Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Schlier kommt für kinderreiche Familien auf
Gemeinde trägt Kostenanteil bei Kindergartengebühren – Über 18-jährige Kinder bei Erhebung berücksichtigt
SCHLIER - Der Beschluss im Schlierer Gemeinderat vor der Sommerpause, auch über 18-jährige Kinder, die kindergeldberechtigt sind, bei der Erhebung der Elternbeiträge für den Kindergarten zu berücksichtigen, wird umgesetzt. Da der kirchliche Träger der beiden Kindergärten in Schlier und Unterankenreute diese Empfehlung abgelehnt hat (die SZ berichtete), übernimmt die Gemeinde jetzt die Kosten und erstattet den kindergeldberechtigten Familien den Differenzbetrag.
Bürgermeisterin Katja Liebmann äußerte sich ganz klar zur Anfrage von Gemeinderat. Marcus Hörenberg wollte in der ersten Sitzung nach der Sommerpause wissen, wie es jetzt mit der Ermäßigung für kinderreiche Familien bei den Kindergartengebühren aussieht. „Der Gemeinderatsbeschluss wird umgesetzt und wir zahlen den Differenzbetrag“, erklärte Liebmann.
Kirchlicher Träger lehnt ab
Rückblick: Vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat mit knapper Mehrheit dem Antrag einer Schlierer Familie entsprochen, die vier Kinder hat: eines davon noch im Kindergartenalter, ein Schulkind und zwei erwachsene Kinder, die zwar bereits im Studium, aber immer noch kindergeldberechtigt sind. Bisher fielen die beiden Studenten bei der Erhebung der Kindergartengebühren – weil über 18 Jahre alt – heraus und der Elternbeitrag wurde so festgesetzt, als ob die Familie nur zwei Kinder hätte. Damit entstanden der Familie über die Jahre gesehen erheblich höhere Kosten.
Das sah der Gemeinderat nicht nur als ungerecht, sondern auch als inkonsequent an, da die Kindergeldberechtigung für alle Kinder gelte. Der kirchliche Träger folgte jedoch dieser Ansicht nicht und lehnte den Beschluss des politischen Gremiums ab. „Der Träger will sich weiter an die Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände halten“, informierte Katja Liebmann.
Schreiben an den Gemeindetag
Die Kommune übernimmt bisher schon 90 Prozent des Abmangels, und im Kindergartenvertrag ist festgelegt, dass, wenn die Gemeinde mit der Vorgabe der Kirche nicht einverstanden ist, sie die finanzielle Differenz ausgleichen muss. Das geschieht jetzt und zwar ab sofort. „Der Beschluss des Gemeinderats ist vor der Sommerpause getroffen worden und wird jetzt zum Beginn des laufenden Kindergartenjahres umgesetzt“, antwortete Liebmann auf die Nachfrage aus dem Rat. Vorgesehen ist, dass zweimal im Jahr der Differenzbetrag an die entsprechenden Familien ausbezahlt wird, die dazu bei der Gemeindeverwaltung die Kindergeldberechtigung vorweisen müssen.
Da dieses Thema auch in anderen Kommunen zur Zeit diskutiert werde, wie beispielsweise in Baienfurt, sollte dieser Beschluss ein Denkanstoß für andere sein, meinte Marcus Hörenberg und regte an, sich wegen einer generellen Regelung an den Städte- und Gemeindetag zu wenden. Man habe bereits ein entsprechendes Schreiben dorthin geschickt, bisher aber noch keine Antwort erhalten, so Liebmann.