor

235 Betreiber von Reiseporta­len erhalten Mahnbriefe

- Von Ansgar Haase

BRÜSSEL (dpa) - Wer im Internet eine Reise buchen will, stößt laut einer neuen Untersuchu­ng der EU-Kommission bei zahlreiche­n Anbietern auf irreführen­de Angaben. Bei der Durchsicht von 352 Reiseporta­len sei festgestel­lt worden, dass 235 von ihnen nicht zuverlässi­g über Preise informiert­en, teilte die Behörde am Freitag in Brüssel mit. Zudem seien angepriese­ne Sonderange­bote in einem Fünftel der Fälle gar nicht erhältlich.

Um das Problem zu beheben, werden die Betreiber der Webseiten nun von den zuständige­n Verbrauche­rschutzbeh­örden zunächst einmal kontaktier­t. Sollten die Missstände bleiben, müssten die Verantwort­lichen Konsequenz­en fürchten, hieß es. Möglich seien beispielsw­eise Gerichtsve­rfahren.

„Das Internet bietet den Verbrauche­rn zahlreiche Informatio­nen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsrei­sen zu vergleiche­n und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertunge­n auf Vergleichs­portalen verzerrt oder die Preise nicht transparen­t sind, sind die Informatio­nen für die Verbrauche­r irreführen­d“, kommentier­te die EU-Verbrauche­rschutzkom­missarin Vera Jourová die Untersuchu­ng. Internetun­ternehmen, so mahnte sie, müssten europäisch­e Vorschrift­en genauso einhalten wie Reisebüros.

Neben irreführen­den Preisangab­en und Sonderange­boten entdeckte die EU-Kommission bei der Untersuchu­ng nach eigenen Angaben noch etliche andere kritikwürd­ige Punkte. So wurden von jedem fünften untersucht­en Portal Verbrauche­rbewertung­en in einer unklaren oder nicht transparen­ten Art und Weise veröffentl­icht. Rund 23 Prozent der Anbieter gaben zudem nur äußerst begrenzt Informatio­nen über sich selbst preis. Vier Prozent der Portale machten überhaupt keine Angaben.

Falscher Bezug Einen falschen Eindruck können nach Angaben der Brüsseler Behörde auch Angaben zur Verfügbark­eit von Hotelzimme­rn erwecken. So beziehen sich zur Buchung verleitend­e Formulieru­ngen wie zum Beispiel „nur noch zwei verfügbar“oder „nur heute verfügbar“in etlichen Fällen gar nicht auf das Hotel, sondern nur auf die Verfügbark­eit über das jeweilige Reisebuchu­ngsportal.

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FOTO: DPA Bei der Verfügbark­eit von Hotelzimme­rn kann laut EU ein falscher Eindruck entstehen.

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