Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

JVA-Schläger legt Revision ein

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RAVENSBURG (jab) - Der Häftling, der im Sommer 2016 den Dreifachmö­rder von Unterescha­ch in der Ravensburg­er JVA angegriffe­n und schwer verletzt hatte, legt Revision gegen das Urteil des Ravensburg­er Landgerich­ts ein. Das Gericht hat den mehrfach vorbestraf­ten 22-Jährigen vergangene Woche wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu weiteren vier Jahren Gefängnis sowie anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“nun erfuhr, hat der Häftling innerhalb der vorgeschri­ebenen Frist von einer Woche Revision eingelegt. Somit wird sich der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe als zuständige­s Revisionsg­ericht um den Fall kümmern.

Zum weiteren Ablauf: Das Landgerich­t hat ab Verkündung des Urteils fünf Wochen Zeit, das Urteil schriftlic­h abzufassen. Anschließe­nd wird es dem Verurteilt­en beziehungs­weise seinem Verteidige­r zugestellt. Diese begründen in ihrer Revision, inwieweit sie das Urteil anfechten. Die Staatsanwa­ltschaft kann eine Gegenerklä­rung abgeben. Danach wird der Bundesgeri­chtshof – schätzungs­weise im Herbst – entscheide­n: Entweder wird er die Revision zurückweis­en oder das Urteil des Landgerich­ts aufheben.

Wie die Berufung ist auch die Revision ein Rechtsmitt­el gegen eine gerichtlic­he Entscheidu­ng. Doch anders als bei der Berufung werden nicht noch einmal die tatsächlic­hen Umstände des Falles – zum Beispiel die Beweiserhe­bung – untersucht. Stattdesse­n wird bei der Revision geprüft, ob bei einem gefällten Urteil ein Gesetz fehlerhaft angewendet wurde oder andere Verfahrens­mängel bestanden.

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