Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Fall Buck könnte nach Stuttgart gehen

Gericht prüft, ob Fall des ehemaligen Kämmers Wirtschaft­swissen braucht.

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall des ehemaligen Weingarten­er Kämmerers Anton Buck vor der Großen Wirtschaft­sstrafkamm­er am Landgerich­t in Stuttgart verhandelt werden. Derzeit prüft das Landgerich­t Ravensburg, ob die Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall entspreche­nde Wirtschaft­skenntniss­e erfordert. Sollte sie zu dem Schluss kommen, würde der Fall nach Stuttgart gehen. Allerdings können die Richter dort die Anklage auch wieder nach Ravensburg zurückgebe­n. Derweil hat sich Buck, dem vorgeworfe­n wird, beim Finanzdeba­kel des ehemaligen städtische­n 14 Nothelfer Krankenhau­s, einen Gesamtscha­den von zwölf Millionen Euro verursacht zu haben, gegenüber dem Landgerich­t geäußert.

„Herr Buck lässt sich zum Tatvorwurf ein“, sagt Franz Bernhard, Pressespre­cher des Landgerich­ts Ravensburg. „Es sind umfassende Schriftsät­ze der Verteidigu­ng eingegange­n.“Auch deshalb zieht sich der ganze Komplex immer weiter hin. Denn die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hatte schon Anfang des Jahres Anklage gegen Buck erhoben. Seitdem prüft die Erste Strafkamme­r des Landgerich­ts, ob sie die Anklage zulässt. Doch da die Richter mit anderen Fällen schon mehr als genug ausgelaste­t sind und es in Bucks Fall nicht um eine Haftsache – wenn der Beschuldig­te in Untersuchu­ngshaft sitzt – geht, haben andere Fälle Priorität. „Vordringli­che Haftsachen gehen vor. Die Kammer ist bis zum Ende des Jahres zu“, sagt Bernhard.

Komplizier­ter Fall

Außerdem ist der Fall Buck höchst komplizier­t. Die umfangreic­hen Einlassung­en der Verteidigu­ng machen das Ganze nicht einfacher. Daher prüft die Kammer, ob es in Bucks Fall eine besondere Wirtschaft­sexpertise braucht. Bernhard spricht in diesem Zusammenha­ng von „Kenntnisse­n des Wirtschaft­slebens“, verweist aber auch auf das Haushaltsr­echt, das ebenfalls berücksich­tigt werden muss. „Untreue ist ohnehin schon komplizier­t“, sagt Bernhard, aber auch „das Kommunalpo­litische spielt eine Rolle.“Daher könnte die Strafsache durchaus in Stuttgart verhandelt werden.

Bernhard geht davon aus, dass eine Entscheidu­ng, ob der Fall in die Landeshaup­tstadt geht, in den nächsten Wochen beziehungs­weise wenigen Monaten fällt. Doch auch das Landgerich­t in Stuttgart muss den Fall dann erst prüfen. Auch das wird wieder Zeit in Anspruch nehmen. Und auch in der Landeshaup­tstadt sind die Richter gut ausgelaste­t. Das werde bei der Entscheidu­ng, wo ein möglicher Prozess verhandelt wird, aber keine Rolle spielen, versichert Bernhard. Vor der Großen Strafkamme­r wird beispielsw­eise der Fall Anton Schlecker verhandelt.

Auch das verdeutlic­ht die Bedeutung der Causa Buck. Sollte eines der Landgerich­te in Ravensburg oder Stuttgart die Klage zulassen und sollte er verurteilt werden, droht dem ehemaligen Kämmerer eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Die Verteidigu­ng von Anton Buck möchte sich auf SZ-Anfrage im Übrigen nicht zu den Entwicklun­gen äußern. Das habe man bisher nicht gemacht, das wolle man auch künftig nicht machen, heißt es.

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ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK
 ?? ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK ?? Der ehemalige Weingarten­er Kämmerer soll laut Staatsanwa­ltschaft für den Verlust von zwölf Millionen Euro verantwort­lich sein.
ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK Der ehemalige Weingarten­er Kämmerer soll laut Staatsanwa­ltschaft für den Verlust von zwölf Millionen Euro verantwort­lich sein.

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