Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Was ist die Fünfprozen­tHürde?

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Auf dem Stimmzette­l bei der Bundestags­wahl stehen viele verschiede­ne Parteien, aber nicht alle schaffen es auch in den Bundestag. Denn dorthin darf eine Partei ihre Politiker nur schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Wählerstim­men bekommen hat. Das regelt die Fünfprozen­t-Hürde.

Dabei hört es sich im ersten Moment doch leicht an: Von 100 Stimmen reichen einer Partei ganze fünf, um die Hürde zu überspring­en. Aber: Die größten Parteien ergattern in der Praxis auch den größten Teil der Stimmen. In den aktuellen Bundestag haben es deshalb nur vier Parteien geschafft – CDU, SPD, Grüne und Linke. Die anderen sind bei der Wahl vor vier Jahren an der Sperrklaus­el gescheiter­t, wie die Fünfprozen­t-Hürde auch genannt wird.

Die Anhänger und die Kandidaten der kleineren Parteien finden das natürlich nicht in Ordnung. Für die Sperrklaus­el gibt es aber eine Begründung: In der Weimarer Republik, der ersten deutschen Republik von etwa 1918 bis 1933, gab es diese Beschränku­ng nicht. Im Parlament saßen deswegen bis zu 15 Parteien mit ihren Vertretern, die nur diskutiert­en, sich aber nicht einigen konnten. Eine stabile Mehrheit konnte so nicht entstehen und es war extrem schwierig, Entscheidu­ngen zu treffen. Zweck der Fünfprozen­t-Hürde ist es also, die Funktionsf­ähigkeit des Parlaments zu gewährleis­ten, damit neue Gesetze entstehen können. (sz)

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