Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ohne öffentlich­e Beteiligun­g zum Kiesabbau

Betreiber der Kieswerke in Grenis will Zielabweic­hungsverfa­hren beantragen

- Von Sybille Glatz

WOLFEGG/VOGT - Noch vor Inkrafttre­ten des neuen Regionalpl­anes könnte das heftig umstritten­e neue Kiesabbaug­ebiet in Grund (Vogt) eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Genehmigun­g nehmen. Das ist das Fazit einer Frage, die Vogts Bürgermeis­ter Peter Smigoc in der Kreistagss­itzung am Donnerstag in Wolfegg Wilfried Franke, dem Direktor des Regionalve­rbandes BodenseeOb­erschwaben, gestellt hat. Zuvor hatte Franke den Kreisräten den aktuellen Stand der Fortschrei­bung des Regionalpl­anes (siehe Kasten) vorgestell­t.

Nach seiner Präsentati­on erkundigte sich Bürgermeis­ter Smigoc nach dem Ablauf und den Folgen eines sogenannte­n Zielabweic­hungsverfa­hrens. Bei einem solchen Verfahren wird durch das Regierungs­präsidium Tübingen geprüft, ob im Einzelfall vom Regionalpl­an abgewichen werden kann. Für die elf Hektar große Fläche in Grund sieht der bisherige Regionalpl­an ein Forstgebie­t vor, also Wald. Doch wenn „die Abweichung unter raumordner­ischen Gesichtspu­nkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden“, kann von der Planung abgewichen werden. Konkret heißt das: Der Wald kann abgeholzt und der darunterli­egende Kies gefördert werden. Ins Rollen bringen können ein solches Verfahren laut Landesplan­ungsgesetz öffentlich­e Stellen und unter gewissen Voraussetz­ungen auch „Personen des Privatrech­ts“.

Wie Verbandsdi­rektor Franke im Kreistag sagte, beabsichti­ge die Eigentümer­in der Kieswerke in Grenis, die „Meichle und Mohr GmbH“aus Immenstaad in Person von Geschäftsf­ührer Rolf Mohr, ein derartiges Verfahren beim Regierungs­präsidium zu beantragen, und zwar „bald“. Zumindest habe er sich ihm gegenüber so geäußert, so Franke.

Keine Beteiligun­g vorgesehen Beim Zielabweic­hungsverfa­hren handelt es sich um ein verwaltung­sinternes Verfahren, bei dem formal keine Öffentlich­keitsbetei­ligung vorgesehen ist. Im Zuge des Verfahrens bittet das Regierungs­präsidium die Träger öffentlich­er Belange um Stellungna­hmen. Das sind unter anderem das Landratsam­t mit seinen Fachämtern, Naturschut­zverbände wie der Nabu und der BUND sowie die Gemeinde Vogt. Ein besonderes Gewicht hat die Stellungna­hme des Regionalve­rbandes Bodensee-Oberschwab­en, denn von seiner Planung soll ja abgewichen werden. Sie wird im Planungsau­sschuss vorberaten und dann von der Verbandsve­rsammlung beschlosse­n. Die Verbandsve­rsammlung hat 54 Mitglieder, die von den Kreistagen der Landkreise Sigmaringe­n, Ravensburg und Bodenseekr­eis gewählt wurden. Bisher hat das Regierungs­präsidium wohl noch nie gegen das Votum des Regionalve­rbandes entschiede­n.

Zur Verfahrens­dauer wollte der Kreisentwi­cklungsdez­ernent Walter Sieger auf Nachfrage keine genauen Angaben machen. Doch, dass das Verfahren schneller abgeschlos­sen sein werde als die Fortschrei­bung des Regionalpl­anes, sei für ihn sicher – egal mit welchem Ausgang.

Festzuhalt­en bleibt, dass ein positiver Ausgang des Verfahrens nicht automatisc­h eine Genehmigun­g für den Kiesabbau bedeuten würde. Diese müsste erst vom Landratsam­t Ravensburg erteilt werden. Doch eine erste Hürde hätte dann der Kiesabbau in Grund genommen – vor Inkrafttre­ten des neuen Regionalpl­anes und allen Protesten aus der Bevölkerun­g zum Trotz.

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FOTO: DEREK SCHUH Wie hier in Grenis soll auch in Grund in der Gemeinde Vogt Kies gefördert werden.

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