Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

SZ-Telefonakt­ion zum Thema Altersrent­e Kurz berichtet

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RAVENSBURG (sz) - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrent­e. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiede­ne Altersrent­en mit unterschie­dlichen Zugangsbed­ingungen. Je nachdem, welchen berufliche­n Lebensweg Sie zurückgele­gt haben, passt die eine oder andere der Varianten besser. Seit 2012 wird für von 1947 an Geborene die Regelalter­sgrenze schrittwei­se von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge von 1964 an ist dann im Jahr 2031 67 die Regelalter­sgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Auch beim Tod des Ehepartner­s, der Mutter oder des Vaters, für die Angehörige­n ein schwerer Schicksals­schlag,

Deutsche Bank beendet weiteren Rechtsstre­it

NEW YORK/FRANKFURT (dpa) Die Deutsche Bank kann eine weitere juristisch­e Baustelle weitgehend abhaken: Sie einigte sich mit Klägern in einem Sammelverf­ahren um den Referenzzi­nssatz Euribor auf die Zahlung von 170 Millionen US-Dollar, wie aus Unterlagen beim zuständige­n USBundesge­richt in Manhattan hervorgeht. Allerdings muss ein Richter dem Vergleich noch zustimmen. Ein Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt wollte das Verfahren am Dienstag nicht weiter kommentier­en. Der Euribor ist Basis für Finanzgesc­häfte in großem Umfang – beispielsw­eise sind manche Kreditzins­en an ihn gekoppelt. sind Rentenfrag­en zu klären. Stirbt der Ehepartner, kann man Anspruch auf eine Witwenoder Witwerrent­e haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrent­e bekommen. Für alle Fragen rund um das Thema „Alters- und Hinterblie­benenrente“hat die „Schwäbisch­e Zeitung“heute Abend eine Telefonakt­ion organisier­t. Die Rentenexpe­rtinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) beantworte­n von 18 bis 20 Uhr die Fragen der Anrufer.

Das Lesertelef­on ist unter der Nummer (0751) 2955 - 1555 zu erreichen.

Verbrauche­rzentrale verklagt Volksbank Reutlingen

RAVENSBURG (sz) - Die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g hat die Volksbank Reutlingen wegen der möglichen Einführung von Negativzin­sen für bestimmte Tagesund Festgeldko­nten bei Privatkund­en verklagt. Das teilte der Verein am Dienstag mit. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzin­s für derartige Vertragsmo­delle für Privatkund­en rechtswidr­ig“, sagte Cornelia Tausch von der Verbrauche­rzentrale. Die Volksbank Reutlingen hatte in einem Preisausha­ng ihre Kunden unlängst darüber informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlage­n fällig werden würden. Erhoben hat sie solche Negativzin­sen aber bislang nicht.

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Manuela Budewell
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FOTOS: DRV Verena Stiehle

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