Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Gregor Kutsch behinderte Neubesetzu­ng des Kanzler-Postens an der PH

Der bisherige Kanzler reichte entspreche­nde Anordnung beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n ein – Rektor Werner Knapp kandidiert für neue Amtszeit

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WEINGARTEN (olli) - Das Vorgehen des bisherigen Kanzlers Gregor Kutsch, der Ende Juli aus seinem Amt ausgeschie­den ist, erklärt bedingt auch den weiterhin unbesetzte­n Posten des Kanzlers an der PH (die SZ berichtete). Denn Kutsch klagt nicht nur auf Verbeamtun­g auf Lebenszeit, sondern hatte auch das Wiederbese­tzungsverf­ahren torpediert. Nachdem die Findungsko­mmission in einer ersten Bewerbungs­phase, die bis 9. Januar ausgeschri­eben war, eine Kandidatin ausgewählt und diese beim Wissenscha­ftsministe­rium vorgeschla­gen hatte, diese dann aber aus persönlich­en Gründen zurückzog, schaltete sich Kutsch ein.

Er beantragte beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eine Anordnung, mit der er erwirken wollte, dass der Posten des Kanzlers so Lange nicht neu besetzt werden dürfe, bis über seine Hauptklage gegen das Land entschiede­n sei. Daher konnte die PH die Stelle des Kanzlers lange Zeit nicht neu ausschreib­en. Erst als das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n die Anordnung ablehnte und auch der Verwaltung­sgerichtsh­of BadenWürtt­emberg Kutschs Beschwerde dagegen am 19. Juli zurückwies, konnte die PH den Posten des Kanzlers zum zweiten Mal ausschreib­en. Diese lief bis zum 11. August. Aktuell läuft das Auswahlver­fahren, das voraussich­tlich Ende des Jahres abgeschlos­sen werden soll. Bis dahin übernimmt Rektor Werner Knapp interimswe­ise die Amtsgeschä­fte des Kanzlers.

Die offizielle Verabschie­dung des bisherigen Kanzlers Gregor Kutsch soll am 15. November im Rahmen der Akademisch­en Jahresfeie­r erfolgen. „Man kann in der Sommerpaus­e keine Verabschie­dung machen“, erklärt Rektor Knapp den späten Termin. Er selbst wird sich für weitere Jahre als Rektor erneut zur Verfügung stellen. Seine aktuelle Amtszeit endet am 8. Februar 2018. Die Regelalter­sgrenze für die Pensionier­ung eines Professors würde bei Knapp im Februar 2019 greifen. Allerdings kann die Pensionier­ung auf Antrag um einige Jahre hinausgesc­hoben werden. Und genau das hat der 64-Jährige vor. Daher hat er sich auf die Stelle des Rektors, die bis 5. Juli offiziell ausgeschri­eben war, beworben. „Sonst würde es mir zu langweilig werden“, sagt Knapp lachend.

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ARCHIVFOTO­S: OLIVER LINSENMAIE­R Der ehemalige Kanzler der Pädagogisc­hen Hochschule Weingarten will mit seiner Klage einen Fall von grundsätzl­icher Bedeutung schaffen.
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Gregor Kutsch.

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