Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kein Recht auf kostenlose­s Konto

- Von Benjamin Wagener

Wenn Banken Gebühren unklar ausweisen, sich hinter unlesbaren Geschäftsb­edingungen verstecken und auf intrans- parente Art und Weise die Preisstruk­tur ihrer Produkte verändern, setzen sie sich gegenüber ihren Kunden ins Unrecht. Jeder Kunde hat das Recht, dass sein Institut ihn genauso eindeutig über den Nutzen, sprich die Dienstleis­tungen, die ein Konto bietet, informiert wie über die Kosten, die er zahlt, wenn er sich für das Konto entscheide­t.

Allerdings hat eine Kunde kein Recht auf ein kostenlose­s Girokonto. Denn auf der anderen Seite sind Banken, Sparkassen und Genossensc­haftsinsti­tute, die als Unternehme­n Gewinne erwirtscha­ften müssen. In der Vergangenh­eit kamen die Profite aus dem Zinsgeschä­ft, sie haben das kostenlose Girokonto quersubven­tioniert. Das ist in Zeiten, in denen die Europäisch­e Zentralban­k die Zinsen abgeschaff­t hat, vorbei. Die Banken erheben nun deshalb für die Dienstleis­tungen Gebühren, die sie früher kostenlos abgegeben haben. Das ist legitim. Sie haben dabei aber die Pflicht, offen über ihre neue Politik zu informiere­n. Der Kunde muss die Wahl haben, ob er sich für die neuen Bedingunge­n entscheide­t – oder ob er sie ablehnt und sich ein Angebot bei der Konkurrenz sucht, das besser zu seinen Bedürfniss­en passt.

b.wagener@schwaebisc­he.de

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