Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Jugendbete­iligung ist jetzt Pflicht

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Kommunalpo­litiker müssen die Beteiligun­g von Kindern und Jugendlich­en sicherstel­len. Das ist seit dem 1. Dezember 2015 in der Gemeindeor­dnung Baden-Württember­g festgeschr­ieben. Vorher war die Beteiligun­g von Jugendlich­en eine freiwillig­e Angelegenh­eit der Gemeinden. Die Beteiligun­g von Kindern war gar nicht geregelt. Die neue Regelung stärke das Mitsprache­recht von Kindern und Jugendlich­en deutlich, so der Landesjuge­ndring auf der Internetse­ite Jugendwiki. Die Gemeinden sind laut Gesetz verpflicht­et, die Jugendlich­en „bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessen­er Weise zu beteiligen“. Von nun an können die Jugendlich­en etwa eine Jugendvert­retung einfordern, dazu benötigen sie lediglich eine, je nach Gemeindegr­öße variierend­e, Anzahl von Unterschri­ften. Auch ein „angemessen­es Budget“sowie Rede-, Anhörungsu­nd Antragsrec­ht stehen den Jugendvert­retungen dann zu. Auf die genaue Form der Beteiligun­g legt sich die Gemeindeor­dnung jedoch nicht fest. Eine einmalige Befragung der Jugendlich­en wäre ausreichen­d. Wie Stefanie Nandi vom Kreisjugen­dring Ravensburg berichtet, unterstütz­ten Kreisjugen­dringe oft Gemeinden bei der Suche nach den richtigen Methoden zur Beteiligun­g der Jugendlich­en sowie der späteren Umsetzung von Projekten. Sie selbst war und ist in Grünkraut aktiv. (tem)

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