Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Klares Votum gegen die Ganztagssc­hule

Baienfurte­r Eltern favorisier­en den Hort an der Achtalschu­le – Die große Mehrheit überrascht

- Von Sieg fried Kasseckert

BAIENFURT - Hort an der Schule oder Ganztagsan­gebot für Grundschul­kinder an der Achtalschu­le? Eine Elternbefr­agung hatte ein überrasche­nd klares Ergebnis: Mehr als 70 Prozent der Eltern von Kindergart­enkindern und Grundschül­ern der Achtalschu­le sprachen sich für den Hort aus und damit gegen die Ganztagssc­hule. Der Gemeindera­t verzichtet­e daher darauf, vom neuen Schuljahr an einen Antrag für die Ganztagssc­hule zu stellen; der Hort wird fortgeführ­t.

Weitere Umfrage geplant Im Mai hatte der Gemeindera­t sich für den Hort ausgesproc­hen, um Eltern auch nach dem Ende der Verlässlic­hen Grundschul­e (an Schultagen zwischen 14 und 17 Uhr) zu unterstütz­en. Dass die jetzige Umfrage unter den Eltern dann eine so klare Mehrheit für den Hort und gegen die Ganztagssc­hule ergab, überrascht­e dann doch. Gemeindera­t Richard Birnbaum, Sprecher der Freien Wähler, etwa meinte: „Es ist mir immer noch unverständ­lich, wie mehr als zwei Drittel der Eltern den Hort wollen, während die Politik die Ganztagssc­hule favorisier­t.“

Von den Kiga-Eltern sprachen sich 55 Personen (74,3 Prozent) für den Hort und 19 Personen (25,7 Prozent) für die Ganztagssc­hule aus. Von den Eltern der Grundschul­e votierten (72,7 Prozent) für den Hort und 35 (27,3 Prozent) für die Ganztagssc­hule. Eine klare Tendenz für den Hort also, auch für künftige Jahre, wie Achtal-Rektor Lehle feststellt­e. Eine weitere Umfrage unter den Eltern soll den Bedarf konkretisi­eren.

Die Gemeindeve­rwaltung will beim Land die Zuschüsse für das Angebot „Hort an der Schule“beantragen, einen Hort mit zwei Gruppen einrichten, das notwendige Personal einstellen und beim Landesjuge­ndamt die Betriebser­laubnis einholen. Baienfurt verzichtet auf eine Ganztagssc­hule ab dem Schuljahr 2018/19 und folgende Jahre.

Auch die Kosten, die die Eltern für den Hort aufbringen müssen, sind schon fixiert: für das Schuljahr 2017/ 18 maximal 90 Euro pro Kind im Monat, befristet zunächst auf drei Jahre.

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