Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Künftig härtere Strafen für Raserei, illegale Autorennen und Einbrüche
Durch die neuen Gesetze wird es möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein zu entziehen
BERLIN - Der Staat greift gegen Raser und Wohnungseinbrecher durch: Der Bundestag hat am Donnerstag nach monatelangem Tauziehen zwei Gesetze verabschiedet, die Gefängnisstrafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen sowie Mindeststrafen für Diebstähle einführen sowie die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen ermöglichen. Tobias Schmidt beleuchtet die Hintergründe zu den neuen Gesetzen.
Warum wird härter gegen Raser vorgegangen? Immer wieder sorgen tödliche Unfälle bei illegalen Autorennen für Bestürzung, zum Beispiel der Fall aus Berlin, wo zwei Raser nach dem Tod eines Unbeteiligten erstmals wegen Mordes verurteilt worden waren. Die Teilnahme an illegalen Autorennen wurde bislang nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von maximal 400 Euro sowie drei Monaten Führerscheinentzug bestraft. Das reichte nicht aus, um Raser abzuschrecken. Die Szene hat sich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet.
Was ändert sich nun? Es wird ein neuer Straftatbestand der Veranstaltung von illegalen Autorennen sowie der Teilnahme an ihnen eingeführt. Darauf steht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Strafe kann auch verhängt werden, wenn jemand im Internet zu einem Rennen aufruft. Werden durch die nicht genehmigten Straßenrennen Leib oder Leben von Menschen gefährdet, steigt die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahren. Gibt es Tote oder mehrere Verletzte, drohen den Teilnehmern bis zu zehn Jahren hinter Gittern.
Welche Konsequenzen drohen Rasern darüber hinaus? Die Fahrzeuge von Teilnehmern an illegalen Autorennen können eingezogen werden. Überdies soll ihnen der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Wer sich an solchen „irrsinnigen“Rennen beteilige und dabei das Leben anderer Menschen gefährde, „hat auf unseren Straßen keinen Platz mehr“, erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).
Werden nur Teilnehmer illegaler Autorennen härter bestraft? Nein, auch sogenannte Alleinraser nimmt das neue Gesetz ins Visier. Wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, erhält künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Was steckt hinter den härteren Strafen für Einbrecher? 150 000 Wohnungseinbrüche wurden 2016 registriert. Damit ist die Zahl zum ersten Mal seit Jahren wieder gesunken. Allerdings war 2015 mit 160 000 Fällen der höchste Stand seit 2003 erreicht worden. Die Aufklärungsquote liegt bei 17 Prozent, tatsächlich werden nur drei Prozent der Täter wirklich verurteilt. Für einen Großteil der Einbrüche werden international aufgestellte Banden verantwortlich gemacht, die mit ihrer Beute ins Ausland fliehen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, dass Einbrüche für die Opfer oft „traumatische Folgen“hätten.
Wie wird der Kampf gegen Wohnungseinbrecher verschärft? Zum einen wird die Mindeststrafe für Einbrüche in dauerhaft privat genutzte Wohnungen von drei Monaten auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Die maximale Freiheitsstrafe kann weiterhin bis zu zehn Jahre betragen. Die Möglichkeit, dass Wohnungseinbrüche als „minder schwere“Fälle eingestuft und Strafverfahren somit vorzeitig eingestellt werden können, wurde gestrichen. Jeder Wohnungseinbruch ist nun eine „schwere Straftat“. Das soll potenzielle Täter abschrecken.
Wie werden die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeweitet? Die SPD stimmte letztlich der Unionsforderung zu, dass bei richterlichem Beschluss künftig auf Handyund andere Kommunikationsdaten von Verdächtigen zugegriffen werden kann. So können die Fahnder herausfinden, von wo aus Verdächtige telefoniert haben und wem die Anrufe galten.