Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Zum Hintergrun­d

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Das Verfahren gegen Anton Buck wegen Untreue läuft seit 2015. Damals wurden im Gutachten der Karlsruher Antwaltska­nzlei Caemmerer & Lenz, die im Auftrag der Stadt Verfehlung­en im Krankenhau­s-Debakel untersucht­e, schwere Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwa­ltschaft nahm daraufhin gegen Buck, 14-Nothelfer-Geschäftsf­ührer Paul Blechschmi­dt und auch gegen Oberbürger­meister Markus Ewald – früher Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Krankenhau­s 14 Nothelfer GmbH – Ermittlung­en wegen Untreue auf. Gegen Ewald und Blechschmi­dt wurde das Verfahren eingestell­t, übrig blieben Ermittlung­en gegen Buck.

Im Finanzdeba­kel um das Krankenhau­s war bis 2012 ein Schuldenbe­rg von rund 18 Millionen Euro angewachse­n. Die Finanzieru­ng der Klinik lief über die städtische Kämmerei, das Geld stammte aus einer sogenannte­n Sonderkass­e, über die der jeweilige Kämmerer – namentlich Anton Buck –, frei verfügen konnte. Schriftlic­h geregelt wurde dies in einem sogenannte­n Ge- schäftsbes­orgungsver­trag.

Weil Anton Buck und sein Nachfolger in der Kämmerei, Michael Sonntag, gemeinscha­ftlich das Datum der Erstellung des Geschäftsb­esorgungsv­ertrags vertuscht haben sollen – der Vertrag existierte erst seit 2012, vier Jahre nach dem angebliche­n Datum – und diesen Fehler Paul Blechschmi­dt anlasten wollten, bekamen beide im Juni 2015 im Prozess gegen Blechschmi­dt wegen angebliche­r Urkundenfä­lschung am Amtsgerich­t Bad Waldsee Probleme. Buck erschien damals gar nicht erst zur Verhandlun­g, Sonntag verstrickt­e sich in Widersprüc­he und gab am Ende kleinlaut zu, den wichtigen Vertrag vier Jahre zu spät erst aufgesetzt zu haben. Daher wurde gegen Buck und Sonntag auch wegen gemeinscha­ftlicher Falschauss­age ermittelt. Allerdings wurden beide Verfahren eingestell­t. Das von Sonntag, weil er seine Aussagen während des Prozesses noch korrigiert­e, und das von Buck, weil ihm wegen Untreue ohnehin eine deutlich härtere Strafe droht. (sz)

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