Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
JVA-Schläger legt Revision ein
RAVENSBURG (jab) - Der Häftling, der im Sommer 2016 den Dreifachmörder von Untereschach in der Ravensburger JVA angegriffen und schwer verletzt hatte, legt Revision gegen das Urteil des Ravensburger Landgerichts ein. Das Gericht hat den mehrfach vorbestraften 22-Jährigen vergangene Woche wegen gefährlicher Körperverletzung zu weiteren vier Jahren Gefängnis sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Wie die „Schwäbische Zeitung“nun erfuhr, hat der Häftling innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche Revision eingelegt. Somit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als zuständiges Revisionsgericht um den Fall kümmern.
Zum weiteren Ablauf: Das Landgericht hat ab Verkündung des Urteils fünf Wochen Zeit, das Urteil schriftlich abzufassen. Anschließend wird es dem Verurteilten beziehungsweise seinem Verteidiger zugestellt. Diese begründen in ihrer Revision, inwieweit sie das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft kann eine Gegenerklärung abgeben. Danach wird der Bundesgerichtshof – schätzungsweise im Herbst – entscheiden: Entweder wird er die Revision zurückweisen oder das Urteil des Landgerichts aufheben.
Wie die Berufung ist auch die Revision ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Doch anders als bei der Berufung werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles – zum Beispiel die Beweiserhebung – untersucht. Stattdessen wird bei der Revision geprüft, ob bei einem gefällten Urteil ein Gesetz fehlerhaft angewendet wurde oder andere Verfahrensmängel bestanden.