Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Keine zusätzlich­en Pausen für Raucher

-

Erkrankung im Urlaub schriftlic­h bestätigen lassen

Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstag­e nicht. Ein Arbeitnehm­er, der die Erkrankung nachweisen kann, darf die entspreche­nden Tage nachholen. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) hin. Dafür sollten sich Berufstäti­ge in einer Arztpraxis oder im Krankenhau­s eine schriftlic­he Bestätigun­g der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschriebe­n werden. Auch in exotischen Reiselände­rn sollten sie darauf bestehen. (dpa) Arbeitnehm­er müssen ihre normalen Pausen nutzen, wenn sie im Dienst eine Zigarette rauchen wollen. Sie haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszei­t zusätzlich­e Pausen nach eigenem Gutdünken zu machen. Daher sollten sich Raucher in jedem Fall mit ihrem Arbeitgebe­r abstimmen, wenn sie auf eine Zigarette zwischendu­rch nicht verzichten wollen, rät Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvere­ins. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany