Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Hakenkreuz im Aquastaad: Bademeister schauen weg
Badegast trägt verbotenes Nazi-Symbol im Kinderbecken – Empörter Familienvater meldet den Fall
IMMENSTAAD - Ein Familienvater entdeckt ein verbotenes Hakenkreuz-Tattoo auf dem Oberarm eines anderen Badegasts im Freibad Immenstaad. Doch obwohl er das Nazi-Symbol meldet, schreiten die Bademeister nicht ein. Das hat jetzt Folgen.
So schön kann Urlaub sein: Mit seinem dreijährigen Sohn planscht ein Familienvater aus Marburg am vergangenen Samstag im Kinderbecken des Frei- und Seebads „Aquastaad“in Immenstaad am Bodensee. Der Sohnemann steht oben an der Wasserrutsche, Papa wartet unten. Doch plötzlich fällt dem Mann der tätowierte Oberarm eines weiteren Familienvaters im Becken auf.
Ein großes sogenanntes Keltenkreuz ziert die Haut des fast kahlgeschorenen Besuchers. Und ganz oben prangt darauf wiederum ein Hakenkreuz, Symbol Nazideutschlands – und heute als verfassungsfeindlich eingestuft.
„Das Zurschaustellen eines Hakenkreuzes ist eine Straftat nach Paragraph 86 des Strafgesetzbuchs“, erklärt Bernd Schmidt, Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf SZ-Anfrage. Wer solche Tätowierungen in der privaten Wohnung zeige, bleibe in der Regel verschont. Doch sobald man als Badegast das Hemd ausziehe. und darunter komme ein Hakenkreuz zum Vorschein, sei der Tatbestand eindeutig erfüllt, so der Polizist.
Tätern drohen damit Haft- oder Geldstrafen – je nach den konkreten Umständen des Geschehens. Doch in Immenstaad, so haben die SZ-Recherchen ergeben, geschah vor allem: nichts.
„Ich habe in meinem ganzen Leben noch keinen Menschen getroffen, der ein Hakenkreuz am Körper tätowiert hat“, berichtet der Familienvater und Zeuge später der SZ. „Dann habe ich kurz nachgedacht und bin zum Bademeister gegangen. Das muss man doch melden“, erzählt er weiter. Er hofft, dass die Badeaufsicht den offensichtlich Rechtsradikalen aus dem Bad wirft, vielleicht sogar die Polizei ruft. Doch er freut sich zu früh.
„Der Bademeister war wirklich freundlich, und er hat das Problem auch verstanden“, berichtet der Familienvater weiter. Doch dann habe sein Gegenüber entgegnet: „Für fünf Euro die Stunde lege ich mich nicht mit solchen Leuten an.“Die Polizei will der Bademeister auch nicht holen. Als der empörte Zeuge später einen weiteren Bademeister – offenbar älter und länger im Amt – anspricht, fällt die Reaktion laut Schilderung noch krasser aus: „Der hat mir einfach gar keine Antwort gegeben. Er hat wirklich nichts gesagt. Ich dachte schon: Der kann gar nicht sprechen.“
Zu diesem Zeitpunkt ist die Lage allerdings schon wieder ruhiger. Die Frau oder Freundin des Hakenkreuz-Manns ist zwischenzeitlich wohl auf das Problem aufmerksam geworden. Sie soll ihren Mann dann zum Gehen aufgefordert haben. Zurück bleiben ein ratloser Familienvater und zwei Bademeister, denen ein Einschreiten offenbar nicht sinnvoll erschienen war.
„Das direkte Ansprechen des Manns mit dem Hakenkreuz durch den Badegast hätte bestimmt wenig Sinn gehabt“, sagt nun der Polizeisprecher in Konstanz. Insofern sei es absolut richtig gewesen, sich an die Bademeister zu wenden, die auch Hausrecht hätten. Allerdings sagt der Sprecher auch: „Vielleicht weiß nicht jeder Bademeister, dass das Zeigen des Hakenkreuzes ein Straftatbestand ist.“Deshalb wäre es auch wichtig gewesen, die Polizei zu verständigen.
Die SZ hat nun auch die Gemeindeverwaltung in Immenstaad mit dem Fall konfrontiert. Bürgermeister Jürgen Beisswenger kündigte daraufhin an, das Personal des Aquastaad künftig besser auf solche Fälle vorzubereiten: „Wir dulden selbstverständlich in keiner öffentlichen Einrichtung das Tragen und zur Schau stellen von unter Straftatbestand nach Paragraph 86 oder 86a gestellten Symbolen“, lautet eine Mitteilung. Vorkommnisse dieser Art seien im Aquastaad bislang nicht aufgetreten. Man habe nun aber die Situation vom Wochenende zum Anlass genommen, um das eigene Personal zu sensibilisieren. Bademeister und Co. seien nun angewiesen, bei ähnlichen Vorkommnissen die Polizei hinzu zu ziehen und den Badegast außerdem zum Verlassen der Einrichtung aufzufordern.
„Für fünf Euro die Stunde lege ich mich nicht mit solchen Leuten an“, sagt ein Bademeister (zitiert nach einem Zeugen).
Der Staatsschutz ermittelt „Im konkreten Fall hat der Badegast von sich aus das Bad verlassen. Selbstverständlich besteht für solche Personen künftig auch ein Hausverbot“, schließt Beisswenger.
Doch das sind nicht alle Folgen des Nazi-Vorfalls im Immenstaader Kinderbecken: Nach den Recherchen der SZ hat nun auch die Staatsschutzabteilung der Polizei in Konstanz Ermittlungen in der Sache aufgenommen.