Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Jugendbeteiligung ist jetzt Pflicht
Kommunalpolitiker müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das ist seit dem 1. Dezember 2015 in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg festgeschrieben. Vorher war die Beteiligung von Jugendlichen eine freiwillige Angelegenheit der Gemeinden. Die Beteiligung von Kindern war gar nicht geregelt. Die neue Regelung stärke das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen deutlich, so der Landesjugendring auf der Internetseite Jugendwiki. Die Gemeinden sind laut Gesetz verpflichtet, die Jugendlichen „bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen“. Von nun an können die Jugendlichen etwa eine Jugendvertretung einfordern, dazu benötigen sie lediglich eine, je nach Gemeindegröße variierende, Anzahl von Unterschriften. Auch ein „angemessenes Budget“sowie Rede-, Anhörungsund Antragsrecht stehen den Jugendvertretungen dann zu. Auf die genaue Form der Beteiligung legt sich die Gemeindeordnung jedoch nicht fest. Eine einmalige Befragung der Jugendlichen wäre ausreichend. Wie Stefanie Nandi vom Kreisjugendring Ravensburg berichtet, unterstützten Kreisjugendringe oft Gemeinden bei der Suche nach den richtigen Methoden zur Beteiligung der Jugendlichen sowie der späteren Umsetzung von Projekten. Sie selbst war und ist in Grünkraut aktiv. (tem)