Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wer nicht pustet, muss blechen

Im europäisch­en Ausland drohen Geldstrafe­n und Gefängnis, wenn der Alkoholtes­t verweigert wird

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MÜNCHEN (dpa) - In einigen Ländern Europas sollten Autofahrer einen Alkoholtes­t bei Kontrollen besser nicht verweigern. Wie der ADAC mitteilt, unterstell­t zum Beispiel Österreich automatisc­h 1,6 Promille Blutalkoho­l bei Fahrern, die einer Kontrolle nicht zustimmen. Geldstrafe­n von 1600 bis 5900 Euro können folgen. Ausländer bekommen außerdem ein Fahrverbot in Österreich für mindestens ein halbes Jahr.

Auch in den Niederland­en sind Atem- und Blutalkoho­ltests verpflicht­end – wer sich weigert, begeht eine Straftat, egal, ob man Alkohol im Blut hat oder nicht. Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn medizinisc­he Gründe dagegen sprechen, die ein ärztliches Attest aber bestätigen muss. Wer den Test ablehnt, zahlt in den Niederland­en 1000 Euro Bußgeld und bekommt ein Fahrverbot von neun Monaten auferlegt.

Die Schweiz ahndet laut ADAC die Verweigeru­ng eines Alkoholtes­ts mit einkommens­abhängigen Geldstrafe­n oder sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Luxemburg verhängt Bußgelder von 500 bis 10 000 Euro. Auch Gefängniss­trafen von drei Tagen bis zu acht Jahren sind möglich. In Frankreich drohen Geldstrafe­n von bis zu 4500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft. Italien brummt Verweigere­rn 1500 bis 6000 Euro sowie mögliche Haftstrafe­n von bis zu zwölf Monaten auf. In Schweden kann die Polizei Autofahrer in Gewahrsam nehmen und zu einer Blutprobe zwingen, wenn diese einen Atemalkoho­ltest verweigern.

In Deutschlan­d können Autofahrer zwar eine Atemalkoho­lkontrolle verweigern. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass die Polizei bei einem Alkoholver­dacht eine ärztliche Blutprobe veranlasst.

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FOTO: DPA Ein kurzer Test mit dem Alkoholmes­sgerät kann den Autofahrer auch entlasten.

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