Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Beim Anbindegebot werden Äpfel mit Birnen verglichen
Zum Artikel „Industrie in der Landschaft oder am Ortsrand“(21.4.): Der Artikel spielt das Land Bayern gegen Baden-Württemberg aus. Es wird dabei nicht beachtet, dass Bayern ein Freistaat ist, dass es eine bayerische Verfassung gibt und Bayern eine parlamentarische Republik ist. Das geht auf das ehemalige Königreich Bayern zurück und deshalb hat Bayern auch Sonderrechte in der Bundesrepublik Deutschland. 1949 wurde vom Bayerischen Landtag das Grundgesetz abgelehnt.
Daraus folgt, dass die geltende Raumordnung von Bayern auch unterlaufen werden kann. Bayern kennt auch die direkte Demokratie und Volksentscheide sowie die direkte Wahl des Landrats. Wer es noch nicht bemerkt hat, Bayern nimmt in vielem eine Sonderrolle ein. Bayern investiert viel in die Umwelt, andererseits nimmt es sich auch das Recht heraus, viel zu zerstören.
Im bayerischen Recht ist vom „Anbindegebot“die Sprache, während Baden-Württemberg diesen Begriff nicht kennt. Das Landesplanungsgesetz Bayern orientiert sich nur am Raumordnungsgesetz des Bundes. In Baden-Württemberg lautet der Begriff „Zersiedelung“. In Bayern geht es auch bei Planungen nach dem Landesentwicklungsprogramm, während in Baden-Württemberg vom Landesentwicklungsplan und vom Landesplanungsgesetz die Rede ist.
Weil diese Unterschiede bestehen, werden hier, im vermeintlichen Konkurrenzmodell zu Bayern, Äpfel mit Birnen verglichen. Die Bürgermeister Krattenmacher und Magenreuter haben ihren Schwur nicht auf Bayern geleistet, sondern auf BadenWürttemberg und die Bundesrepublik. Herbert Kleiner, Argenbühl
Bomber hat sein Ziel erreicht Zum Artikel „Dortmund-Bomber handelte aus Habgier“(22.4.): Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts wollte Sergej W. eine Vielzahl von Fußballprofis töten, um einen massiven Kurssturz der Aktie von Borussia Dortmund auszulösen. Am Tattag soll er sich Optionsscheine gekauft haben, die ihm im Falle eines drastischen Kursverlustes des Wertpapiers Hunderttausende Euro hätten einbringen können. Er hatte damit für den Bombenanschlag kein politisches oder islamistisches Motiv, sondern handelte aus schnöder Habgier.
Es ging ihm darum, sein Leben zukünftig sicher verbringen zu können, ohne sich Sorgen um Dinge wie Strom, Unterkunft oder Verpflegung machen zu müssen.
Sollte sich alles tatsächlich so zugetragen haben, wird er sein Ziel nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wohl erreicht haben – zumindest für die nächsten Jahre. Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den Fildern
Militär nicht verantwortlich Zum Kommentar „Blamage in der Wüste“(20.4.): Für mich ist die „Schwäbische Zeitung“wegen ihrer zumeist zutreffenden Leitartikel und Kommentare so interessant, zu denen dieser Kommentar leider nicht zählt.
Wie Sie wissen, ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee, deren Einsätze von der Politik bestimmt werden. Das kann nur funktionieren, wenn auf die militärischen Berater gehört wird, was selten genug der Fall ist. Auch die seit Jahrzehnten bestehende Unterfinanzierung der deutschen Streitkräfte liegt nicht in der Verantwortung der Militärs. Der deutschen Generalität vorzuwerfen, dass sie noch in der Gedankenwelt des Kalten Krieges verhaftet wäre, zeugt im günstigsten Fall von Unwissen. Friedrich Ellinger, Schelklingen