Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Azubis brauchen nur wenige Versicherungen
Geldfragen und Versicherungsschutz: Woran junge Arbeitnehmer denken sollten
BERLIN - Der Beginn der Berufsausbildung ist für viele junge Leute nicht nur ein großer Schritt ins Berufsleben, sondern oft auch ein Schritt zu größerer Selbstständigkeit von den Eltern. Dazu gehören einige Entscheidungen, die auf den ersten Blick kompliziert aussehen, es aber eigentlich nicht sind. Was sollten angehende Auszubildende im Hinblick auf Finanzen und Versicherungen beachten?
Wer arbeitet, bekommt Lohn, und dieser muss irgendwohin überwiesen werden. „Lohntüten wie früher gibt es nicht mehr“, sagt Dirk Vohwinkel. Er ist Bildungsreferent bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Dortmund. Also braucht jeder Auszubildende ein Girokonto bei einer Bank – wenn er oder sie noch keines hat.
Girokonto: Kosten beachten Bei der Auswahl des Instituts und des Kontos sollte man darauf achten, dass die Kosten möglichst gering sind. Manche Banken bieten kostenfreie Girokonten für Azubis an. Die mittlerweile üblichen, in Zeiten niedriger Zinsen steigenden Gebühren beispielsweise für Kontoauszüge und Überweisungen, fallen dabei weg. Wenn man ein Konto wählt, für das das Geldhaus einen Aufschlag verlangt, sollte dieser wenige Euro monatlich nicht übersteigen. Ein weiteres Kriterium kann sein, ob die jeweilige Bank über Geldautomaten in der Nähe von Wohnung und Betrieb verfügt. Schließlich möchte man Geld nicht nur empfangen, sondern auch kostenfrei und problemlos abheben.
Viele Auszubildende erhalten Löhne, die ihre Lebenshaltungskosten decken – selbst wenn sie sich eine eigene Wohnung leisten. Ist das nicht der Fall, können Azubis bei der regional zuständigen Arbeitsagentur ANZEIGE die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Bei niedrigen Ausbildungsvergütungen von beispielsweise 400 Euro monatlich besteht die Chance, dass der junge Arbeitnehmer rund 150 Euro vom Staat dazubekommt. Der Sinn der Sache besteht darin, das Existenzminimum zu decken und die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl zu gewährleisten.
Ein willkommenes Zubrot zum Azubi-Lohn ist das Kindergeld – für das erste und zweite Kind zum Beispiel jeweils 192 Euro. Dieses wird bei der ersten Ausbildung, die man absolviert, weitergezahlt bis längstens zum 25. Geburtstag. Die Eltern müssen es allerdings bei den regionalen Familienkassen, die bei den Arbeitsagenturen angesiedelt sind, neu beantragen. In vielen Familien ist es üblich, dass die Eltern diese Einnahme an ihre erwachsenen Kinder weiterreichen.
Haftpflicht ist wichtig Ein paar Gedanken sollten sich Azubis auch über Versicherungen machen, die sie selbst benötigen. Zurückhaltung ist geboten beim Versuch von Firmen und Maklern, den unerfahrenen Leuten Verträge aufzuschwatzen. Anzuraten ist jedoch eine Haftpflichtversicherung. Diese kann zum Beispiel eintreten, wenn man durch Unachtsamkeit Verletzungen anderer Menschen verursacht, die hohe Arztkosten nach sich ziehen. Auszubildende sollten ihre Betriebe nach „vermögenswirksamen Leistungen“fragen. Das ist ein Zuschuss zum Lohn, der angespart werden muss. Wenige Euro der Firma pro Monat können
Wichtig hierbei: Haben die Eltern bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so gilt diese in der Regel während der Erstausbildung ihrer Kinder auch für diese weiter, erklärt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Die Auszubildenden müssen dann keine eigene Haftpflicht abschließen. Das sollten sie nur dann tun, wenn die Eltern nicht über einen solchen Vertrag verfügen.
Über andere freiwillige Versicherungen kann man streiten. Oft heißt es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei unbedingt nötig. Solche Policen sind die Voraussetzung für eine selbst angesparte Rente in dem Fall, dass man wegen Krankheit vorzeitig nicht mehr arbeiten kann und mehr Geld ausgeben möchte als das staatlich abgesicherte Existenzminimum. Um eine akzeptable Auszahlung von etwa 1500 Euro monatlich zu erhalten, muss man allerdings mit Beiträgen von 40 bis 50 Euro oder mehr pro Monat rechnen – für viele Azubis keine kleine Summe. IHK-Berater Vohwinkel sagt: „Jeder muss sich selbst Gedanken machen, ob das für ihn wirklich sinnvoll ist.“
Ebenfalls skeptisch ist Vohwinkel bei Angeboten für Unfallversicherungen. Einerseits sei jeder Arbeitnehmer sowieso Pflichtmitglied in einer Krankenversicherung, andererseits übernehmen die Berufsgenossenschaften, denen die Betriebe angehören, die Folgekosten von Arbeitsunfällen, sagt der Berater. bewirken, dass sich nach der vertraglichen Frist von sieben Jahren einige Tausend Euro auf dem Sparkonto angesammelt haben, die dann zur freien Verfügung stehen. (hk) Alle Beschäftigten in Deutschland müssen Mitglieder in einer Krankenversicherung (KV) sein. Dies gilt auch für Auszubildende. Für sie existieren zwei Wege. Entweder sie bleiben einfach in der Krankenversicherung, in der sie bereits über ihre Eltern versichert sind. Oder sie wählen selbst eine andere gesetzliche Krankenversicherung aus.
Zusatzbeiträge vergleichen Dieses Wahlrecht müssen sie bis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn ausüben. Eine private KV dürfen sie sich aber nicht aussuchen. Wenn die Azubis über ihre Eltern allerdings bereits Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind, können sie den Vertrag ruhen lassen, um ihn später eventuell wieder aufzunehmen.
Bei der Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung muss man an die Kosten denken. Während ein Basisbeitrag von 7,3 Prozent des Bruttolohns bei allen Versicherungen gleich ist, varieren die sogenannten Zusatzbeiträge bis zu 1,6 Prozent. Hierbei gilt es eine kostengünstige Variante auszuwählen, die aber die medizinischen Zusatzleistungen beinhalten sollte, die man für wichtig hält.
Für den Berufsstart schließlich noch nötig ist die individuelle Steuer-Identifikationsnummer, die jedem Bundesbürger zugeordnet wird. Der Ausbildungsbetrieb wird danach fragen. In den Unterlagen der Eltern sollte sich ein Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern finden, das die Nummer für das Kind bereits mitgeteilt hat. Ansonsten ruft man das Amt an.
Die individuelle Sozialversicherungsnummer, die der Ausbildungsbetrieb ebenfalls braucht, bekommt man auf Verlangen von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt.