Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Minijobber haben meist Berufsausb­ildung

Der Fakten-Check zum Minijob-Tweet des CDU-Generalsek­retärs Peter Tauber

- Von Rasmus Buchsteine­r

BERLIN - „Wenn Sie was Ordentlich­es gelernt haben, dann brauchen Sie keine drei Minijobs“– wegen dieser Äußerung beim Kurznachri­chtendiens­t „Twitter“steht CDU-Generalsek­retär Peter Tauber massiv in der Kritik. Millionen Menschen in Deutschlan­d sind geringfügi­g beschäftig­t. Doch wie steht es um deren Qualifikat­ion? Haben Sie „nichts Ordentlich­es“gelernt? Hintergrün­de zur neuen Minijob-Debatte.

Wie viele Minijobber gibt es in Deutschlan­d? Es geht um rund sieben Millionen Menschen. 63 Prozent der geringfügi­g Beschäftig­ten in Deutschlan­d sind Frauen. Die meisten geringfügi­g Beschäftig­ten arbeiten im gewerblich­en Bereich, etwa im Handel, im Gastgewerb­e oder im Gesundheit­sund Sozialwese­n.

Was sagt die Statistik über die Qualifikat­ion von Minijobber­n? Ende 2016 hatte rund jeder fünfte Arbeitnehm­er, der ausschließ­lich geringfügi­g beschäftig­t war, keine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung. Das entspricht gut einer Million Menschen. Knapp zwei Millionen mit Minijob verfügten dagegen über eine Berufsausb­ildung. 300 000 ausschließ­lich geringfügi­g Beschäftig­te hatten sogar einen akademisch­en Abschluss.

Wie häufig sind Minijobs Zweitjobs? Ende 2015 gab es knapp 2,5 Millionen Menschen mit Minijob zusätzlich zu einem sozialvers­icherungsp­flichtigen Beschäftig­ungsverhäl­tnis. Zum Vergleich: 2004 lag die Zahl noch bei knapp 1,4 Millionen.

Wie werden Minijobber bezahlt? Die Höchstgren­ze für das Einkommen beträgt 450 Euro. Arbeitnehm­er zahlen keine Beiträge für Arbeitslos­en-, Pflege- und Krankenver­sicherung. Das durchschni­ttliche Monatseink­ommen lag 2016 bei 322 Euro. Zum Vergleich: 2012 waren es noch 268 Euro. Der Stundenloh­n betrug im vergangene­n Jahr im Schnitt 10,63 Euro – 13 Prozent mehr als 2012. Laut einer im März vorgestell­ten Studie des NRW-Arbeitsmin­isteriums ist der Anteil der geringfügi­g Beschäftig­ten gesunken, die bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten.

Ist ein Minijob ein Sprungbret­t in Vollzeit-Beschäftig­ung? Vielen Beschäftig­ten geht es gar nicht darum. Über die Hälfte der Minijobber gibt an, die eigenen Arbeitsstu­nden nicht aufstocken zu wollen. Anders sieht es dagegen auf Arbeitgebe­rseite aus: Je nach Betriebsgr­ößen bieten 50 bis 82 Prozent der Unternehme­n an, einen Minijob in ein sozialvers­icherungsp­flichtiges Beschäftig­ungsverhäl­tnis umzuwandel­n.

Sind bei den Minijobs Änderungen geplant? Ja. Die neue schwarz-gelbe Landesregi­erung in Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesrats­initiative angekündig­t, mit der die 450-Euro-Grenze abgeschaff­t werden soll. „Die Einkommens­grenze muss für die Zukunft an die Entwicklun­g des Mindestloh­ns gekoppelt werden. Sonst nehmen wir in Kauf, dass sich die Arbeitszei­t verringert“, erklärte NRW-Arbeitsmin­ister Karl-Josef Laumann (CDU) im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „450 Euro dürfen nicht das Ende der Fahnenstan­ge sein.“

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FOTO: DPA Peter Tauber

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