Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Parteien dürfen bis zu 200 Plakate anbringen
Stadt Ravensburg gibt Regeln bei Wahlwerbung vor – Aushang seit Freitag erlaubt
RAVENSBURG - Wahlplakate in allen Farben und Größen – seit Freitag dürfen politische Parteien im Stadtgebiet Ravensburg sowie den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf Werbung für die Bundestagswahl am 24. September machen. Jede Kommune entscheidet dabei selbst, ab wann sie Plakate im öffentlichen Stadtbild zulässt und welche Regeln sie aufstellt.
In Ravensburg finden sich die Vorschriften zur Wahlwerbung in der städtischen Sondernutzungssatzung. Demnach sind Plakate, Großtafeln und Infostände ab der sechsten Woche vor einer Wahl zulässig und von der Antrags-, Erlaubnis- und Gebührenpflicht befreit. Eine spezielle Standortvorgabe mache die Stadt nicht, so Alfred Oswald, Pressesprecher der Stadt Ravensburg. „Eine Gewährleistung, dass die gewünschten Standorte zum Zeitpunkt der Aufstellung frei sind, kann natürlich nicht gegeben werden“, erklärt er weiter.
Wie viele kleine Wahlplakate – der Größe DIN A1 und DIN A0 – die Parteien an Laternenmasten und Co. anbringen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine Obergrenze gibt es dafür in Ravensburg bislang nicht. Presse- sprecher Oswald weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Aktenzeichen 1 B 181/03) hin: „Dieses besagt, dass eine Obergrenze nur dann festgelegt werden darf, wenn dies von der Ordnungsbehörde auch entsprechend kontrolliert wird.“In der Vergangenheit hat die Stadt laut Oswald maximal 200 Kleintafeln je Partei im Stadtgebiet vorgegeben.
Sturmsichere Befestigung
Was die Großtafeln anbelangt, die zum Beispiel in der Karlstraße stehen, sieht die Sache ein bisschen anders aus: Maximal 13 solcher Tafeln darf jede Partei im gesamten Stadtgebiet aufstellen. „Zusätzlich zu den Großflächentafeln werden für alle Parteien städtische Großwahltafeln vom Wahlamt zur Verfügung gestellt“, erläutert Alfred Oswald.
Für sämtliche Wahlwerbung gelten laut Stadt folgende Regeln: Sie muss sturmsicher befestigt werden. „Öffentliche Pflaster und Grünflächen dürfen nicht beschädigt werden“, sagt Ravensburgs Pressesprecher. Eine Anbringung im direkten Kreuzungsbereich ist nicht erlaubt: Es muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden, sodass der Straßenverkehr nicht behindert wird. Oswald: „Es dürfen zu keiner Zeit eine Sichtbehinderung und Beeinträchtigungen für den Verkehr entstehen.“Und schlussendlich müssen die Parteien ihre Plakate selbst im öffentlichen Raum anbringen oder jemanden damit beauftragen. Alle Informationen seien mit den Parteien kommuniziert worden, teilt Alfred Oswald mit.
Nach der Wahl haben die Parteien ein bis zwei Wochen Zeit, um ihre Plakate wieder einzusammeln. In den meisten Fällen funktioniere das reibungslos, sagt Oswald. Die Trägertafeln seien nicht billig, weshalb die Plakatierer ein Interesse daran hätten, sie wieder einzusammeln. Oswald: „In Einzelfällen muss die Stadt aber durchaus mal daran erinnern, vergessene Tafeln abzumontieren.“