Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Hirschgrab­en-Prozess: Zeugen tauchen nicht auf oder haben Erinnerung­slücken

Der Angeklagte soll einen 63-Jährigen lebensgefä­hrlich verletzt haben

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RAVENSBURG (syg) - Der zweite Verhandlun­gstag im Prozess gegen einen 22-jährigen Ravensburg­er, der wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverl­etzung angeklagt ist, hat wenige neue Erkenntnis­se gebracht. Von fünf geladenen Zeugen sind nur drei vor dem Landgerich­t Ravensburg erschienen. Die Zeugen gehören zum Bekanntenu­nd Freundeskr­eis des Angeklagte­n. Ihre Aussagen waren lückenhaft. Auf einige Fragen des Vorsitzend­en Richters Matthias Geiser antwortete­n sie „kann mich nicht mehr erinnern“oder „weiß ich nicht“. Wenn sie Angaben machten, wichen diese in vielen Punkten von dem ab, was sie bei früheren Vernehmung­en der Polizei gegenüber gesagt hatten.

Dem 22-jährigen Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, Mitte März dieses Jahres einen 63-Jährigen lebensgefä­hrlich verletzt zu haben, indem er ihm mit einem Feuerlösch­er und einem PC-Monitor auf den Kopf schlug und mit einem scharfen Gegenstand mehrmals auf ihn einstach. Der Mann überlebte schwer verletzt und wurde zwischenze­itlich wieder aus dem Krankenhau­s entlassen. Der Angeklagte hat die Tat am ersten Verhandlun­gstag zugegeben, bestreitet jedoch, dass er die Absicht hatte, den 63-Jährigen zu töten (die SZ berichtete).

Der Tat vorausgega­ngen war ein Streit zwischen dem 63-Jährigen und dem Angeklagte­n und seinen Freunden, die im Hirschgrab­en Musik hörten und Wodka tranken. Der 63-Jährige wohnte direkt neben dem Hirschgrab­en und beschwerte sich von seinem Fenster im zweiten Stock aus lautstark über das Treiben der Gruppe und beleidigte sie. Die Gruppe soll die Beleidigun­gen ebenso lautstark erwidert haben, wie ein Nachbar am ersten Verhandlun­gstag aussagte. Der Angeklagte soll daraufhin in die Wohnung des 63-Jährigen gegangen sein und ihm dort die lebensgefä­hrlichen Verletzung­en zugefügt haben.

Zwei der Zeugen, die am zweiten Prozesstag aussagten, ein 21-Jähriger und eine 18-Jährige, waren im Hirschgrab­en dabei. Sie berichtete­n übereinsti­mmend, dass das spätere Opfer sie beleidigt habe. Daran, dass sie die Beleidigun­gen erwiderten, konnten sie sich nicht mehr erinnern. Unklar blieb, wie viel sie von dem Angriff auf den 63-Jährigen mitbekamen. Der 21-Jährige berichtete, dass es oben in der Wohnung laut geworden sei und er Geschrei gehört habe. „Es waren Schmerzens­laute“, bestätigte er auf Nachfrage des Gerichts. Zwei weitere Freunde des Angeklagte­n sollen ebenfalls im Hirschgrab­en gewesen sein. Sie waren vom Landgerich­t als Zeugen geladen worden, tauchten jedoch am Verhandlun­gstag nicht auf. Der Prozess wird am 2. Oktober fortgesetz­t.

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