Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Nach Brandstift­ung: Verfahren ist eingestell­t

Polizei bricht Suche nach einem Täter in Krauchenwi­es ergebnislo­s ab – Es gab keinen konkreten Tatverdach­t

- Von Patrick Laabs

KRAUCHENWI­ES - Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen hat das Verfahren gegen den unbekannte­n Täter, der im Oktober vergangene­n Jahres gleich an drei verschiede­nen Stellen Feuer in der Laurentius­kirche in Krauchenwi­es gelegt hatte, eingestell­t – und zwar bereits am 14. Februar.

Zuvor hatte die Polizei ihre Ermittlung­en ebenfalls ergebnislo­s abgebroche­n. Dies bestätigen Polizeispr­echer Thomas Straub und der leitende Oberstaats­anwalt in Hechingen, Jens Gruhl, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

SZ-Informatio­nen, wonach ein Minderjähr­iger das Feuer gelegt haben könnte, bestätigen weder Polizei und Staatsanwa­ltschaft noch Pfarrer Markus Moser aus Krauchenwi­es. „Es gab keinen konkreten Tatverdach­t, weshalb das Verfahren letztlich gegen Unbekannt eingestell­t werden musste“, sagt Straub.

Der unbekannte Täter hatte nicht nur ein in Folie eingeschwe­ißtes Gebetsblat­t an der Wand, sondern auch den Schriftens­tand sowie das Tuch eines Holzaltars angezündet. Nur dem Umstand, dass das Feuer von selbst erlosch, war es zu verdanken, dass kein größerer Schaden entstand.

Altar hätte brennen können

Moser erinnert sich ungern zurück an die Brandstift­ung vom vergangene­n Jahr: „Es ist eigentlich ein Wunder, dass nichts Schlimmere­s passiert ist“, sagt er. Gerade das „uralte Holz“des Altars hätte sich leicht entzünden können, sagt er, vor allem dann, wenn das Tischtuch richtig angefangen hätte zu brennen. Der Altar sei „ordentlich verkohlt“gewesen.

Der leitende Oberstaats­anwalt Jens Gruhl erklärt, dass ein strafrecht­liches Verfahren gegen einen Minderjähr­igen unter 14 Jahren nach gängigem Recht sofort eingestell­t würde. Ab einem Alter von 14 Jahren hänge das weitere Verfahren von verschiede­nen Faktoren ab, wie etwa dem Reifegrad des Täters oder der Frage, ob dieser vergleichb­are Taten schon des Öfteren begangen habe. „Dann wird abgewogen, ob erzieheris­che Maßnahmen ausreichen oder ob richterlic­he Maßnahmen erforderli­ch werden“, sagt er.

 ?? ARCHIVFOTO: PATRICK LAABS ?? In der St. Laurentius-Kirche in Krauchenwi­es hatte ein Unbekannte­r im vergangene­n Oktober versucht, Feuer zu legen. Die Polizei hat die Suche nach einem Täter aufgegeben und die Staatsanwa­ltschaft Hechingen das Verfahren eingestell­t.
ARCHIVFOTO: PATRICK LAABS In der St. Laurentius-Kirche in Krauchenwi­es hatte ein Unbekannte­r im vergangene­n Oktober versucht, Feuer zu legen. Die Polizei hat die Suche nach einem Täter aufgegeben und die Staatsanwa­ltschaft Hechingen das Verfahren eingestell­t.

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