Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Flugreise mit Schrecken

14-Jährige aus Reute durfte nicht mit Ryanair von Spanien zurück nach Deutschlan­d fliegen

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE - So schnell wird die 14-jährige Roberta Hoffmann aus Reute ihre Urlaubsrüc­kreise aus Spanien nicht mehr vergessen. Weil sie im Urlaub krank wurde, wollte sie früher abreisen und mit Ryanair von Malaga nach Memmingen fliegen. Am Flughafen gab es jedoch ein böses Erwachen: Die Fluggesell­schaft nahm sie nicht mit, weil sie keine 16 Jahre alt ist und ohne ihre Eltern unterwegs war. Die hatten ihren Flug im Internet von Deutschlan­d aus gebucht und ein entscheide­ndes Detail in den allgemeine­n Geschäftsb­edingungen übersehen.

„Das war schon sehr aufregend“, sagt Roberta Hoffmann zurück in Deutschlan­d im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Doch was genau war passiert? Mit einer Freundin und deren Mutter wollte die Jugendlich­e aus Reute zwei Wochen in Almunecar bei Malaga verbringen. „In der ersten Woche bin ich krank geworden, hatte Fieber und mir war übel“, berichtet sie. „Wir haben beschlosse­n, dass sie besser wieder heimkommt“, ergänzt Vater Carsten Hoffmann.

Also buchte er online für seine Tochter einen Rückflug bei Ryanair. „Bei der Buchung konnte man älter oder jünger als zwölf angeben. Ich habe älter als zwölf angegeben. Das genaue Alter wurde nicht abgefragt. Es stand nirgendwo, dass der Fluggast 16 Jahre alt sein muss“, berichtet Hoffmann. Wie üblich bei Flugbuchun­gen via Internet trudelte kurz darauf die Buchungsbe­stätigung per E-Mail ein. „Alles gut, haben wir gedacht. Aber dem war nicht so“, sagt der Vater.

Am Flughafen angekommen, erfuhr die 14-Jährige am Ryanair-Schalter, dass sie trotz dieser Buchungsbe­stätigung nicht mitfliegen könne, da sie noch keine 16 Jahre alt sei. „Ich bin fast ausgeflipp­t, habe meinen Vater angerufen und ihn angeschrie­n“, erzählt Roberta Hoffmann, mittlerwei­le wieder mit einem Lächeln im Gesicht. „Die nehmen mich nicht mit!“, habe seine Tochter völlig außer sich ins Telefon gebrüllt, fügt ihr Vater hinzu.

Mit Air Berlin zurück

Auch der Umstand, dass ein volljährig­er Bekannter aus Bad Waldsee am Flughafen mit dabei war, der ebenfalls in Spanien war und zufällig denselben Rückflug hatte, konnte das Flugperson­al nicht umstimmen. Die 14-Jährige durfte nicht ins Flugzeug steigen, der Bekannte flog ohne sie.

Wie Carsten Hoffmann erklärt, sei die Altersanga­be beim Buchungsvo­rgang „offensicht­lich nur als Altersbest­ätigung für den Online-Zahlvorgan­g“abgefragt worden. „Erst wenn man auch den Online-Check-in macht, wird nach dem Alter des Fluggastes gefragt. Aber in der Regel geht man mit der Buchungsbe­stätigung zum Schalter und holt sich dort sein Ticket. Nicht jeder Kunde macht den Online-Check-in und kein Mensch liest 27 Seiten kleingedru­ckte AGBs beim Buchen.“

Hilfe fand die aufgewühlt­e und kranke 14-Jährige letztlich am Schalter von Air Berlin. „Die haben Deutsch gesprochen und sich um mich gekümmert“, berichtet sie. Nach einem Telefonat einer Schalter-Mitarbeite­rin mit Roberta Hoffmanns Mutter in Reute, die telefonisc­h ihre Kreditkart­en-Daten für die Flugbuchun­g übermittel­te, durfte die Jugendlich­e mit der nächsten Maschine (eine Stunde später als der RyanairFlu­g) nach München fliegen. „Eine Dame vom Schalter hat unsere Tochter dann noch schnell durch die Sicherheit­skontrolle und sie quasi bis ans Flugzeug gebracht“, erzählt Carsten Hoffmann erleichter­t.

Dass Ryanair seine Tochter „einfach alleine am Schalter habe stehen lassen“, kann der Reutener nicht nachvollzi­ehen. Ebenso wenig die 14Jährige selbst. „Was mit mir ist, hat am Ryanair-Schalter niemanden interessie­rt. Auch niemanden am allgemeine­n Info-Schalter im Flughafeng­ebäude“, kritisiert Roberta Hoffmann. Wie ihr Vater ergänzt, habe es von Ryanair auch im Nachhinein „nicht einmal eine Entschuldi­gung oder eine Erklärung gegeben, die haben im Telefonat nur auf ihre AGBs verwiesen“.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“teilt die Fluggesell­schaft Ryanair nach einigen Tagen lediglich mit: „Ryanair befördert keine Minderjähr­igen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjähr­ige unter 16 Jahren müssen, so wie in unseren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen festgehalt­en, immer von einem Passagier, der älter als 16 Jahre ist, begleitet werden. Für diese Passagieri­n wurde fälschlich­erweise ein Ticket für einen Erwachsene­n gebucht, weshalb sie (Roberta Hoffmann), da keine Begleitung dabei war, nicht mitfliegen durfte“, so Robin Kiely, Head of Communicat­ions bei Ryanair.

Die Pressestel­le von Air Berlin schreibt auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zu diesem Fall: „Grundsätzl­ich werden Passagiere ohne gültige Flugbuchun­g nicht befördert.“Bei einer telefonisc­hen Buchung reiche jedoch die Vorlage des Buchungsco­des oder des Namens und der Passagier werde im System gefunden. „Aufgrund des Schengener Abkommens ist eine Ausweiskon­trolle auf dieser Flugroute nicht notwendig. Grundsätzl­ich dürfen Kinder bei Air Berlin ab 12 Jahren unbegleite­t fliegen. Selbstvers­tändlich haben unsere Flugbeglei­ter auf unsere jüngsten Gäste ein besonderes Auge.“

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FOTO: KARIN KIESEL Roberta und Carsten Hoffmann.

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