Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Land will Bahnübergä­nge sicherer machen

Zuschüsse für Kreis Ravensburg und die Kommunen

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Das Land unterstütz­t den Landkreis Ravensburg mit einem Zuschuss von rund einer Million Euro für Baumaßnahm­en zur Verbesseru­ng der Verkehrssi­cherheit an fünf Bahnübergä­ngen der Allgäubahn. Dazu erhalten die Kommunen Leutkirch, Kißlegg, Aitrach und Aichstette­n finanziell­e Zuschüsse zur Beseitigun­g von Bahnübergä­ngen. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Ausbau des öffentlich­en Schienenve­rkehrs und zur Verkehrssi­cherheit an der Allgäubahn“, so der Landtagsab­geordnete August Schuler. Damit ist es jetzt möglich, sämtliche Anträge von Kommunen und dem Landkreis entlang der Allgäubahn zur Beseitigun­g von Bahnübergä­ngen zu fördern.

Projekte zur Verkehrssi­cherheit Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausg­leich pauschal vom Land für ihre Verkehrsin­frastruktu­r erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermögl­ichkeiten nach dem Landesgeme­indeverkeh­rsfinanzie­rungsgeset­z (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. In diesem Jahr stehen 106 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. „Das Land kommt seiner Verantwort­ung für eine nachhaltig­e Verkehrspo­litik nach. Wir unterstütz­en die Kommunen gezielt bei Projekten, die sowohl Verkehrssi­cherheit als auch die Lebensqual­ität der Anwohner erhöhen“, betonte August Schuler.

Förderschw­erpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahm­en an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssi­cherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunk­ten zu Kreisverke­hren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchf­ahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßn­ahmen von Gemeinde- und Kreisstraß­en, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit 2014 können auch Lärmschutz­maßnahmen an kommunalen Straßen bezuschuss­t werden. Fördermitt­el aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehr­smaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschiede­n.

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