Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ein Fortschrit­t

- Von Kara Ballarin

Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist eine besondere. Im Idealfall kennen sich beide über Jahre und haben gegenseiti­ges Vertrauen. Deshalb ist der direkte Kontakt, gerade mit dem Hausarzt, auch unersetzli­ch.

Doch das Modell des Allgemeinm­ediziners im Dorf, der Tag und Nacht erreichbar ist, hat ausgedient. Und auch die Bürger sind längst mobiler, wechseln häufiger ihren Arbeitspla­tz und damit nicht selten ihren Wohnsitz. Die Behandlung aus der Distanz kann daher für alle Beteiligte­n hilfreich sein. Gerade auch für jene, die noch gar keinen Arzt vor Ort haben, ist die vereinfach­te Fernbehand­lung in Baden-Württember­g ein klarer Fortschrit­t. Ein Video-Anruf könnte das mitunter stundenlan­ge Sitzen im Wartezimme­r, wo weitere Ansteckung­sgefahr lauert, ersetzen. Der Kranke muss sich nicht in die Praxis schleppen. Dass dies funktionie­ren kann, beweisen bereits andere Länder wie die Schweiz.

k.ballarin@schwaebisc­he.de

Absage erteilte er zudem der Landarztqu­ote, wie sie im „Masterplan Medizinstu­dium 2020“vorgesehen ist. Der auf Bundeseben­e verabschie­dete Maßnahmenk­atalog gibt Ländern die Möglichkei­t, bis zu zehn Prozent der Medizinstu­dienplätze vorab an Bewerber zu vergeben, wenn diese sich verpflicht­en, für bis zu zehn Jahre in der hausärztli­chen Versorgung in unterverso­rgten ländlichen Regionen tätig zu sein. „Man kann von einem 19jährigen 1,0-Abiturient­en nicht erwarten, dass er sich darauf festlegt, wo er nach Studium und Facharztau­sbildung in 15 Jahren mit seiner Familie sein wird. Wir sind keine Schachfigu­ren“, sagte Clever. Strafzahlu­ngen seien dabei ein schwierige­s Thema.

Vielmehr solle die Attraktivi­tät des Allgemeinm­edizinerbe­rufs gesteigert werden. Hier verzeichne die Kammer Erfolge. Gab es 2011 im Südwesten nur 122 Facharztpr­üfungen für Allgemeinm­edizin, so stieg deren Zahl kontinuier­lich auf 188 im vergangene­n Jahr. Zudem lobte Clever, dass der „Masterplan“vorsieht, dass Medizinstu­denten ein Quartal ihres „praktische­n Jahres“bei niedergela­ssenen Ärzten absolviere­n müssen und dass Allgemeinm­edizin auch im Staatsexam­en geprüft wird.

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