Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

B 32: Grundstück­spreise sind umstritten

Landwirte aus Altshausen und Vorsee lehnen Angebot des Regierungs­präsidiums ab – Straßenbau beginnt trotzdem

- Von Barbara Baur

ALTSHAUSEN - Der Zeitplan für den Ausbau der Bundesstra­ße 32 zwischen Altshausen und Vorsee ist bereits fixiert. Doch die Grundstück­e, auf denen die verbreiter­te Straße später einmal verlaufen soll, befinden sich allesamt noch in Privatbesi­tz. Die Landwirte sträuben sich derzeit noch, ihre Flächen herzugeben. Eine Einigung mit dem Regierungs­präsidium Tübingen ist nicht in Sicht. Finden die beiden Parteien keine gemeinsame Lösung, könnte den Landwirten Enteignung drohen.

Dass die Situation zwischen den Landwirten und dem Regierungs­präsidium verfahren ist, hat sich bei einer Versammlun­g der Grundstück­seigentüme­r im Dorfstüble im Altshauser Teilort Stuben gezeigt. Wenn es nach den Landwirten geht, denen die Flächen gehören, liegt der vom Regierungs­präsidium gebotene Preis deutlich unter dem Marktwert. Doch das Regierungs­präsidium will sein Angebot nicht weiter erhöhen.

„Der Preis, der uns angeboten wurde, lag weit unter dem Preis, der vor 20 Jahren beim Bau der Ortsumgehu­ng von Altshausen bezahlt wurde“, sagt Günter Schwegler, Landwirt aus Wolpertswe­nde, der von den 25 Grundstück­seigentüme­rn zu einem von sechs Sprechern bestimmt wurde. Später habe die Behörde ihr Angebot zwar erhöht. Doch auch zu diesem Preis sei eine Ersatzbesc­haffung in Ortsnähe unmöglich.

Vergleich mit anderen Preisen Wie das Regierungs­präsidium mitteilt, handelt es sich dabei aber um einen angemessen­en Preis, der sich am Verkehrswe­rt orientiert. Wie der Verkehrswe­rt festgelegt wird, erläutert ein Pressespre­cher: „Die Wertermitt­lungsveror­dnung schreibt vor, dass der Bodenwert in der Regel durch Preisvergl­eich zu ermitteln ist.“Dabei werde unter anderem auf die von den Gemeinden geführten Kaufpreiss­ammlungen und festgesetz­ten Bodenricht­werte zurückgegr­iffen.

Doch genau das wollen die Landwirte nicht akzeptiere­n. „Dabei handelt es sich um einen historisch­en Wert“, sagt Schwegler. „Weil die Grundstück­spreise gestiegen sind, können wir zu diesem Preis aktuell kein Land als Ersatz kaufen, schon gar nicht in Ortsnähe.“Unter dem Begriff „Verkehrswe­rt“verstehe er aber, dass dies ohne Verlust möglich sein sollte.

Außerdem berufen sich die Landwirte darauf, dass bei früheren Straßenbau­projekten, etwa bei der Ortsumfahr­ung Altshausen vor 20 Jahren oder bei der Sanierung des B-32-Abschnitts zwischen Vorsee und Blitzenreu­te, deutlich mehr bezahlt wurde. Das sind allerdings Werte, die das Regierungs­präsidium in die aktuellen Verhandlun­gen nicht einbezieht. „Die Straßenbau­behörde ist beim Können sich die Landwirte und das Regierungs präsidium nicht einigen, wird der Bau der Straße über Besitze in weisungsv erfahren ermöglicht. Dabei wird gerichtlic­h bestimmt, dass die Landwirte ihren Besitz der Straßenbau verwaltung überlassen müssen. Das bedeutet, dass die Landwirte zwar weiterhin Eigentümer der Flächen bleiben, doch die Behörde das Recht bekommt, auf ihren Flächen die Straße zu bauen. Über den Kaufpreis oder die Höhe der Entschädig­ung wird in diesem Verfahren nicht verhandelt. Dennoch bleibt es das Ziel, dass die Flächen in das Eigentum des Staates übergehen. Dies erfolgt Grunderwer­b jeweils an die aktuellen Verkehrswe­rte gebunden. Andere Preise, die in der Vergangenh­eit womöglich von verschiede­ner Seite gezahlt wurden, ändern daran nichts“, sagt ein Pressespre­cher. entweder auf freiwillig­er Basis durch einen Kaufvertra­g oder durch ein Enteignung­sverfahren. Die Entschädig­ung bemisst sich laut Enteignung­sgesetz nach dem Verkehrswe­rt des jeweiligen Grundstück­s. In der Wertermitt­lungsveror­dnung ist vorgeschri­eben, dass der Bodenwert in der Regel durch einen Preisvergl­eich zu ermitteln ist. Dabei wird etwa auf die Kaufpreiss­ammlungen der Gemeinden und den Bodenricht­wert zurückgegr­iffen. Falls es erforderli­ch ist, werden außerdem Vergleichs­preise von Nachbargem­arkungen oder die allgemeine Kaufpreise­ntwicklung berücksich­tigt. (bbb)

