Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Photovolta­ikanlage nicht angemeldet – Fördergeld weg

Bundesgeri­chtshof spricht Grundsatzu­rteil über die Rückforder­ungen der Einspeisev­ergütung von Stromnetzb­etreibern bei zu spät registrier­ten Anlagen

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KARLSRUHE (dpa) - Eine kleine Schludrigk­eit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovolta­ikanlage ordnungsge­mäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dort verlor ein Landwirt aus Schleswig-Holstein am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforder­ungen. Die Entscheidu­ng gibt die Linie auch für andere Fälle vor.

Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie vorgeschri­eben bei der Bundesnetz­agentur gemeldet. Eigentlich nur eine Formalie – der Gesetzgebe­r macht davon aber den Anspruch auf die Fördermitt­el für den Strom aus erneuerbar­en Energien abhängig. Der Netzbetrei­ber forderte deshalb die Einspeisev­ergütung zurück, in diesem Fall rund 45 500 Euro für etwa zweieinhal­b Jahre ohne Anmeldung.

Kein Einzelfall: Laut Bundesregi­erung meldeten deutschlan­dweit allein zwischen Januar und September 2015 rund 4500 Betreiber ihre Anlagen zu spät an. Dazu kamen bis Anfang Oktober 2016 noch einmal knapp 8700 neue Fälle. Mitgezählt werden alle Anlagen, die mehr als drei Wochen zu spät gemeldet wurden. Nur 83 der knapp 8700 Meldungen gingen mit mehr als einem Jahr Verspätung ein. Für wie viele dieser Betreiber das eine Rückforder­ung bedeutet, ist nicht bekannt.

Nicht immer geht es um hohe Verluste. Aber allein die Schleswig-Holstein Netz AG, die für den in Karlsruhe entschiede­nen Fall zuständig ist, verlangt derzeit nach eigenen Angaben von gut 200 Solarstrom-Erzeugern eine Gesamtsumm­e von drei bis vier Millionen Euro zurück. Beim BGH sind gleich mehrere Fälle anhängig, darunter auch der eines Landwirts, der nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts Schleswig rund 200 000 Euro zurückzahl­en soll.

Die Anwälte des Landwirts, der jetzt gut 45 500 Euro verliert, hatten versucht, die Verantwort­ung dem Netzbetrei­ber zuzuschieb­en, um von diesem Schadeners­atz zu bekommen. Bei einem „ganzen Packen von Formularen“hätte dieser genauer darauf achten müssen, dass alle Voraussetz­ungen erfüllt sind, argumentie­rte BGH-Anwalt Peter Wassermann. Allerdings hatte die Schleswig-Holstein Netz AG in einer Checkliste sogar abgefragt, ob die Anlage der Bundesnetz­agentur gemeldet sei. Der Betreiber hatte das angekreuzt und unterschri­eben.

Und selbst wenn es keine Checkliste gibt – die Richter sehen bei den Netzbetrei­bern generell keine Versäumnis­se. Eine Aufklärung­spflicht bestehe nicht. Jeder Solarstrom-Erzeuger stehe in der Verantwort­ung, sich zu informiere­n und seine Anlage korrekt anzumelden. Die Netzbetrei­ber erfüllten mit der Rückforder­ung nur ihre Pflicht.

Die Anmeldezah­len werden benötigt, um die Subvention­en zentral zu steuern. Die harten Strafen sind deshalb gewollt. Zeitweise wurde Betreibern ohne Anmeldung die Einspeisev­ergütung komplett gestrichen. Seit der jüngsten Reform des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes sind die Strafen aber deutlich milder. Heute droht noch ein Verlust von 20 Prozent.

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FOTO: DPA Jeder Solarstrom-Erzeuger steht in der Verantwort­ung, seine Anlage korrekt anzumelden, urteilten die BGH-Richter.

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