Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ein Fortschritt
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist eine besondere. Im Idealfall kennen sich beide über Jahre und haben gegenseitiges Vertrauen. Deshalb ist der direkte Kontakt, gerade mit dem Hausarzt, auch unersetzlich.
Doch das Modell des Allgemeinmediziners im Dorf, der Tag und Nacht erreichbar ist, hat ausgedient. Und auch die Bürger sind längst mobiler, wechseln häufiger ihren Arbeitsplatz und damit nicht selten ihren Wohnsitz. Die Behandlung aus der Distanz kann daher für alle Beteiligten hilfreich sein. Gerade auch für jene, die noch gar keinen Arzt vor Ort haben, ist die vereinfachte Fernbehandlung in Baden-Württemberg ein klarer Fortschritt. Ein Video-Anruf könnte das mitunter stundenlange Sitzen im Wartezimmer, wo weitere Ansteckungsgefahr lauert, ersetzen. Der Kranke muss sich nicht in die Praxis schleppen. Dass dies funktionieren kann, beweisen bereits andere Länder wie die Schweiz.
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Absage erteilte er zudem der Landarztquote, wie sie im „Masterplan Medizinstudium 2020“vorgesehen ist. Der auf Bundesebene verabschiedete Maßnahmenkatalog gibt Ländern die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber zu vergeben, wenn diese sich verpflichten, für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen tätig zu sein. „Man kann von einem 19jährigen 1,0-Abiturienten nicht erwarten, dass er sich darauf festlegt, wo er nach Studium und Facharztausbildung in 15 Jahren mit seiner Familie sein wird. Wir sind keine Schachfiguren“, sagte Clever. Strafzahlungen seien dabei ein schwieriges Thema.
Vielmehr solle die Attraktivität des Allgemeinmedizinerberufs gesteigert werden. Hier verzeichne die Kammer Erfolge. Gab es 2011 im Südwesten nur 122 Facharztprüfungen für Allgemeinmedizin, so stieg deren Zahl kontinuierlich auf 188 im vergangenen Jahr. Zudem lobte Clever, dass der „Masterplan“vorsieht, dass Medizinstudenten ein Quartal ihres „praktischen Jahres“bei niedergelassenen Ärzten absolvieren müssen und dass Allgemeinmedizin auch im Staatsexamen geprüft wird.