Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wissenswer­tes für Werkstuden­ten

Arbeit während des Studiums hilft oft beim Berufsstar­t– Aber nicht nur beim Vertrag gibt es einiges zu beachten

- Von Sarah Thust

Wer sich als Werkstuden­t ins Zeug legt, kann später im Berufslebe­n schneller durchstart­en. Mit diesem Verspreche­n werben Jobbörsen, Vermittler und Unternehme­n. In der Tat: Werkstuden­ten können die Theorie gleich praktisch ausprobier­en – und haben es dadurch später leichter beim Berufseins­tieg. Denn was Absolvente­n an der Universitä­t gelernt haben, reicht Personaler­n und Managern in vielen Fällen nicht aus: Sie legen Wert auf praxisnahe Kompetenze­n und Erfahrunge­n. Das zeigt zum Beispiel eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskam­mertages. Viele Studenten seien nicht ausreichen­d auf die Anforderun­gen im Berufslebe­n vorbereite­t, heißt es dort.

Hier kommt der Werkstuden­t ins Spiel: Anders als bei einer regulären Nebentätig­keit geht es hier nicht nur darum, den Lebensunte­rhalt zu verdienen. Werkstuden­ten arbeiten meist mehr als nur ein paar Stunden pro Woche – und vor allem in einem Job, der inhaltlich etwas mit ihrem Studienfac­h zu tun hat. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zur Arbeit als Werkstuden­t im Überblick:

Welcher Nebenjob richtige?

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ist der

Werkstuden­ten sollten immer möglichst nah am Studienfac­h jobben, empfiehlt Stefan Grob vom Deutschen Studentenw­erk in Berlin – oder sich vielleicht sogar um eine Tätigkeit direkt beim künftigen Wunscharbe­itgeber bewerben. Im Idealfall knüpft man so schon wertvolle Kontakte. „In einem Bewerbungs­gespräch kann man einen zukünftige­n Mitarbeite­r nie so gut kennenlern­en, wie wenn er einige Zeit im Unternehme­n gearbeitet hat“, sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldi­enstleiste­rs Studitemps.

Und was, wenn das nicht klappt?

Das kann passieren: Vielleicht bietet das gewünschte Unternehme­n keine Jobs am eigenen Wohnort an. Oder der Student will sich beruflich noch nicht festlegen. Doch auch dann lohnt sich der Arbeitsein­satz: Werkstuden­ten lernen zum Beispiel, ihre Zeit zwischen Studium und Beruf gut zu managen. „Und sie sind zumindest aus meiner Erfahrung sehr viel eigenständ­iger im späteren Job“, sagt Roos.

Wo gibt es Jobs für Werkstuden­ten?

Jobangebot­e finden Studierend­e etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschule­n, durch Mund-zu-MundPropag­anda, auf Internetpo­rtalen oder bei den studentisc­hen Arbeitsver­mittlungen der Studentenw­erke.

Brauche ich einen Arbeitsver­trag?

Ja. In jedem Fall sollten Studierend­e auf einen schriftlic­hen Arbeitsver­trag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenw­erk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlic­hen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalt­en werden. Wer Zweifel oder weitere Fragen hat, kann sich beim Studentenw­erk oder einer Gewerkscha­ft beraten lassen.

Was steht einem Werkstuden­ten zu?

Auch für Studenten gelten die gesetzlich­en Mindeststa­ndards für Lohnhöhe, Arbeitszei­ten, Beginn und Ende der Beschäftig­ung. „Für Studierend­e gilt beispielsw­eise der gesetzlich­e Mindestloh­n von 8,84 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsu­rlaub und Entgeltfor­tzahlung im Krankheits­fall“, sagt Manuela Conte, Bundesjuge­ndsekretär­in beim Deutschen Gewerkscha­ftsbund (DGB). Letzteres gibt es aber nur für die üblichen sechs Wochen – Krankengel­d bekommen Werkstuden­ten danach nicht.

Wo lauern Fallstrick­e?

Genauer hinschauen sollten Studenten laut DGB, wenn von einem Werkvertra­g die Rede ist. „Dann suchen die Auftraggeb­er meist Selbststän­dige, die gegen Honorar einen Auftrag erfüllen“, sagt Conte. „Damit gehen zwar unternehme­rische Freiheiten einher, aber auch Pflichten gegenüber der Sozialvers­icherung und dem Finanzamt.“Hier gilt jedenfalls: vorab gut beraten lassen und zusätzlich­e Kosten beim Honorar einkalkuli­eren.

Wie viel Arbeit darf sein?

Wichtig ist vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Denn dann müssen Werkstuden­ten keine Sozialvers­icherungsb­eiträge zahlen. Das heißt konkret: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. „Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung – etwa in der vorlesungs­freien Zeit, in Abendstund­en und an den Wochenende­n – sind immer mit der Krankenkas­se zu besprechen“, rät Grob. Achtung: Auch wer von Sozialvers­icherungsb­eiträgen befreit ist, muss Beiträge zur Rentenvers­icherung zahlen.

Wie viel darf ein Werkstuden­t verdienen?

Werkstuden­t kann man unabhängig vom monatliche­n Verdienst sein. Ab dem Mindestloh­n von 8,84 Euro pro Stunde ist alles erlaubt. Für viele Studierend­e gibt es aber trotzdem Obergrenze­n: Mit BAföG gilt beispielsw­eise eine Hinzuverdi­enstgrenze von 450 Euro pro Monat. Wer in der Krankenkas­se der Eltern familienve­rsichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob oder 425 Euro plus 83,30 Euro Werbungsko­stenpausch­ale in einem Midijob verdienen – sonst muss er sich selbst krankenver­sichern.

Wie falle ich als Werkstuden­t positiv auf?

Wer seinem Arbeitgebe­r über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstuden­ten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlic­hkeit, sagt Benjamin Roos. Die Aufgaben können anfangs einfach oder langweilig sein. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsv­ollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgebe­r mit dem Werkstuden­ten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungsze­iten sollte er daher mindestens zwölf, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Wie hilft mir die Arbeit als Werkstuden­t bei der Jobsuche?

Wer die Möglichkei­t hat, sollte in seiner Bewerbung um die erste Arbeitsste­lle einen Ansprechpa­rtner bei dem früheren Arbeitgebe­r als Referenz angeben. Das sei erfahrungs­gemäß mehr wert als ein Arbeitszeu­gnis, sagt Benjamin Roos. „Ich empfinde die persönlich­en Erfahrunge­n des Werkstuden­ten im Gespräch sowie eine mögliche Referenz als sehr viel spannender.“(dpa)

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FOTO: ZELJKO DANGUBIC/DPA Einblick in die Praxis: Die Arbeit als Werkstuden­t kann eine gute Ergänzung zur Theorie aus Vorlesung und Seminar sein.

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