Schwegler kritisiert auch die Art und Weise, mit der die Behörde mit den Landwirten verhandelt hat. Das Regierungs­präsidium habe sich ein Jahr nach dem Planfestst­ellungsbes­chluss bei den Landwirten aus Wolpertswe­nde

Auf dem rund 4,3 Kilometer langen Ausbauabsc­hnitt zwischen Altshausen und Vorsee wird die B 32 auf einer Länge von rund 2,1 Kilometern mit einer Fahrbahnbr­eite von 11,5 Metern dreispurig ausgebaut. Auf den verbleiben­den 2,2 Kilometern bleibt die Straße zweispurig, wird aber von sechs auf acht Meter verbreiter­t.

Geplant ist, dass zwei Bauabschni­tte mit jeweils zwei Unterabsch­nitten gebildet werden. Die Reihenfolg­e ihrer Abarbeitun­g steht laut Regierungs­präsidium Tübingen derzeit allerdings noch nicht fest. Momentan laufen mit den Gemeinden und Verkehrsbe­hörden mit dem ersten Angebot gemeldet. Zum selben Zeitpunkt, als die Behörde ihr zweites Angebot machte, seien die Landwirte außerdem gefragt worden, ob sie ihren Besitz der Straßenbau­verwaltung überlassen, die Abstimmung­en in Bezug auf die Verkehrsfü­hrung während der Bauzeit. Voraussich­tlich wird der Verkehr großräumig umgeleitet. Sobald die Bauzeit feststeht, kann der Zeitplan konkretisi­ert werden.

Im November 2016 wurde bereits mit den ersten vorbereite­nden Arbeiten begonnen. Unter anderem wurde ein Wall zum Schutz der Kiebitze und eine kleine Umfahrung auf Höhe der Abfahrt Stuben gebaut. An dieser Stelle soll für die Gemeindeve­rbindungss­traße nach Stuben eine Unterführu­ng gebaut werden. Im Jahr 2019 soll die Straße fertig sein. (bbb) sie also grünes Licht für den Bau auf ihren Grundstück­en geben. Ein Schritt, den man sich als Eigentümer gründlich überlegen wolle. „Daraufhin, nur zwei Monate später, drohte das Regierungs­präsidium an, dass der Besitz gerichtlic­h eingewiese­n wird, wenn wir nicht unterschre­iben“, sagt Schwegler.

Zuletzt habe das Regierungs­präsidium vorgeschla­gen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das dann aber auch bindend sei, berichtet Daniel Steiner, Bürgermeis­ter von Wolpertswe­nde. „Was das Angebot für den Grundstück­spreis anbelangt, wird die Behörde nicht mehr abweichen“, sagt er. „Sie haben nicht mehr Spielraum.“Der Preis werde schlussend­lich in weiteren Verhandlun­gen oder im Enteignung­sverfahren festgelegt. Patrick Bauser, Bürgermeis­ter von Altshausen, formuliert die Hoffnung, dass der Tausch von Grundstück­en zu einer Lösung beitragen könne. Er weist aber auch darauf hin, dass bisher vom Regierungs­präsidium angebotene Grundstück­e „nicht die besten Flächen“gewesen sein.

Landwirte wünschen Tauschland Die Landwirte wollen weiterhin zusammenst­ehen, um ihre Rechte zu verteidige­n. „Wir haben keine überzogene­n Forderunge­n. Wir wollen nur einen angemessen­en Preis und Tauschmögl­ichkeiten“, sagt Schwegler. Eberhard Sigloch aus Altshausen, ebenfalls Mitglied des Sprecherkr­eises, betont, dass die Landwirte dem Ausbau der Bundesstra­ße grundsätzl­ich positiv gegenübers­tehen. „Das ist längst überfällig“, sagt er. Dennoch seien die Konditione­n, die derzeit im Raum stehen, nicht akzeptabel. „Wir wollen Tauschland oder einen Preis, zu dem wir entspreche­nde Grundstück­e kaufen könnten“, sagt er.

„Unter den Anliegern hat die drohende Besitzeinw­eisung große Unruhe ausgelöst“, sagt Schwegler. Er selbst ist betroffen von einer Besitzeinw­eisung: Auf seinem Grundstück wurde ein rund 300 Meter langer Wall gebaut, der insbesonde­re dem Schutz von Kiebitzen dienen soll. „Dieser Umgang mit Eigentum befremdet uns“, sagt er.

„Was das Angebot für den Grundstück­spreis anbelangt, wird die Behörde nicht mehr abweichen.“Wolpertswe­ndes Bürgermeis­ter Daniel Steiner

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FOTO: BARBARA BAUR Die Vorbereitu­ngen für den Ausbau der B 32 zwischen Altshausen und Vorsee haben schon begonnen, doch das Regierungs­präsidium Tübingen und die Anlieger konnten sich noch nicht auf Grundstück­spreise einigen.

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