Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Keine zusätzlichen Pausen für Raucher
Erkrankung im Urlaub schriftlich bestätigen lassen
Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstage nicht. Ein Arbeitnehmer, der die Erkrankung nachweisen kann, darf die entsprechenden Tage nachholen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Dafür sollten sich Berufstätige in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschrieben werden. Auch in exotischen Reiseländern sollten sie darauf bestehen. (dpa) Arbeitnehmer müssen ihre normalen Pausen nutzen, wenn sie im Dienst eine Zigarette rauchen wollen. Sie haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit zusätzliche Pausen nach eigenem Gutdünken zu machen. Daher sollten sich Raucher in jedem Fall mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, wenn sie auf eine Zigarette zwischendurch nicht verzichten wollen, rät Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. (dpa)