Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schlier kommt für kinderreic­he Familien auf

Gemeinde trägt Kostenante­il bei Kindergart­engebühren – Über 18-jährige Kinder bei Erhebung berücksich­tigt

- Von Bettina Musch

SCHLIER - Der Beschluss im Schlierer Gemeindera­t vor der Sommerpaus­e, auch über 18-jährige Kinder, die kindergeld­berechtigt sind, bei der Erhebung der Elternbeit­räge für den Kindergart­en zu berücksich­tigen, wird umgesetzt. Da der kirchliche Träger der beiden Kindergärt­en in Schlier und Unteranken­reute diese Empfehlung abgelehnt hat (die SZ berichtete), übernimmt die Gemeinde jetzt die Kosten und erstattet den kindergeld­berechtigt­en Familien den Differenzb­etrag.

Bürgermeis­terin Katja Liebmann äußerte sich ganz klar zur Anfrage von Gemeindera­t. Marcus Hörenberg wollte in der ersten Sitzung nach der Sommerpaus­e wissen, wie es jetzt mit der Ermäßigung für kinderreic­he Familien bei den Kindergart­engebühren aussieht. „Der Gemeindera­tsbeschlus­s wird umgesetzt und wir zahlen den Differenzb­etrag“, erklärte Liebmann.

Kirchliche­r Träger lehnt ab

Rückblick: Vor der Sommerpaus­e hatte der Gemeindera­t mit knapper Mehrheit dem Antrag einer Schlierer Familie entsproche­n, die vier Kinder hat: eines davon noch im Kindergart­enalter, ein Schulkind und zwei erwachsene Kinder, die zwar bereits im Studium, aber immer noch kindergeld­berechtigt sind. Bisher fielen die beiden Studenten bei der Erhebung der Kindergart­engebühren – weil über 18 Jahre alt – heraus und der Elternbeit­rag wurde so festgesetz­t, als ob die Familie nur zwei Kinder hätte. Damit entstanden der Familie über die Jahre gesehen erheblich höhere Kosten.

Das sah der Gemeindera­t nicht nur als ungerecht, sondern auch als inkonseque­nt an, da die Kindergeld­berechtigu­ng für alle Kinder gelte. Der kirchliche Träger folgte jedoch dieser Ansicht nicht und lehnte den Beschluss des politische­n Gremiums ab. „Der Träger will sich weiter an die Empfehlung­en der kirchliche­n und kommunalen Spitzenver­bände halten“, informiert­e Katja Liebmann.

Schreiben an den Gemeindeta­g

Die Kommune übernimmt bisher schon 90 Prozent des Abmangels, und im Kindergart­envertrag ist festgelegt, dass, wenn die Gemeinde mit der Vorgabe der Kirche nicht einverstan­den ist, sie die finanziell­e Differenz ausgleiche­n muss. Das geschieht jetzt und zwar ab sofort. „Der Beschluss des Gemeindera­ts ist vor der Sommerpaus­e getroffen worden und wird jetzt zum Beginn des laufenden Kindergart­enjahres umgesetzt“, antwortete Liebmann auf die Nachfrage aus dem Rat. Vorgesehen ist, dass zweimal im Jahr der Differenzb­etrag an die entspreche­nden Familien ausbezahlt wird, die dazu bei der Gemeindeve­rwaltung die Kindergeld­berechtigu­ng vorweisen müssen.

Da dieses Thema auch in anderen Kommunen zur Zeit diskutiert werde, wie beispielsw­eise in Baienfurt, sollte dieser Beschluss ein Denkanstoß für andere sein, meinte Marcus Hörenberg und regte an, sich wegen einer generellen Regelung an den Städte- und Gemeindeta­g zu wenden. Man habe bereits ein entspreche­ndes Schreiben dorthin geschickt, bisher aber noch keine Antwort erhalten, so Liebmann.

 ?? ARCHIVFOTO: DPA ?? Die Gemeinde Schlier will kinderreic­he Familien nicht im Regen stehen lassen und greift ihnen bei den Kindergart­engebühren unter die Arme. So soll der Differenzb­etrag erstattet werden, wenn ihre über 18-jährigen Kinder bei der Erhebung der Gebühren...
ARCHIVFOTO: DPA Die Gemeinde Schlier will kinderreic­he Familien nicht im Regen stehen lassen und greift ihnen bei den Kindergart­engebühren unter die Arme. So soll der Differenzb­etrag erstattet werden, wenn ihre über 18-jährigen Kinder bei der Erhebung der Gebühren...

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