Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ohne öffentliche Beteiligung zum Kiesabbau
Betreiber der Kieswerke in Grenis will Zielabweichungsverfahren beantragen
WOLFEGG/VOGT - Noch vor Inkrafttreten des neuen Regionalplanes könnte das heftig umstrittene neue Kiesabbaugebiet in Grund (Vogt) eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Genehmigung nehmen. Das ist das Fazit einer Frage, die Vogts Bürgermeister Peter Smigoc in der Kreistagssitzung am Donnerstag in Wolfegg Wilfried Franke, dem Direktor des Regionalverbandes BodenseeOberschwaben, gestellt hat. Zuvor hatte Franke den Kreisräten den aktuellen Stand der Fortschreibung des Regionalplanes (siehe Kasten) vorgestellt.
Nach seiner Präsentation erkundigte sich Bürgermeister Smigoc nach dem Ablauf und den Folgen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens. Bei einem solchen Verfahren wird durch das Regierungspräsidium Tübingen geprüft, ob im Einzelfall vom Regionalplan abgewichen werden kann. Für die elf Hektar große Fläche in Grund sieht der bisherige Regionalplan ein Forstgebiet vor, also Wald. Doch wenn „die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden“, kann von der Planung abgewichen werden. Konkret heißt das: Der Wald kann abgeholzt und der darunterliegende Kies gefördert werden. Ins Rollen bringen können ein solches Verfahren laut Landesplanungsgesetz öffentliche Stellen und unter gewissen Voraussetzungen auch „Personen des Privatrechts“.
Wie Verbandsdirektor Franke im Kreistag sagte, beabsichtige die Eigentümerin der Kieswerke in Grenis, die „Meichle und Mohr GmbH“aus Immenstaad in Person von Geschäftsführer Rolf Mohr, ein derartiges Verfahren beim Regierungspräsidium zu beantragen, und zwar „bald“. Zumindest habe er sich ihm gegenüber so geäußert, so Franke.
Keine Beteiligung vorgesehen Beim Zielabweichungsverfahren handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren, bei dem formal keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Im Zuge des Verfahrens bittet das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen. Das sind unter anderem das Landratsamt mit seinen Fachämtern, Naturschutzverbände wie der Nabu und der BUND sowie die Gemeinde Vogt. Ein besonderes Gewicht hat die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, denn von seiner Planung soll ja abgewichen werden. Sie wird im Planungsausschuss vorberaten und dann von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Verbandsversammlung hat 54 Mitglieder, die von den Kreistagen der Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und Bodenseekreis gewählt wurden. Bisher hat das Regierungspräsidium wohl noch nie gegen das Votum des Regionalverbandes entschieden.
Zur Verfahrensdauer wollte der Kreisentwicklungsdezernent Walter Sieger auf Nachfrage keine genauen Angaben machen. Doch, dass das Verfahren schneller abgeschlossen sein werde als die Fortschreibung des Regionalplanes, sei für ihn sicher – egal mit welchem Ausgang.
Festzuhalten bleibt, dass ein positiver Ausgang des Verfahrens nicht automatisch eine Genehmigung für den Kiesabbau bedeuten würde. Diese müsste erst vom Landratsamt Ravensburg erteilt werden. Doch eine erste Hürde hätte dann der Kiesabbau in Grund genommen – vor Inkrafttreten des neuen Regionalplanes und allen Protesten aus der Bevölkerung zum Trotz.