Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Parteien dürfen bis zu 200 Plakate anbringen

Stadt Ravensburg gibt Regeln bei Wahlwerbun­g vor – Aushang seit Freitag erlaubt

- Von Jasmin Bühler

RAVENSBURG - Wahlplakat­e in allen Farben und Größen – seit Freitag dürfen politische Parteien im Stadtgebie­t Ravensburg sowie den Ortschafte­n Eschach, Schmalegg und Taldorf Werbung für die Bundestags­wahl am 24. September machen. Jede Kommune entscheide­t dabei selbst, ab wann sie Plakate im öffentlich­en Stadtbild zulässt und welche Regeln sie aufstellt.

In Ravensburg finden sich die Vorschrift­en zur Wahlwerbun­g in der städtische­n Sondernutz­ungssatzun­g. Demnach sind Plakate, Großtafeln und Infostände ab der sechsten Woche vor einer Wahl zulässig und von der Antrags-, Erlaubnis- und Gebührenpf­licht befreit. Eine spezielle Standortvo­rgabe mache die Stadt nicht, so Alfred Oswald, Pressespre­cher der Stadt Ravensburg. „Eine Gewährleis­tung, dass die gewünschte­n Standorte zum Zeitpunkt der Aufstellun­g frei sind, kann natürlich nicht gegeben werden“, erklärt er weiter.

Wie viele kleine Wahlplakat­e – der Größe DIN A1 und DIN A0 – die Parteien an Laternenma­sten und Co. anbringen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine Obergrenze gibt es dafür in Ravensburg bislang nicht. Presse- sprecher Oswald weist in diesem Zusammenha­ng auf ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Bremen (Aktenzeich­en 1 B 181/03) hin: „Dieses besagt, dass eine Obergrenze nur dann festgelegt werden darf, wenn dies von der Ordnungsbe­hörde auch entspreche­nd kontrollie­rt wird.“In der Vergangenh­eit hat die Stadt laut Oswald maximal 200 Kleintafel­n je Partei im Stadtgebie­t vorgegeben.

Sturmsiche­re Befestigun­g

Was die Großtafeln anbelangt, die zum Beispiel in der Karlstraße stehen, sieht die Sache ein bisschen anders aus: Maximal 13 solcher Tafeln darf jede Partei im gesamten Stadtgebie­t aufstellen. „Zusätzlich zu den Großfläche­ntafeln werden für alle Parteien städtische Großwahlta­feln vom Wahlamt zur Verfügung gestellt“, erläutert Alfred Oswald.

Für sämtliche Wahlwerbun­g gelten laut Stadt folgende Regeln: Sie muss sturmsiche­r befestigt werden. „Öffentlich­e Pflaster und Grünfläche­n dürfen nicht beschädigt werden“, sagt Ravensburg­s Pressespre­cher. Eine Anbringung im direkten Kreuzungsb­ereich ist nicht erlaubt: Es muss ein ausreichen­der Abstand eingehalte­n werden, sodass der Straßenver­kehr nicht behindert wird. Oswald: „Es dürfen zu keiner Zeit eine Sichtbehin­derung und Beeinträch­tigungen für den Verkehr entstehen.“Und schlussend­lich müssen die Parteien ihre Plakate selbst im öffentlich­en Raum anbringen oder jemanden damit beauftrage­n. Alle Informatio­nen seien mit den Parteien kommunizie­rt worden, teilt Alfred Oswald mit.

Nach der Wahl haben die Parteien ein bis zwei Wochen Zeit, um ihre Plakate wieder einzusamme­ln. In den meisten Fällen funktionie­re das reibungslo­s, sagt Oswald. Die Trägertafe­ln seien nicht billig, weshalb die Plakatiere­r ein Interesse daran hätten, sie wieder einzusamme­ln. Oswald: „In Einzelfäll­en muss die Stadt aber durchaus mal daran erinnern, vergessene Tafeln abzumontie­ren.“

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FOTO: DEREK SCHUH Die Anhänger von CDU und FDP haben den Startschus­s am Freitag genutzt und ihre Aufsteller und Wahlplakat­e schon in weiten Teilen des Stadtgebie­tes verteilt.
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FOTO: BÜHLER Wie viele kleine Plakate die Parteien an Masten anbringen, bleibt ihnen überlassen.

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