Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
SZ-Telefonaktion zum Thema Altersrente Kurz berichtet
RAVENSBURG (sz) - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrente. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Je nachdem, welchen beruflichen Lebensweg Sie zurückgelegt haben, passt die eine oder andere der Varianten besser. Seit 2012 wird für von 1947 an Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge von 1964 an ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.
Auch beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters, für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag,
Deutsche Bank beendet weiteren Rechtsstreit
NEW YORK/FRANKFURT (dpa) Die Deutsche Bank kann eine weitere juristische Baustelle weitgehend abhaken: Sie einigte sich mit Klägern in einem Sammelverfahren um den Referenzzinssatz Euribor auf die Zahlung von 170 Millionen US-Dollar, wie aus Unterlagen beim zuständigen USBundesgericht in Manhattan hervorgeht. Allerdings muss ein Richter dem Vergleich noch zustimmen. Ein Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt wollte das Verfahren am Dienstag nicht weiter kommentieren. Der Euribor ist Basis für Finanzgeschäfte in großem Umfang – beispielsweise sind manche Kreditzinsen an ihn gekoppelt. sind Rentenfragen zu klären. Stirbt der Ehepartner, kann man Anspruch auf eine Witwenoder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Für alle Fragen rund um das Thema „Alters- und Hinterbliebenenrente“hat die „Schwäbische Zeitung“heute Abend eine Telefonaktion organisiert. Die Rentenexpertinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantworten von 18 bis 20 Uhr die Fragen der Anrufer.
Das Lesertelefon ist unter der Nummer (0751) 2955 - 1555 zu erreichen.
Verbraucherzentrale verklagt Volksbank Reutlingen
RAVENSBURG (sz) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Volksbank Reutlingen wegen der möglichen Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tagesund Festgeldkonten bei Privatkunden verklagt. Das teilte der Verein am Dienstag mit. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, sagte Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale. Die Volksbank Reutlingen hatte in einem Preisaushang ihre Kunden unlängst darüber informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlagen fällig werden würden. Erhoben hat sie solche Negativzinsen aber bislang nicht.