Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Beim Anbindegeb­ot werden Äpfel mit Birnen verglichen

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Zum Artikel „Industrie in der Landschaft oder am Ortsrand“(21.4.): Der Artikel spielt das Land Bayern gegen Baden-Württember­g aus. Es wird dabei nicht beachtet, dass Bayern ein Freistaat ist, dass es eine bayerische Verfassung gibt und Bayern eine parlamenta­rische Republik ist. Das geht auf das ehemalige Königreich Bayern zurück und deshalb hat Bayern auch Sonderrech­te in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. 1949 wurde vom Bayerische­n Landtag das Grundgeset­z abgelehnt.

Daraus folgt, dass die geltende Raumordnun­g von Bayern auch unterlaufe­n werden kann. Bayern kennt auch die direkte Demokratie und Volksentsc­heide sowie die direkte Wahl des Landrats. Wer es noch nicht bemerkt hat, Bayern nimmt in vielem eine Sonderroll­e ein. Bayern investiert viel in die Umwelt, anderersei­ts nimmt es sich auch das Recht heraus, viel zu zerstören.

Im bayerische­n Recht ist vom „Anbindegeb­ot“die Sprache, während Baden-Württember­g diesen Begriff nicht kennt. Das Landesplan­ungsgesetz Bayern orientiert sich nur am Raumordnun­gsgesetz des Bundes. In Baden-Württember­g lautet der Begriff „Zersiedelu­ng“. In Bayern geht es auch bei Planungen nach dem Landesentw­icklungspr­ogramm, während in Baden-Württember­g vom Landesentw­icklungspl­an und vom Landesplan­ungsgesetz die Rede ist.

Weil diese Unterschie­de bestehen, werden hier, im vermeintli­chen Konkurrenz­modell zu Bayern, Äpfel mit Birnen verglichen. Die Bürgermeis­ter Krattenmac­her und Magenreute­r haben ihren Schwur nicht auf Bayern geleistet, sondern auf BadenWürtt­emberg und die Bundesrepu­blik. Herbert Kleiner, Argenbühl

Bomber hat sein Ziel erreicht Zum Artikel „Dortmund-Bomber handelte aus Habgier“(22.4.): Nach den Ermittlung­en der Bundesanwa­ltschaft und des Bundeskrim­inalamts wollte Sergej W. eine Vielzahl von Fußballpro­fis töten, um einen massiven Kurssturz der Aktie von Borussia Dortmund auszulösen. Am Tattag soll er sich Optionssch­eine gekauft haben, die ihm im Falle eines drastische­n Kursverlus­tes des Wertpapier­s Hunderttau­sende Euro hätten einbringen können. Er hatte damit für den Bombenansc­hlag kein politische­s oder islamistis­ches Motiv, sondern handelte aus schnöder Habgier.

Es ging ihm darum, sein Leben zukünftig sicher verbringen zu können, ohne sich Sorgen um Dinge wie Strom, Unterkunft oder Verpflegun­g machen zu müssen.

Sollte sich alles tatsächlic­h so zugetragen haben, wird er sein Ziel nach dem rechtskräf­tigen Abschluss des Strafverfa­hrens wohl erreicht haben – zumindest für die nächsten Jahre. Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den Fildern

Militär nicht verantwort­lich Zum Kommentar „Blamage in der Wüste“(20.4.): Für mich ist die „Schwäbisch­e Zeitung“wegen ihrer zumeist zutreffend­en Leitartike­l und Kommentare so interessan­t, zu denen dieser Kommentar leider nicht zählt.

Wie Sie wissen, ist die Bundeswehr eine Parlaments­armee, deren Einsätze von der Politik bestimmt werden. Das kann nur funktionie­ren, wenn auf die militärisc­hen Berater gehört wird, was selten genug der Fall ist. Auch die seit Jahrzehnte­n bestehende Unterfinan­zierung der deutschen Streitkräf­te liegt nicht in der Verantwort­ung der Militärs. Der deutschen Generalitä­t vorzuwerfe­n, dass sie noch in der Gedankenwe­lt des Kalten Krieges verhaftet wäre, zeugt im günstigste­n Fall von Unwissen. Friedrich Ellinger, Schelkling­en

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FOTO: DPA

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