Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vorsorge ist günstiger als Reparatur
Zum Artikel „Trinkwasser könnte bald viel teurer werden“(12.6.): Laut einer Studie des Umweltbundesamtes überschreiten derzeit über 27 Prozent der Grundwasserkörper den Grenzwert von 50 Milligramm Stickstoff pro Liter. Das Umweltbundesamt hat in diesem Zusammenhang ausgerechnet, wie viel die Reinigung von mit Stickstoff belastetem Grundwasser insgesamt in Deutschland kosten kann und kam zu einem Ergebnis von über 580 Millionen Euro pro Jahr.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hingegen schätzt die Kosten für Maßnahmen einer überarbeiteten und modernen Düngeverordnung auf ungefähr 110 Millionen Euro pro Jahr.
Bei den genannten Zahlen beziehe ich mich auf zwei aktuelle Berichte des Umweltbundesamtes. Die einander gegenübergestellten Kostenpunkte zeigen deutlich, dass Vorsorge günstiger ist als nachträgliche Reparatur. Darüber hinaus gilt auch hier das Prinzip von Ursache und Wirkung. Die bereits geschehene Belastung des Trinkwassers wird durch teure Aufbereitung nur rückgängig gemacht. Das hilft unserem Grund und Boden aber reichlich wenig. Zahlreiche Organismen gehen dennoch zugrunde und der Boden ist überdüngt. Eine präventive Maßnahme im Sinne neuer Düngeverordnungen würde hingegen nicht nur unser Trinkwasser verbessern, sondern auch unseren Boden und die Artenvielfalt schützen.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass das Verursacherprinzip nach wie vor Gültigkeit haben sollte und die Allgemeinheit nicht verpflichtet werden kann, für die Sünden anderer geradezustehen. Wolfgang Uhl, Mengen Kinder ans Wasser gewöhnen Zum Artikel „Kinder verlernen das Schwimmen“(7.6.): Vor dem „Schwimmen lernen“sollte allen Eltern bewusst sein, welchen Teil sie dazu beitragen können, damit bestimmte Grundlagen schon bei Eintritt in die Grundschule vorliegen.
Bei der Anmeldung ihrer Kinder zum Schwimmkurs äußern sich viele Eltern mit der Anmerkung „wir schwimmen nicht gerne“oder sind unsicher, gar ängstlich. Allerdings ist Schwimmen im Sinne des „Ausübens von Schwimmstilen“, wie zum Beispiel Kraul und Brust nicht notwendig, um Kinder an das Element Wasser heranführen zu können.
Idealer ist sicher ein Eltern-KindSchwimmkurs beziehungsweise Kleinkindschwimmkurs (ab vier Jahren). Der erste wichtige Schritt ist Wassergewöhnung. Die Kinder erfahren so schon früh das Element Wasser von der spielerischen Seite. Hilfsmittel sind unter anderem die bunten Schwimmnudeln.
Über Schwimmkonzepte kann man auch über das Internet erfahren und Anregungen einholen für den eigenen Besuch im Schwimmbad.
Im späteren Verlauf ist es wichtig, das Kind heranzuführen, den Kopf unter Wasser zu halten – „abzutauchen“und die Augen unter Wasser offen zu halten. Das sind wichtige Lernprozesse, die später einmal in einer möglichen Notsituation helfen können, nicht in Panik zu geraten.
Die Wasservertrautheit als auch die sichere Beherrschung wasserspezifischer Fortbewegungsmöglichkeiten wie tauchen, atmen, schweben und auftreiben, gleiten und springen ist Voraussetzung für einen Schwimmer, der gelernt hat, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Jedem Kind sollte die Zeit gegeben werden, die es braucht, um Selbstbewusstsein im Wasser zu entwickeln.
Brustschwimmen ist eine der schwierigsten Disziplinen, da Armund Beinbewegungen zu koordinieren sind und dabei der Kopf zum Atmen über Wasser gehalten wird. Hier gilt es, kurze Strecken zu üben. Die Beständigkeit kommt später, wenn auch das Längenwachstum der Gliedmaßen sowie dem damit verbundenen Kraft-Last-Verhältnis und die motorisch-koordinativen Fähigkeiten vorliegen. Christa Högerle, Erolzheim
Zwei Jahre Zeit Zum Artikel „May will trotz Schlappe Regierung bilden“(10.6.):
Auf der Titelseite heißt es, wenn die Verhandlungen über den EUAustritt Großbritanniens nicht bis Ende 2019 abgeschlossen seien, scheide „das Vereinigte Königreich ohne Vertrag oder Übergangsregierung aus der EU aus.“
Für den etwaigen Fall des nicht fristgemäßen Zustandekommens eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien „über die Einzelheiten des Austritts“, bestimmt Artikel 50 des EU-Vertrags, dass die bestehenden Verträge zwei Jahre nach Eingang der GB-Austrittserklärung vom 29. März 2017 – also ab Ende März 2019 – „keine Anwendung mehr finden“.
Eine etwaige Verlängerung dieser Zwei-Jahres-Frist mit einer Übergangsregelung ab Ende März 2019 setzt nach EU-Vertrag voraus, dass der Europäische Rat im Einvernehmen mit GB „einstimmig“beschließt, diese Frist zu verlängern. Frank Müller-Thoma, Langenargen
Ein Armutszeugnis Zum Kommentar „Vertrauen verspielt“von Katja Korf (1.6.): Ich möchte mich für Ihren sehr zutreffenden Kommentar bedanken und meinerseits das Verhalten der Landtagspräsidentin beanstanden. Der Stil unserer Parlamentarier scheint in zunehmendem Maße so zu sein, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Volk mit vollendeten Tatsachen hinters Licht führen zu wollen.
Es gilt nach wie vor das Wort des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker: „Die Politiker zeichnen sich vermehrt aus durch Machtversessenheit und Machtvergessenheit“und ich bezichtige sie sogar noch der Gier.
Dass außerdem noch ein teures, externes Gutachten über die Altersversorgung eingeholt werden soll, ist ohnhin ein Armutszeugnis und ein alarmierendes Beispiel für deren Maßlosigkeit.
Am besten wäre ein offener Brief, in welchem das skandalöse Verhalten der Landtagspräsidentin der Bevölkerung rechtzeitig bekanntgemacht wird. Hans Graf, Bingen
Schwäbische Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebische-zeitung.de