Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kein Recht auf kostenloses Konto
Wenn Banken Gebühren unklar ausweisen, sich hinter unlesbaren Geschäftsbedingungen verstecken und auf intrans- parente Art und Weise die Preisstruktur ihrer Produkte verändern, setzen sie sich gegenüber ihren Kunden ins Unrecht. Jeder Kunde hat das Recht, dass sein Institut ihn genauso eindeutig über den Nutzen, sprich die Dienstleistungen, die ein Konto bietet, informiert wie über die Kosten, die er zahlt, wenn er sich für das Konto entscheidet.
Allerdings hat eine Kunde kein Recht auf ein kostenloses Girokonto. Denn auf der anderen Seite sind Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute, die als Unternehmen Gewinne erwirtschaften müssen. In der Vergangenheit kamen die Profite aus dem Zinsgeschäft, sie haben das kostenlose Girokonto quersubventioniert. Das ist in Zeiten, in denen die Europäische Zentralbank die Zinsen abgeschafft hat, vorbei. Die Banken erheben nun deshalb für die Dienstleistungen Gebühren, die sie früher kostenlos abgegeben haben. Das ist legitim. Sie haben dabei aber die Pflicht, offen über ihre neue Politik zu informieren. Der Kunde muss die Wahl haben, ob er sich für die neuen Bedingungen entscheidet – oder ob er sie ablehnt und sich ein Angebot bei der Konkurrenz sucht, das besser zu seinen Bedürfnissen passt.
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