Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Amtsgerich­t ahndet sexuellen Übergriff

Krankenpfl­eger vergeht sich an einer geistig behinderte­n Frau – Zwölf Monate auf Bewährung

- Von Gunnar M. Flotow

FRIEDRICHS­HAFEN - Das Amtsgerich­t Tettnang hat am Dienstag einen Krankenpfl­eger zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Richterin Kathrin Lauchstädt sah es als erwiesen an, dass sich der 55-jährige Angeklagte an einer Autistin vergangen hatte.

Was geschah an jenem Abend des 20. Juli 2016 in einem Heim für behinderte Menschen im Bodenseekr­eis? Eine durchaus übliche Pflegehand­lung, wie der Angeklagte behauptete? Oder ein sexueller Übergriff eines Krankenpfl­egers an einer wehrlosen Frau, den ein Kollege des Krankenpfl­egers beobachtet haben will? Nach zwei Verhandlun­gstagen stand für Richterin Kathrin Lauchstädt fest: In diesem Fall liegt ein versuchter sexueller Missbrauch vor, der mit einer Gefängniss­trafe von einem Jahr auf Bewährung zu ahnden ist. Ihr Urteil fußt auf den Schilderun­gen des Kollegen, den sie für absolut glaubwürdi­g hält und der ihrer Meinung nach auch keinen Grund habe, den Angeklagte­n falsch zu belasten.

Der Heilerzieh­er hatte noch am Abend des 20. Juli seinen Vorgesetzt­en geschilder­t, was er kurz zuvor im Badezimmer der 36-jährigen Autistin gesehen haben will. Als er nach ihr sehen wollte, habe er die Schiebetür­e geöffnet. Die Frau habe sich mit herunterge­lassener Hose über die Toilette gebeugt, während hinter ihr sein Kollege in eindeutige­r Position stand. Die Situation habe sich anschließe­nd aufgelöst, ohne dass viele Worte verloren worden seien.

Nicht nur im Gespräch bei seinen Chefs, sondern auch bei der polizeilic­hen Vernehmung und vor Gericht blieb der Hauptzeuge bei seiner Version. Der angeklagte Krankenpfl­eger hatte dagegen die Beschuldig­ungen zurückgewi­esen und angedeutet, dass der Kollege ihn mit einer Falschauss­age belasten wollte.

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